Aus den Fehlern anderer lernen Teppichboden: Farbabweichungen und Rapport

Was tun, wenn der Bauherr bei textilen Bodenbelägen Musterverzug oder Farbabweichungen ­reklamiert? Mangelbeseitigung ist häufig nur durch Rückbau und Erneuerung des Belags möglich. Doch besteht hierfür tatsächlich ein Anspruch? Zwei Fallbeispiele klären auf.

Farbabweichungen
Fall I: Je nach Lichteinfall und Blickrichtung: Farbunterschiede und Musterverzug. - © iba-Institut

Fall 1: Bürogebäude

In einem neu errichteten Bürogebäude wurde ein hellgrauer textiler Bodenbelag (Schlingenware, getuftet) mit synthetischem Rücken verlegt und am Untergrund verklebt. Zur Abnahme reklamierte der ­Auftraggeber ein unterschiedliches Erscheinungsbild mit Musterversatz und Farb­unterschieden. Der Hersteller und ­Auftragnehmer für Bodenbelagarbeiten konnten keinen Fehler erkennen und die Mängel wurden zurückgewiesen. Zur ­Klärung des Sachverhalts der Farbabweichungen wurde daher vom Auftrag­geber ein Sachverständiger des iba-Instituts beauftragt, den Istzustand zu ermitteln.

Befunde für den textilen Bodenbelag

Vor Ort wurde in den Flurbereichen und Büroräumen von verschiedenen Etagen ­eine Befundung mit folgenden Ergebnissen durchgeführt:

  • In den Büros und Fluren war ein im Farbton hellgrauer textiler Bodenbelag verlegt. Der textile Bodenbelag zeigt ­eine gemusterte Oberfläche auf, wobei quer zur Verlegerichtung ein streifen­förmiger Rapport im Abstand von ca. 20 mm angeordnet ist. Dieser ist durch unterschiedliche Florhöhe ausgebildet. In Bahnenlängsrichtung sind zusätzlich mittelgraue Akzentstreifen vorhanden, welche einen Abstand von ca. 130 mm zueinander haben. Der textile Bodenbelag wurde in den Büros voll­flächig verklebt und arretiert und in den Fluren mit Dispersionsfixierungen verlegt.
  • Die benachbart verlegten Bahnen des textilen Bodenbelags zeigten hinsichtlich dem Rapport einen unterschied­lichen Musterversatz zueinander auf. Dabei war auffällig, dass dieser Musterversatz raumweise unterschiedlich ­ausgebildet war und von > 1 mm bis ≤ 10 mm reichte. Daher waren diese ­Erscheinungsbilder aus aufrechtstehender ­Betrachtungsweise unterschiedlich wahrnehmbar. Weiterhin auffällig war, dass in den nach dem Zufallsprinzip in Augenschein genommenen Büros zunächst an den Wänden zum Flur kein Musterversatz vorhanden war, sich ein solcher optisch wahrnehmbarer Musterversatz der aneinandergrenzenden Bahnen jedoch in unterschiedlicher Ausprägung in Richtung der Raummitte einstellte.
  • Darüber hinaus war vereinzelt auch ein Schrägverzug des Rapports ausgehend von den Nahtkanten zweier benach­barter Belagsbahnen festzustellen.
  • In den Fluren war der textile Boden­belag so verlegt, dass der Rapport aus den Räumen übernommen wurde. Sprich: Der streifenförmige Rapport mithin also parallel zu den Seiten­wänden verlief. An diesen Wänden war der streifenförmige Rapport nicht überall parallel zu den Wänden vorhanden. Nach dem Auge des Betrachters läuft der Rapport in die Wand hinein- bzw. aus der Wand heraus. Es ergab sich mithin auch hier ein Schrägverzug. Ein gleichartiges Erscheinungsbild ­auch vereinzelt in einigen ­Büros an Lüftungsöffnungen im Hohlboden.
  • Partiell waren auch Farbab­weichungen zwischen nebeneinander verlegten Bahnen des textilen Bodenbelags vorhanden.
  • Für weitere Überprüfungen wurden zwei Proben als Rückstellmuster ­un­verlegter Ware des textilen Boden­belags mit unterschiedlicher Rückenausstattung übergeben.