Bevor ein Belag auf den Untergrund kommt, muss feststehen, ob dieser eben genug ist. Der Rechner nimmt beliebig viele Messungen auf, jede mit Messpunktabstand und Stichmaß, und bewertet sie einzeln: Grenzwert für genau diesen Abstand, Ausnutzung in Prozent, eingehalten oder nicht. Das Ergebnis lässt sich als Text für die Bedenkenanmeldung oder das Aufmaß kopieren.
Ergebnis
Das Ergebnis wird berechnet …
So wird gemessen
- Die Richtlatte auf zwei Hochpunkte der Fläche legen, nicht nach Wasserwaage oder Lot ausrichten.
- Den Abstand der beiden Auflagepunkte als Messpunktabstand notieren, den größten Abstand zwischen Latte und Oberfläche dazwischen mit dem Messkeil als Stichmaß.
- Für Estrich, der einen Bodenbelag aufnehmen soll, gilt in der Regel die Anforderung der Zeile 3. Die strengere Zeile 4 gilt nur, wenn sie eigens vereinbart wurde.
So rechnet der Rechner
- DIN 18202 legt die Grenzwerte für einige Messpunktabstände fest. Für Abstände dazwischen interpoliert der Rechner linear und rundet auf ganze Millimeter, so wie es die Norm vorsieht.
- Bei Abständen unter 0,1 m gilt der Wert für 0,1 m, bei Abständen über 15 m der Wert für 15 m.
- Hält der Untergrund die Grenzwerte nicht ein, sind Bedenken anzumelden. Ein Ausgleich ist eine besondere Leistung.