Den idealen Fußboden gibt es nicht Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten an Fußböden

Die nachfolgenden Ausführungen beschreiben die häufigsten Anlässe für Reklamationen an Bodenbelägen. In welchen Fällen muss der Kunde Unregelmäßigkeiten tolerieren? Wann handelt es sich um einen Mangel? Wie lässt sich Reklamationen vorbeugen?

Überprüfen der Maßtoleranzen und Ebenheiten in der Belagsoberfläche. - © Steinhäuser

Beim Streit über Unregelmäßigkeiten an Parkett und Bodenbelägen geht es meist um das optische Erscheinungsbild, die Auswirkungen von Maßtoleranzen, Unebenheiten, ungleichmäßiger Verlegung, Farbunterschiede, Fugenausbildung sowie kleineren Ausbesserungen u. ä.

Optisches Erscheinungsbild, Maßtoleranzen, Ebenheiten

Für die Beurteilung ist das Erscheinungsbild bei üblicher Raumnutzung maßgeblich. Die optische Einschätzung sollte daher in aufrecht stehender Haltung erfolgen, es sei denn, eine Betrachtung aus der Sitzposition ist gebrauchsüblich. Des Weiteren dürfen keine von üblichen Gebrauchssituationen deutlich abweichenden Lichtverhältnisse vorherrschen.

In der BSR-Richtlinie "Betrachtungsweise zur gutachtlichen Beurteilung des Erscheinungsbildes von Fußbodenoberflächen" heißt es unter anderem: „Grundsätzlich wird das Schadensbild aufrechtstehend betrachtet. Die Beurteilung ist bei üblicher Möblierung vorzunehmen. ... Werden Unebenheiten/Unregelmäßigkeiten aus einer Blickrichtung sichtbar, müssen diese zwecks Verifizierung der Beanstandungswürdigkeit aus einer weiteren, veränderten Blickrichtung gleichermaßen erkennbar sein. … Ein Fußboden ist kein Möbelstück; er ist ein Gebrauchsgegenstand, der in aller Regel täglich beansprucht und belastet wird. Anforderungen an die Oberfläche, wie solche an ein Möbelstück gestellt werden, scheiden daher aus. Die Beurteilung der Oberfläche des Fußbodens geschieht in aufrechtstehender Haltung. Beobachtungen oder Abfühlen der Fußbodenoberfläche in kniender oder gebückter Haltung scheiden für die Beurteilung aus. Auch Schräglicht-Beleuchtungen und Lichtbrechungseffekte dürfen für eine Beurteilung nicht herangezogen werden, da diese Methoden der Zweckbestimmung eines Fußbodens völlig widersprechen.“

In der Veröffentlichung von Oswald/Abel über „Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten bei Gebäuden“ des Aachener Institutes für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik ist u.a. folgendes ausgeführt: „Bei optischen Beeinträchtigungen geht es um die Frage, welche Störwirkungen Farbabweichungen, Verschmutzungen, Unebenheiten, kleinere Beschädigungen usw. auf einen Betrachter haben. Es gilt als Grundsatz, dass derartige Beeinträchtigungen unter gebrauchsüblichen Bedingungen zu beurteilen sind, d. h. die Beurteilung erfolgt aus einem Betrachtungszustand und z. B. unter Beleuchtungsbedingungen, die bei späterer Nutzung üblich sind. Unebenheiten eines Fußbodens oder einer Wandfläche sind nur dann bei Streiflicht zu beurteilen, wenn eine derartige Beleuchtungssituation gebrauchsüblich ist. Es ist also z. B. abzulehnen, die Unebenheiten durch Streiflicht eines Scheinwerfers bei der Beurteilung hervorzuheben, wenn eine solche Beleuchtung völlig ungewöhnlich ist und bei tatsächlichen Gebrauch nicht vorkommt.“

Die BSR-Richtlinie (10/1997) wendet zum Thema Streiflicht richtigerweise ein: „Streiflicht – Gegenlicht, das durch bauliche Gegebenheiten unveränderbar auch bei gebrauchsüblicher Nutzung vorliegt, ist bereits bei der Verlegung des Bodenbelags und bei Sichtung sowie gutachterlicher Beurteilung der Fußbodenoberfläche zu berücksichtigen. Allerdings ist geringe, nur bei Streiflicht sichtbare Welligkeit der Fußbodenoberfläche nicht zu bemängeln.“

Unebenheiten werden nach DIN 18202 - Toleranzen im Hochbau - beurteilt

Unebenheiten bzw. sonstige Abweichungen von der Ebene werden in erster Linie entsprechend der DIN 18202 (Toleranzen im Hochbau) beurteilt. Besonders bei Parkett und Bodenbelägen ist zu beachten, dass DIN 18202 wegen zeit- und lastabhängigen Verformungen sagt, dass Prüfungen so früh wie möglich durchzuführen sind, spätestens jedoch bei der Übernahme der Bauteile oder des Bauwerks durch Folgeauftragnehmer oder unmittelbar nach Fertigstellung des Bauwerks. Der tragende Untergrund von Bodenbelägen besteht nämlich überwiegend aus Stahlbetondecken, die als Tragwerk auf Biegung beansprucht sind.

Je nach Spannweite, Dimensionierung (Schlankheit), Zeitpunkt der Belegung nach der Deckenherstellung und weiteren Faktoren biegen sich Decken noch nach der Fertigstellung des Belags mehr oder weniger stark weiter durch. Besonders bei Messung der Ebenheitsabweichungen mit großen Messpunktabständen (z. B. 4 m) können daher z. B. nach zweijähriger Standzeit die Grenzwerte der Norm überschritten sein, ohne dass ein Verlegefehler vorliegt. Eine nach den Bemessungsregeln für Stahlbeton- und Spannbetontragwerken E DIN EN 1992-1-1:2021-10 zulässige Deckendurchbiegung kann unter technischen Aspekten generell nicht beanstandet werden.

Bei geschliffenen Bodenoberflächen z.B. Parkett kann erwartet werden, dass bei kurzem Messpunktabstand (10 cm) die in der Toleranznorm angegebenen Abweichungen (2 mm) unterschritten werden. Zu bedenken ist weiterhin, dass prinzipiell eine Überprüfung der Einhaltung der Toleranzen nur dann durchgeführt werden soll, wenn augenscheinlich störende Abweichungen vorhanden sind und nicht ohne Anlass.

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    Überprüfen der Maßtoleranzen und Ebenheiten in der Belagsoberfläche.
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    Kellenschläge werden nicht als hinnehmbare Unregelmäßigkeit akzeptiert.
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    Zerkratzte Parkettoberfläche.
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    Bleibender Resteindruck im elastischen Belag.
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    Fugenbreiten von 0,4 mm zwischen den PVC-Designplanken wurden vom Sachverständigen akzeptiert.
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    Fugenbreiten zwischen den PVC-Designplanken von 1 mm wurden nicht akzeptiert.
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    Bei dieser Blasen- und Beulenbildung forderte der Sachverständige eine Neuverlegung des PVC-Belages.
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    Diese Fugenbildung im Parkettboden wurde beanstandet.
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    Zulässige Fuge zwischen Sockelleiste und Belagsoberfläche.
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    Sichtbare Fuge im Nadelvliesbelag.

Anhaltspunkte und Grenzwerte für Schwellen im Wohnungsbau

An Türdurchgängen mit Wechsel der Belagsart können Schwellen entstehen, über deren Zulässigkeit und Bedeutung häufig diskutiert wird. Die Regeln für Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr bezeichnet Höhenunterschiede von mehr als 4 mm als Stolperstellen. Im „barrierefreien Bauen“ sollen in öffentlich zugänglichen Gebäuden und Arbeitsstätten Türschwellen grundsätzlich vermieden werden. Wenn sie unbedingt technisch erforderlich sind, dürfen sie nicht höher als 10 mm sein. Damit liegen Anhaltspunkte und Grenzwerte für Schwellen im Wohnungsbau vor – Schwellen unter 4 mm sind hinzunehmen, Schwellen über 10 mm sind indiskutabel. In der dazwischen liegenden Spanne wird die Hinnehmbarkeit vom Einzelfall – z. B. von den technischen Rahmenbedingungen, der Art und Häufigkeit der Nutzung und der Geometrie der Schwelle etc. – abhängen. Bei Wohnungseingängen kann das Problem häufig durch zwischengeschaltete Fußmatten geregelt werden.

Bei Parkett und Bodenbelägen besteht das Problem, dass einzelne optisch fehlerhaft hergestellte oder verlegte Elemente, z.B. ein Parkettstab oder eine PVC-Designplanke, nicht alleine ausgetauscht werden können, ohne dass das Ergebnis optisch noch unbefriedigender wäre. Bevor dann wegen einiger Stellen der gesamte Belag ausgetauscht wird, stellt sich dann unter Anwendung von § 635 BGB die Frage, ob dieser Aufwand ggf. angesichts der geringen Bedeutung des Mangels nicht unverhältnismäßig ist. Dazu ist zu klären, ob der Mangel in optischer Hinsicht als geringfügig, – also „hinnehmbar“ – einzustufen ist.

Kratzer, Kellenschläge, pickelartige Oberflächen

Pickelartige Oberflächen, Kellenschläge, Kratzer in der Belagsoberfläche, auch wenn sie die Nutzungs- und Gebrauchseigenschaften des Bodenbelages nicht beeinträchtigen und auch keinen schnelleren oder höheren Verschleiß des Bodenbelages verursachen, sind auf alle Fälle keine vom Bauherrn/Auftraggeber hinzunehmenden Unregelmäßigkeiten und werden deshalb auch nicht akzeptiert.

Kellenschläge

Kellenschläge werden nicht als hinnehmbare Unregelmäßigkeit akzeptiert. - © Steinhäuser

Die optischen Beeinträchtigungen durch Kellenschläge sind besonders bei hochwertigen Bodenbelägen wie PVC-Designbelägen problematisch. Bei der Verlegung von PVC-Designbelägen ist das Rakeln normalerweise unverzichtbar. Kommt es zu Beanstandungen und Streitigkeiten bei Kellenschlägen in der fertigen Fußbodenoberfläche, zitieren die Bodenleger gern die Aussagen aus der DIN 18202.

Nach Auffassung der meisten Sachverständigen können sich die Handwerker aus Reklamationen von sichtbaren Kellenschlägen nicht mit dem Hinweis auf die DIN 18202 herausreden. Nach Meinung der Sachverständigen ist das Erstellen von Fußbodenflächen mit einer topfebenen Oberfläche ohne jegliche Kellenschläge keine spezielle Leistung, sondern gehört zum Standard der Fußbodentechnik. Sichtbare Kellenschläge in elastischen Bodenbelägen werden von den Sachverständigen als handwerkliche Fehler bewertet, den der Bodenleger nicht mit dem Hinweis auf Streiflicht oder andere Einflussfaktoren entschuldigen kann. Demzufolge können sichtbare Kellenschläge zu einer sehr teuren Reklamation werden. In einem solchen Fall bleibt dem Bodenleger nichts weiter übrig, als den Bodenbelag restlos zu entfernen und eine fachgerechte Neuverlegung durchzuführen.

Zerkratzte Oberflächen sowie sichtbare Pickel im Oberbelag

Zu zerkratzten Oberflächen bei elastischen Bodenbelägen kann es beispielsweise aus folgenden Gründen kommen:

