Aus den Fehlern anderer lernen Schäden an Hohlkehlen

In hygienisch relevanten Bereichen kommen Hohlkehlsockelleisten zum Einsatz. Für die Planung und Ausführung der Bodenbelagsarbeiten immer eine Herausforderung, gerade auch was das Material angeht. Das Fallbeispiel zeigt mögliche Problemstellungen auf.

Schäden an Hohlkehlen
Hohlkehlsockelleisten mit ­Schäden: Eindrücke und Einrisse. Hier wurde die Sockelleiste nicht fachgerecht zugeschnitten, sondern aus der kompletten Bahn in die Einfassleiste eingearbeitet. - © iba-Institut

Für den Neubau eines Krankenhauses wurden im Bettenhaus auf ca. 5.000 Quadratmeter ein neuer, schwimmender Zementestrich und ein Oberboden aus Synthesekautschuk öffentlich ausgeschrieben. Der Auftrag wurde im Jahr 2019 vergeben und ausgeführt. Nach der Fertigstellung im Jahr 2020 erfolgte die Abnahme sowie die Einrichtung der verschiedenen Bereiche im Bettenhaus. Im Laufe der Nutzung kam es dann wiederholt zu Schäden am neuen Oberboden, insbesondere an den Hohlkehlsockelleisten. Trotz Nachbesserung resultierten neue Schäden.

Auf Grund der hygienischen Anforderungen wurden wiederum neue Mängelrügen erteilt. Dagegen hatte sich dann der Auftragnehmer mit Hinweis auf das Nutzerverhalten der Beschäftigten im Krankenhaus ausgesprochen. Zur Klärung des Sachverhalts beauftragte der Bauherr/Auftraggeber im Jahr 2023 einen Sachverständigen des iba-Instituts mit einer Begutachtung, um auf Grundlage einer Zustandsfeststellung das weitere Vorgehen zu bestimmen.

Befunde der Begutachtung

Im Rahmen der Begutachtung wurden im Bettenhaus die Räume für Stationen der Pflegestützpunkte, die Patienten-Lounge und die Aufenthaltsräume sowie die Pa­tientenzimmer inspiziert. Dabei resultierten folgende Befunde für den Bodenbelag mit Hohlkehlsockelleisten:

Pflegestützpunkt (Station B0):

  • Es war ein blauer, melierter bahnenförmiger Synthesekautschuk-Bodenbelag vorhanden, vollflächig am Untergrund arretiert/verklebt, die Nahtkanten waren abgedichtet.
  • Der bahnenförmige Bodenbelag war in einem Stück als Hohlkehle an den umlaufenden Wandflächen bis zu ­einem angrenzenden horizontalen PVC-­Profil hochgezogen.
  • Mit einem Daumendruck stellte der Gutachter fest, dass der Kautschuk-­Bodenbelag im Knickwinkel der Hohlkehle nachgeben kann und keine (druck-) feste Arretierung zum Untergrund aufzeigt bzw. durch Hohlstellen/Hohlleger gekennzeichnet ist.
  • Lokal und/oder partiell zeigten sich ­Einrisse und/oder Rissbildungen exakt im Knickwinkel der Hohlkehle des ­Bodenbelags.
  • In solche Fehlstellen/Schäden in der Hohlkehle konnte ein Zollstock einige Millimeter tief eingeschoben werden.
  • An derartigen Fehlstellen wurde eine Prüfstelle eingerichtet und der Bodenbelag im Bereich der Hohlkehle und dem angrenzenden Heizestrich abgeschält. Dabei zeigte sich ein schwarzes Hohlkehlenprofil. Die Rückseite des ­Bodenbelags wies nach dem Ablösen vom Heizestrich zu 50 Prozent keine Benetzung mit Klebstoff auf.
  • Das schwarze Hohlkehlenprofil zeigte ebenfalls auf der Oberfläche keinen Klebstoff und konnte ohne Mühe vom Untergrund abgehoben werden.
  • Auch an der Rückseite des schwarzen Hohlkehlenprofils war kein Klebstoff zu konstatieren.
  • Die Randfuge war mit Spachtelmasse abgedeckt und ein PE-Stellstreifen nicht sichtbar.