Auch: Bedenken anmelden, Bedenkenhinweis
Mit der Bedenkenanmeldung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber schriftlich mit, dass er gegen den Untergrund, die vorgesehene Ausführung oder die gelieferten Stoffe Bedenken hat – mit Begründung und möglichen Folgen. Sie schützt ihn nur, wenn sie rechtzeitig, konkret und an den richtigen Adressaten erfolgt.
Siehe auch: Prüf- und Hinweispflicht, Untergrundprüfung
Mehr dazu in bwd
Die Erklärungen sind allgemeine Fachinformationen und ersetzen weder Normtexte noch Herstellerangaben, Planung oder Rechtsberatung. Grenzwerte und Rechenwege stehen in den verlinkten Fachrechnern.