  • Unsachgemäße Benutzung. Schwere Möbel stets heben und nicht schieben, unter Stuhl- und Tischbeinen Filzgleiter bzw. weiche Stuhlrollen (Typ „W“) anbringen.
  • Nicht fachgerechte Reinigung und Pflege. Einsetzen der richtigen und vom Hersteller empfohlenen Reinigungs- und Pflegemittel. Um Schäden, wie beispielsweise Kratzer an den Bodenbelägen durch eine falsche Reinigung und Pflege zu vermeiden, müssen die Angaben und Empfehlungen der Hersteller der Bodenbeläge und der Reinigungs- und Pflegemittelhersteller beachtet werden. Aus diesem Grund hat der Bodenleger die Reinigungs- und Pflegeanleitung gemäß DIN 18365 „Bodenbelagsarbeiten“ an seinen Auftraggeber/Bauherrn/Nutzer zu übergeben. Es wird empfohlen, die Reinigungs- und Pflegeanleitung zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu übergeben, beispielsweise im Zusammenhang mit der Belagsauswahl oder der Auftragsbestätigung. Zu diesem Zeitpunkt weis dann der Auftraggeber/Bauherr/Nutzer bereits, welcher Reinigungs- und Pflegeaufwand auf ihn zukommt.
  • Von einigen Herstellern werden Reiniger angeboten, die schnell und effizient Kratzer retuschieren sollen. Hier sollte man sich auf jeden Fall die Arbeitsanweisung übergeben oder sich vor Ort von einem Fachberater beraten lassen.

Pickel unter elastischen Bodenbelägen sind besonders unangenehm, da Pickel auffällig und für jeden sichtbar sind. Ein Herausreden hilft hier also nicht. Hier hat der Bodenleger bei der Spachtelung Fehler gemacht. Er hat schlecht gespachtelt und direkt auf diese Spachtelung den elastischen Belag geklebt. Sinnvoll wäre es hier gewesen, die ausgehärtete Spachtelung zu schleifen und anschließend mit einem Industriesauger abzusaugen. Manche Verleger grundieren anschließend die Spachtelmasse mit einer Dispersionsgrundierung und erzielen so eine Staubbindung und eine gleichmäßige Saugfähigkeit der Spachtelmasse. Wenn die Spachtelmasse lange offen gestanden hat, der Baustellenverkehr über der ausgehärteten Spachtelmasse stattgefunden hat, empfiehlt sich zwangsläufig die eben beschriebene Vorgehensweise. Die Verschmutzungen, die durch den Baustellenverkehr entstanden sind, würden sich in jedem Fall als Pickel im elastischen Bodenbelag abzeichnen.

Farbunterschiede

Aus produktionstechnischen und verlegetechnischen Gründen sind bestimmte optische Abweichungen z. B. in der Farbgleichheit benachbarter Bahnen oder in der übereinstimmenden Weiterführung von Mustern (Musterversprünge) nicht völlig vermeidbar. Bei Veloursteppichen kann nach dem Verlegen eine partielle Veränderung der Strichrichtung zu optisch auffälligen, klein- oder großflächigen Schattierungen führen, die als „Shading“ bezeichnet werden und deren genaue Ursache bisher nicht bekannt ist.

Herstellung, Verlegeverfahren, Reinigung und Pflege können als Schadensursachen ausgeschlossen werden. Auch die Neuverlegung des Teppichs verhindert nicht sicher, dass das Erscheinungsbild wieder auftritt. Wenn nicht im Vorfeld durch ausdrücklichen, möglichst schriftlichen, Haftungsausschluss dieses Phänomen als „hinzunehmen“ vereinbart wurde, so ist nach der Rechtsprechung diese optische Beeinträchtigung zu beseitigen oder durch Minderung abzugelten.

Werden beispielsweise Nadelvliesbahnen nicht gestürzt verlegt, kann man häufig deutlich unterschiedliche Farbintensitäten erkennen. Um Farbabweichungen zu verhindern, können die Belagshersteller vorschreiben, die Nadelvlies-Bodenbeläge in aufsteigender oder absteigender Folge der Rollennummern zu verlegen. Bei Farbabweichungen, die ein bestimmtes Maß (großer Graumaßstab <3) überschreiten, ist beim Hersteller zu reklamieren.

Beulen- und Blasenbildung

Bei dieser Blasen- und Beulenbildung forderte der Sachverständige eine Neuverlegung des PVC-Belages. - © Steinhäuser

Beulen und Blasenbildung sind generell als Fehler einzustufen. Um dieses Erscheinungsbild zu vermeiden, muss beispielsweise der Teppichboden vollflächig verklebt werden. Bei loser Verlegung des Teppichbodens sind Beulen- und Blasenbildung nicht zu vermeiden. Wird diese Verlegeart seitens des Auftraggebers gefordert, muss er diese meist nur vorübergehend bei Luftfeuchtewechseln oder bestimmten Witterungsphasen mit hoher Luftfeuchtigkeit auftretenden Phänomene hinnehmen. Der Auftragnehmer hat allerdings eine Hinweispflicht.

