Auch: Prüfpflicht, Hinweispflicht
Der Auftragnehmer muss die Vorleistungen anderer Gewerke und die Vorgaben des Auftraggebers prüfen, soweit es sein Fachwissen erlaubt, und erkannte Bedenken unverzüglich schriftlich mitteilen. Versäumt er das, haftet er für Mängel, die aus einem ungeeigneten Untergrund entstehen, auch wenn er ihn nicht selbst hergestellt hat.
Fachrechner: Belegreife-Check, Ebenheitstoleranzen
Siehe auch: Bedenkenanmeldung, Untergrundprüfung, Belegreife
Mehr dazu in bwd
Die Erklärungen sind allgemeine Fachinformationen und ersetzen weder Normtexte noch Herstellerangaben, Planung oder Rechtsberatung. Grenzwerte und Rechenwege stehen in den verlinkten Fachrechnern.