Der interessante Schadensfall Optische Mängel bei Massivparkett: Keine handwerkliche Moral
Ein Mieter hatte nach Kündigung den Parkettboden vertragsgemäß überarbeiten lassen. Weil das Ergebnis den Vermieter nicht zufriedenstellte und er die optischen Mängel nicht hinnehmen wollte, musste ein Sachverständiger den angezeigten Mangel begutachten.
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