Blasen und Beulen in elastischen Belägen werden nicht akzeptiert. Wie lassen sich diese Blasen und Beulen beseitigen? Bei kleinen, handtellergroßen Blasen kann man versuchen, Klebstoff mit einer Injektionsspritze unter den Belag zu bringen. Anschließend sind diese Bereiche zu beschweren. In Ausnahmefällen, bei einzeln auftretenden Blasen, kann der Belag partiell ausgetauscht oder eine Intarsie eingesetzt werden. Allerdings muss der Besteller die „Einspritzpunkte“ in den Belag akzeptieren. Bei oberflächig kleinen Blasen, die bereits am nächsten Tag nach der Verlegung auftreten, wurde der Belag zu früh eingelegt. Wenn ausreichend dick gespachtelt wurde, verschwinden diese Blasen nach geraumer Zeit. Ein nachträgliches Anwalzen kann hilfreich sein.

Resteindrücke in elastischen Bodenbelägen

Elastische Bodenbeläge geben aufgrund ihrer Konstruktion bei Belastung nach, sie werden an diesen Stellen zusammengedrückt. Punktförmige Belastungen wie Räder und Rollen, Stuhlbeine oder Aufstandsflächen von Möbeln hinterlassen entsprechende Eindruckstellen. Auch durch kleine harte (nicht genormte) Rollen mobiler Funktionsmöbel entstehen sichtbare „Fahrspuren“. Problematisch werden diese Eindrücke, wenn sie nach Entlastung des Belages nicht wieder verschwinden. Im Belag verbleibt dann eine unschöne Delle, deren störender Effekt sich durch eine glänzende Einpflege und ungünstige Lichteinstrahlung noch verstärken kann. Solche bleibende Eindrücke in elastischen Belägen bezeichnet man als „Resteindruck“. Treten solche Resteindrücke auf und werden vom Auftraggeber reklamiert, stellt sich die Frage, welche Resteindrücke zulässig sind.

In der Praxis lassen sich Eindrücke und leichte Unebenheiten in der Fläche nie völlig ausschließen. Grundsätzlich sollten sich elastische Beläge nach Wegfall einer Belastung wieder erholen. Da jedoch keine absolut vollständige Rückstellung gewährleistet werden kann, hat man in der DIN EN 649 „Elastische Bodenbeläge, homogene und heterogene Polyvinylchlorid-Beläge; Spezifikation“ Grenzwerte für das Resteindruckverhalten festgelegt, also für eine gerade noch tolerierbare Deformierung.

Bei der Beurteilung von Druckstellen/Verformungen sind in erster Linie die

  • Gegebenheiten vor Ort,
  • Art der Nutzung bzw. die Verformung verursachende Belastung und
  • die handwerkliche Verlegeleistung

zu berücksichtigen. Resteindrücke können also durch unsachgemäße Nutzung verursacht werden, wie

  • abnorme Punktbelastungen,
  • scharfkantige Punktbelastungen,
  • falsche Stuhlrollen,
  • nicht genormte Möbelrollen usw.

Für den unsachgemäßen Gebrauch des elastischen Bodenbelages ist der Verarbeiter nicht verantwortlich.

Der Laie (Endverbraucher/Nutzer) verbindet Druckstellen und Verformungen in der Regel mit einem unzureichenden Strapazierwert des Bodenbelages. Er kann nicht wissen, dass auch hoch strapazierfähige Beläge ein gewisses Verformungspotenzial ausweisen, dass die Qualität des Bodenbelages nicht beeinträchtigt und nicht beanstandungswürdig ist.

Fugen in der Belagsoberfläche

Wie breit dürfen Fugen zwischen Bodenbelagsbahnen, Sockelleisten bzw. PVC-Designplanken und bei Parkettböden sein, um als hinzunehmende Unregelmäßigkeit zu gelten, dazu vier Beispiele:

Fugenbreiten von 0,4 mm zwischen den PVC-Designplanken wurden vom Sachverständigen akzeptiert. - © Steinhäuser

Fugenbildung in PVC-Designböden

Die Fugenbildung in PVC-Designbodenflächen lässt sich wie folgt zusammenfassen:

  • Es gibt keine Norm, keinerlei verbindliche Vorgaben, wie groß die Fugenbreite zwischen den PVC-Design-Planken sein dürfen, um als hinzunehmende Unregelmäßigkeit zu gelten.
  • Nach EN 434 „Elastische Bodenbeläge – Bestimmung der Maßänderung und Schüsselung nach Wärmeeinwirkung“ ist für PVC-Beläge (unverschweißt) eine Maßänderung von 0,25 % zulässig, das sind 2,5 mm pro Meter Belag. Bei einer PVC-Designplanke mit einer Standardlänge von ca. 91 cm ergeben sich daraus mehr als 2 mm. Eine für Bauherrn/Besteller nicht mehr hinnehmbare Fugenbreite und damit ein echter Mangel, nicht nur in hygienisch sensiblen Bereichen.
  • Von zahlreichen Sachverständigen werden Fugenbreiten bis 0,5 mm als „hinzunehmende Unregelmäßigkeit“ akzeptiert. Den normativen Vorgaben entsprechend, dürfen Planken und Fliesen hinsichtlich der Rechtwinkligkeit und Geradheit der Kanten Abweichungen haben, die zwangsläufig, wenn sie kumulieren, Fugen von ca. 0,5 mm Breite unvermeidbar erscheinen lassen. Über Fugenbreiten bis 0,7 mm kann man noch diskutieren, hier bestimmt in der Regel der Endverbraucher, ob er diese Fugenbreite noch akzeptiert. Bei Fugenbreiten über 0,8 mm verlangen in der Regel die Sachverständigen eine Neuverlegung oder einen Kompromiss, der meistens eine Wertminderung beinhaltet.
  • Bei der optischen Beurteilung von Fugenbreiten ist unbedingt zu beachten, dass Fugen zwischen den Designbelägen bei hellen Oberflächendekoren deutlicher ins Auge fallen als bei dunkleren Farbgebungen. Grund hierfür ist die Tatsache, dass sich der abgesetzte Schmutz in den Fugen mit der Zeit immer dunkler abzeichnet und somit der Kontrast zu den hellen Oberflächendekoren wesentlich größer ist.

Fugenbreiten in Parkettböden

Aufgrund von Feuchteschwankungen sind Fugen im Parkettboden unvermeidbar und auch zu tolerieren. Nach Meinung der meisten Sachverständigen werden Fugen bis zu 1 mm als naturgegebene Eigenschaft des „arbeitenden Holzfußbodens“ angesehen. Da auch hier die Bauherrn gern diskutieren und wissen wollen, welche zulässigen Fugenbreiten sie zu tolerieren haben, kann man folgendes aus dem Fachbuch von Rapp, Sudhoff, Pittich „Schäden an Holzfußböden“ zitieren. Hier heißt es: In der Praxis ergibt sich als Richtwert, dass Fugen an Holzfußböden in zentralbeheizten Räumen mit maximalen Breiten bis zu

  • circa 3,00 mm bei Dielenböden
  • circa 1,00 mm bei Stabparkett
  • circa 0,3 mm bei Mosaikparkett

durch jahreszeitliche Schwankungen bedingt sind und toleriert werden müssen.

Mit dieser Argumentation kann man in der Regel den streitenden Bauherrn den Wind aus den Segeln nehmen. Trotzdem verlangen manche Bauherrn das nachträgliche Schließen von Parkettfugen. Dazu die Hinweise zur Instandsetzung und Sanierung aus dem Fachbuch „Schäden an Holzfußböden“: Jahreszeitlich und raumklimatisch bedingte Fugen sind grundsätzlich zu tolerieren, sie dürfen nicht während der Heizperiode geschlossen werden. Falls doch, kann dies zu Schäden in Form von Aufwölbungen des Fußbodens in der folgenden Sommerperiode führen. Breite Fugen, die auch im Spätsommer noch vorhanden sind, können jedoch durch das Einleimen von passenden Holzstreifen, das sogenannte Ausspänen, oder mit geeigneten Kittmassen gefüllt werden. Im Zweifelsfalle können Fugen auch mit (Bienen-) Wachs geschlossen werde, das wieder aus der Fuge gedrückt werden könnte, wenn es zu einem erneuten Quelldruck im Holz kommt.

Zulässige Fuge zwischen Sockelleiste und Belagsoberfläche. - © Steinhäuser

Sockelleisten und Fugen

Bei schwimmenden Zementestrichen sind Randverformungen bindemittelbedingt unvermeidbar, da sich diese Estriche bei der Trocknung und Aushärtung verformen. Besonders kritisch sind beschleunigte Estrichsysteme und Heizzementestriche. Die Randverformungen sind bei der Beurteilung der Ebenheitstoleranzen zu berücksichtigen. Diese Randverformungen führen zu sichtbaren Absenkungen bei Türdurchgängen/Zargen und Wandanschlüssen mit Sockelleisten. In Kommentar zur DIN 18365 „Bodenbelagsarbeiten“ heißt es dazu: Es ist bei üblichen Estrichdicken und VOB-gerechter Nachbehandlung mit folgenden Randverformungen zu rechnen:

  • Absenkung durch Teilflächenbelastung der Dämmschicht beim Austrocknen des Estrichs.
  • Bleibender Randverformung nach oben nach Trocknung.
  • Absenkung durch Verkehrslast.
  • Kriechen des Dämmstoffes unter Dauerbelastung. Mit zunehmender Trocknung geht die Verformung bis auf eine bleibende Restverformung zurück. Restverformungen bis 5 mm sind nicht zu beanstanden.

Das bedeutet, der Bauherr/Auftraggeber muss eine Fuge/eine Spaltenbildung von bis zu 5 mm zwischen Bodenbelag und Unterkante Sockelleiste besonders bei Hohlkehl- oder Stellsockelleisten als materialbedingte Unregelmäßigkeit hinnehmen. Sollten in diesen Bereichen Nacharbeiten notwendig werden, sind diese extra zu vergüten.

Fugen bei Nadelvliesbelägen

Sichtbare Fuge im Nadelvliesbelag. - © Steinhäuser

Qualitativ hochwertige Nadelvliesbeläge sind besonders starr und störrisch. Man unterscheidet zwei Nadelvliesarten: Die Zweischichtausführung – die Nutzschicht besteht hier im Regelfall aus Polyamidfasern – und die Einschichtausführung, diese besteht aus einer Mischung aus Polyamidfasern und Polypropylenfasern. Polyamidfasern reagieren auf Feuchtigkeit mit Volumen- und Flächenänderungen. Diese Veränderungen sind warentypisch und unvermeidlich. Das kann nach der Verlegung zu öffnenden Nahtfugen führen.

Man vermeidet das, indem man die Volumen- und Flächenänderungen durch einen geeigneten Klebstoff auf das Verhalten des Unterbodens bei Klimaänderungen angleicht. Der Klebstoff sollte eine gute Anfangshaftung und eine längere offene Zeit haben.

Den Klebstoff entsprechend den raumklimatischen Bedingungen ablüften lassen und bei ausreichender Oberflächenklebrigkeit einlegen. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Nadelvliesbelag rechtzeitig ins Klebstoffbett eingelegt wird, besser etwas zu früh als zu spät. Nach dem Einlegen in das Klebstoffbett muss der Nadelvliesbelag angewalzt oder angerieben werden. Diesen Vorgang sollte man gegen Ende der offenen Zeit des Klebstoffes wiederholen. Bei dieser Vorgehensweise werden Stippnähte verhindert. Wird allerdings zu viel Druck beim Anreiben ausgeübt, nimmt der Belag den gesamten Kleber auf und die Klebkraft geht verloren. Der Nadelvliesbelag ist in einem solchen Fall nicht kraftschlüssig mit dem Untergrund verbunden und die Stippnähte bleiben erhalten. Das Anwalzen mit einer Lino-Walze ist meistens ausreichend. Beim Anreiben ist ein gerundetes Hartholzbrett zu verwenden.

