Oberflächenschäden Tückische Bodenbelagskiller: falsche Stuhlrollen oder Möbelgleiter

Werden auf Oberböden falsche Stuhlrollen oder Möbelgleiter eingesetzt, kommt es in der Regel zu sehr unangenehmen Reklamationen. Als Folge müssen die Bodenbeläge ausgetauscht, das Parkett neu aufgearbeitet werden. Das kann teuer werden.

1. Stuhlrollen

Zerkratzte Parkettoberfläche durch falsche Stuhlgleiter. - © Wolfram Steinhäuser

Für jeden Bodenbelag müssen immer die richtigen Stuhlrollen gemäß DIN EN 12529 "Räder und Rollen – Möbelrollen" zum Einsatz kommen. Diese Norm unterscheidet vier Typen von Stuhl- bzw. Möbelrollen, wobei die Typen "H" und "W" die wichtigsten darstellen.

Für textile Bodenbeläge sind ausschließlich Rollen des Typs "H“ zu verwenden, die eine harte Lauffläche aufweisen. Werden falsche Stuhlrollen eingesetzt, kommt es beispielsweise bei textilen Belägen zu Florschäden. Übrigens dürfen bei Stuhlrollenbelastung nur dann Fixierungen verwendet werden, wenn eine entsprechende Eignung vorliegt. Die Beläge müssen vom Hersteller für eine lose oder fixierte Verlegung bei Stuhlrollenbelastung freigegeben sein, ansonsten kommt es zu Beulenbildung im Teppichboden.

Elastische Bodenbeläge: Stuhlrollen Typ "W"

Für den Einsatz auf elastischen Belägen werden grundsätzlich Stuhlrollen des Typs "W“ (weich – Rollen sind zweifarbig) empfohlen. Durch die weiche Rollfläche findet eine Druckverteilung statt und ein Bodenbelagsschaden wird verhindert. Harte Stuhlrollen, die für textile Bodenbeläge empfohlen werden, haben keine druckverteilenden Eigenschaften. Das heißt, die auftretenden dynamischen Kräfte werden direkt und ungebremst auf den Bodenbelag gebracht. Durch das Drehen und Walken wird der elastische Belag im Bereich der Stuhlrollen durch harte Stuhlrollen zerstört und vom Untergrund abgelöst. Im Kommentar zur DIN 18365 werden zur Stuhlrolleneignung folgende Ausführungen gemacht: