Drei häufige Streitfälle unter die Lupe genommen Verfärbungen, Kratzer und Fugen bei Parkett

Verfärbungen, Kratzer und Fugen zählen zu den häufigsten Reklamationsgründen bei Parkett. Ursächlich können handwerkliche Fehlleistungen, die falsche Nutzung, aber auch typische Holzeigenschaften sein. Wir haben drei Fälle zum Thema ausgewählt.

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    Fall I: Weiße Schlieren und milchig helle Stellen.
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    Fall II: Kratzer in der Parkettoberfläche und ...
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    ... abgenutzter Filzgleiter.
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    Fall III: Fugen bis zu 1 mm sind zu tolerieren.
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Bei den handwerklich gefertigten Parkettböden handelt es sich immer um Unikate,bei denen natürlich auch Mängel und Schäden auftreten können. Da die Parkettböden in der Regel relativ teuer sind, erwartet der Bauherr ein fehlerfreies Gewerk und ist deshalb entsprechend kritischbei der Abnahme, aber auchbei der Nutzung des Parkettbodens .

Die häufigsten Streitfälle betreffen die Oberflächenergebnisse. Die Vorstellungen in Bezug auf das zu erbringende Bausollbei Auftraggebern und Auftragnehmern können gerade hier differieren, und das häufig zu Recht. Für den Bauherrn, den Planer, den ausführenden Unternehmer und auch für den Sachverständigen gibt es ausreichend verbindlichen Regelwerke, die Aussagen zu den optischen Eigenschaften von Parkettböden vorgeben/beschreiben/bewerten. In den nachfolgend aufgezeigten drei Beispielen traten die häufig vorkommenden Kritikpunke/Streitfällebei Parkettböden auf.

Verfärbungen im Parkettboden

Verfärbungen und unregelmäßige Oberflächen treten in zahlreichen Formen mit unterschiedlichsten Ursachen auf. Das Auftragen des Parkettfinishs in Form von Öl, Wachs, Lack geschieht vom Parkettleger in stehender Haltung unter den gegebenen Lichtverhältnissen. Deshalb muss eine optische Beurteilung der Parkettarbeiten immer im Stehen und unter Ausschluss von unnatürlichen Beleuchtungsverhältnissen vorgenommen werden. Nach den Grundsätzen der Sachverständigen sind kleine Fehlstellen in der Oberflächenbehandlung zu tolerieren, sofern sie nicht den Gesamteindruck des Parkettbodens störend beeinträchtigen. Hier haben manche Bauherren völligandere Vorstellungen als die Sachverständigen.

Fall I: In einem neu errichteten Einfamilienhaus wurden mehrere Parkettböden eingebaut. Diese Böden wurden gewachst, wie auch Öl wurde als Finish aufgetragen. Die Bauherren stellten fest, dass die Wachsschicht rutschig und klebrig war. Schon durch wenige Wassertropfen traten weiße milchige Flecken auf. Wie feucht die Wachsschicht gereinigt wurde, konnte und wollte der Bauherr nicht sagen. Es kam zu weißen Schlieren und zu milchig hellen Stellen, die Parkettfläche wurde insgesamt unansehlich. Schuld waren sicher auch die Reinigungsversuche, die der Bauherr auf eigene Faust versuchte (siehe Bilder).

Mit diesen Mängeln war der Bauherr nicht zufrieden und es kam zum Rechtsstreit, ein Sachverständiger wurde eingeschaltet. Der Sachverständige stellte fest, dass die Wachsschicht zu dick aufgetragen wurde. Die gesamte Wachsschicht wurde entfernt und eine neue Wachsschicht aufgetragen. Strittig waren die Kosten für diese Leistung. Bauherr und Parkettleger einigten sich auf eine 50-prozentige Kostenteilung.

Das nicht fachgerecht aufgetragene Parkettfinish führt immer zu einem Parkettmangel, ebenso die f alsche Reinigung und Pflege des Parketts. In der VOB heißt es ja auch deshalb: Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber schriftliche Pflegeanweisungen zu übergeben. Diese müssen auch Hinweise auf das zweckmäßige Raumklima enthalten.

Der Parkettleger gingbei seinen Finish­arbeiten nicht ausreichend fachgerecht vor. Das zeigte sich auchan den zahlreichen Verunreinigungen und Spritzern der Ölversiegelungan den Sockelleisten . Hier musste der Verarbeiter in jedem Raum nacharbeiten und die Sockelleisten säubern.

Kratzer im Parkett

Die Beanspruchung des Parkettbodens ergibt sich aus der Häufigkeit und Intensität der Benutzung durch Begehen und durch das Verschieben/Verrücken von Möbeln sowie Gegenständen auf dem Fußboden . Kratzer und der Verschleiß der Versiegelung entstehen vor allem durch f alsche Gleiter und Stuhlrollen, zu geringe Versiegelungsschichten , Sand sowie keine ausreichende oder f alsche Pflege. Übrigens gehören Schuhe mit Stöckelabsätzen nicht auf den Parkettboden, durch Stöckelschuhe entstehen bleibende Eindrücke im Parkett . Wenn es um den Verursacher der Kratzer und den Verschleiß geht, kommt es ebenfalls oft zum Streit.

Fall II: Im genannten Einfamilienhaus kam es eindeutig zu Kratzern in der Parkettoberfläche, weil zahlreiche T isch- und Stuhlbeine keine Filzgleiter hatten bzw. die Filzgleiter stark abgenutzt waren (vgl. Bilder). Im Büro hatte der Bürostuhl zu harte Stuhlrollen und beschädigte deshalb die Parkettfläche im Arbeitsbereich. Die Sanierung in den betroffenen Bereichen war nur mit Abschleifen undanschließender neuer Oberflächenbehandlung möglich. Der Bauherr hatte also selbst diesen Schaden verursacht.

Es kam trotzdem zum Streit, weil der Bauherr der Meinung war, der Parkettleger hätte ihn auf diese Notwendigkeiten hinweisen müssen. Bei der Sanierung wurde deshalb ein „Kostenkompromis“ getroffen. Es ist sicher sinnvoll und wie sich immer wieder zeigt auch notwendig, die Bauherren spätestensbei der Abnahme schriftlich darauf hinzuweisen, dass man Verkratzungen im Parkett nur mit geeigneten Filzgleitern an Tisch- und Stuhlbeinen oderanderen häufig zu bewegenden Gegenständen vermeiden kann. Das trifft auch auf die Rollen unter Sesseln und Bürostühlen zu. Hier sind Belagsrollen Typ W (weich) zu verwenden , erkennbaran deren Zweifarbigkeit.

Fugen im Holzfußboden

Aufgrund von Feuchteschwankungen sind Fugen im Parkettboden unvermeidbar und auch zu tolerieren . Fugen bis zu 1 mm werden als naturgegebene Eigenschaft des „arbeitenden Holzfußbodens“angesehen. Da auch hier die Bauherren gern diskutieren und wissen wollen, welche zulässigen Fugenbreiten sie zu tolerieren haben, kann man Folgendes aus dem Fachbuch von Rapp , Sudhoff , Pittich Schädenan Holzfußböden “ zitieren. Hier heißt es: „In der Praxis ergibt sich als Richtwert, dass Fugenan Holzfußböden in zentralbeheizten Räumen mit maximalen Breiten bis zu

  • circa 3,00 mm bei Dielenböden ,
  • circa 1,00 mm bei Stabparkett ,
  • circa 0,3 mm bei Mosaikparkett

durch jahreszeitliche Schwankungen bedingt sind und toleriert werden müssen.“

Mit dieser Argumentation kann man in der Regel den streitenden Bauherren den Wind aus den Segeln nehmen. Trotzdem verlangen manche Bauherren das nachträgliche schließen von Parkettfugen. Dazu die Hinweise zur Instandsetzung und Sanierung aus dem Fachbuch „ Schädenan Holzfußböden“: „Jahreszeitlich und raumklimatisch bedingte Fugen sind grundsätzlich zu tolerieren, sie dürfen nicht während der Heizperiode geschlossen werden. Falls doch, kann dies zu Schäden in Form von Aufwölbungen des Fußbodens in der folgenden Sommerperiode führen. Breite Fugen, die auch im Spätsommer noch vorhanden sind, können jedoch durch das Einleimen von passenden Holzstreifen, das sogenannte Ausspänen, oder mit geeigneten Kittmassen gefüllt werden. Im Zweifelsfalle können Fugen auch mit (Bienen-) Wachs geschlossen werden, das wieder aus der Fuge gedrückt werden könnte, wenn es zu einem erneuten Quelldruck im Holz kommt.“

Fall III: Im genannten Einfamilienhaus waren alle Parkettfugen weit unter 1 mm. Bei einer Fugenbreite ab 1 mm wollte der Bauherr die Fugen vor der Erneuerung der Wachsversiegelung mit einer geeigneten Kittmasse ausgefüllt haben (vgl Abb.). Der Bauherr bemängelte wieder die fehlende Aufklärung über die Fugenproblematik durch den Parkettleger.

Es ist sicher sinnvoll, den Bauherrn vor Beginn der Parkettarbeitendarauf hinzuweisen, dass 20 ± 2 Grad Celcius Raumtemperatur und 50 bis 55 Prozent Raumfeuchte das richtige Raumklima für jeden Parkettboden sind und dass dann die geringsten Fugenbreiten zu erwarten sind. Diese Werte sind übrigens auch für die Gesundheit des Menschen vorteilhaft und lassen sich durch geeignete Luftbefeuchter erzielen. Die Kontrolle der Luftfeuchte durch Hygrometer und die der Temperatur durch Thermometer lohnt sich ebenfalls.

Autor: Wolfram Steinhäuser

Verfärbungen, Kratzer und Fugen im Parkett: Auf den Punkt gebracht

  • Verfärbungen, Kratzer und Fugen im Parkett gehören zu den häufigsten Streitfällen.
  • Ursächlich dafür können handwerkliche Fehlleistungen, eine f alsche Nutzung oder aber auch typische Holzeigenschaften sein.
  • Nach den Grundsätzen der Sachverständigen sind kleine Fehlstellen in der Oberflächenbehandlung zu tolerieren, sofern sie nicht den Gesamteindruck des Parkettbodens störend beeinträchtigen.
  • Anhand von drei Streitfällen zum jeweilen Schadensbild geht der Sachverständige den Verfärbungen, Kratzern und Fugen im Parkett auf den Grund.
  • Fall I " Verfärbungen": Der Parkettleger gingbei seinen Finisharbeiten ( Ölen/ Wachsen) nicht ausreichend fachgerecht vor.
  • Im Fall II " Kratzer im Parkett": Nicht nicht vorhandene bzw. stark abgenutzte Filzgleiter waren ursächlich für das Schadensbild.
  • Fall III "Fugen im Parkett": Aufgrund von Feuchteschwankungen sind Fugen im Parkettboden unvermeidbar und auch bis zu 1 mmbei Stabparkett zu tolerieren. Der Autor nennt die jeweiligen maximal zu tolerierenden Fugenbreiten für Stab- und Mosaikparkett sowie Dielenböden und gibtbei zu breiten Fugen Tipps zur Sanierung.