Auch: Prüfung des Untergrunds
Vor der Verlegung prüft der Bodenleger, ob der Untergrund für den vorgesehenen Belag geeignet ist: Feuchte, Ebenheit, Festigkeit, Risse, Sauberkeit, Temperatur und bei Heizestrich das Aufheizprotokoll. Die Prüfung gehört zu seiner Prüf- und Hinweispflicht; festgestellte Mängel sind schriftlich als Bedenken anzumelden.
Fachrechner: Belegreife-Check, Ebenheitstoleranzen
Siehe auch: Prüf- und Hinweispflicht, Bedenkenanmeldung, Belegreife, Ebenheitstoleranz
Mehr dazu in bwd
Die Erklärungen sind allgemeine Fachinformationen und ersetzen weder Normtexte noch Herstellerangaben, Planung oder Rechtsberatung. Grenzwerte und Rechenwege stehen in den verlinkten Fachrechnern.