Parkettböden

Parkett wird in verschiedenen Sortierungen geliefert, die in den europäischen Normen für die Holzfußböden beschrieben sind. Je nach vereinbartem Qualitätsniveau sind unterschiedliche Unregelmäßigkeiten zulässig. Die im Folgenden aufgelisteten Erscheinungsbilder stellen gemäß den Regelwerken bzw. nach Auffassung von Parkettsachverständigen in der Regel keinen Fehler dar:

  • Radiale Luftrisse, die durch das Versiegelungsmaterial aufgezogen und leicht gewölbt sind.
  • Kittstellen (z. B. Spitzfugen), sofern sie keinen störenden Gesamteindruck bewirken.
  • Würfelüberschneidungen bei Parkettstäben von bis zu 3 mm in einer Richtung.
  • Würfelüberschneidungen bei Mosaikparkett von bis zu 4 mm in einer Richtung.
  • Äste, sofern sie nicht gehäuft auftreten.
  • Drehwuchs.
  • Lagerflecken (sofern sie nicht unter den o. g. Kriterien deutlich erkennbar sind).
  • Hohl klingende Stellen, soweit sie auf kleine Teilflächen beschränkt sind und sofern der Belag an sich festliegt.
  • Wellenbildung auf der Parkettoberfläche, die nur von einem besonderen Betrachtungspunkt bzw. unter besonderen Lichtverhältnissen erkennbar sind, da mit den üblicherweise angewendeten Walzenschleifmaschinen kein völlig wellenfreier Schliff möglich ist.
  • Vereinzelte Haare vom Pinsel in der Versiegelung.
  • Geringe Spuren von Staub in der Versiegelung. Dieses Erscheinungsbild ist nicht zu verhindern, da sich immer Staubpartikel in der Luft befinden, die sich auf der frisch behandelten Fläche ablagern.
  • Unterschiedliche Dicke der Versiegelung bzw. Tränen, sofern der optische Gesamteindruck nicht gestört wird.

Zu Streitigkeiten über Hohlstellen im Parkett schreibt Prof. Andreas Rapp in seinem Buch "Schäden an Holzfußböden": Unter anderem aufgrund von Ebenheitstoleranzen des Untergrundes kann es bei kleinen Elementeabmessungen zu Hohlstellen kommen. Soweit der Holzfußboden an sich festliegt und hohl klingende Stellen sich auf kleine Teilflächen beschränken, sind diese hinzunehmende Unregelmäßigkeiten. Die Flächengröße einzelner hohl klingender Stellen sollten bei Stabparkett 0,25 m² und bei Fertigparkett und Dielen 0,5 m² nicht überschreiten. Einzelne Lamellen dürfen teilweise hohl liegen, wenn sie sich nicht nennenswert bewegen lassen. Bei Lammparkett beträgt die zulässige Anzahl dieser sogenannten Wipper drei pro 15 m².

In welchem Umfang die oben aufgeführten Unregelmäßigkeiten hingenommen werden müssen und ab wann als Mängel beurteilte Abweichungen eine Nacherfüllung durch Austausch oder großflächiges Abschleifen und Neuversiegeln rechtfertigen, ist entscheidend von dem Gesamteindruck und dem geforderten Qualitätsniveau der Fläche abhängig.

Fazit

Bei der Beurteilung der Frage, ob Abweichungen im Rahmen der „üblichen Beschaffenheit“ liegen und hinzunehmen sind oder ob es sich um Mängel oder Fehler handelt, die ggf. zu beseitigen sind, beinhaltet auch immer eine gewisse Grauzone. Die getroffenen Aussagen sollen helfen, diese Grauzonen so gering wie möglich zu halten, aber auch manchen Bauherrn/Auftraggeber von seinen Idealvorstellungen zu befreien.