Der interessante Schadensfall Fugenbildung im Eicheparkett: Sanierungsversuche überflüssig

Nicht hinnehmen wollte der Betreiber eines Veranstaltungssaals die Fugenbildung und Waschbrettoptik beim eingebauten Eiche-Zweischichtparkett. Als dem Architekten und dem Verlegebetrieb eine Mängelrüge auf den Tisch flatterte, beurteilte ein Gutachter die Lage.

Fugenbildung
Die Fugen sind teilweise bis 0,5 mm breit. - © Humm

In einem großen Veranstaltungssaal war mit erheblich finanziellem Aufwand ein neuer Fußboden eingebaut worden. Als Bodenbelag war ein Eichen-Zweischichtparkett mit einer dekorativen Größe von 100 × 9 cm ausgewählt worden, das auf einem Heizestrich verklebt wurde. Im Laufe des ersten Winters waren Auffälligkeiten in Form von Fugenbildung und Waschbrettoptik aufgetreten. Diese veranlassten die Verwaltung des Saalbetreibers, den Architekten und den von ihm eingesetzten Verlegebetrieb mit einer Mängelrüge zu konfrontieren.

Damit verknüpft war die Forderung, den Zustand durch eine Überarbeitung, gegebenenfalls einer Neuverlegung, zu verbessern bzw. wiederherzustellen.

Der Architekt und der Verleger waren sich keiner Schuld bewusst und beauftragten einen Sachverständigen, um bei einem Ortstermin mit der Betreiberverwaltung den Zustand objektiv zu erfassen und zu Ursachen und Sanierungsmöglichkeiten Stellung zu nehmen.

Ausgangslage: inakzeptable Fugenbildung und im Gegenlicht störende Waschbrettoptik

Beim Ortstermin machte der Vertreter der Betreiberverwaltung auf eine in seinen Augen inakzeptable Fugenbildung und eine im Gegenlicht störende Waschbrettoptik aufmerksam. Nach seiner Meinung war ein feuchter Estrich oder eine fehlende Abdichtung des nicht unterkellerten Saals schadensursächlich.

Nach Darlegung des Verlegers waren die branchenüblichen Prüfungen vor Verlegung routinemäßig ausgeführt worden und hatten keine bedenkliche Situation ergeben.

Auch seitens des Architekten waren keine Ansätze für eine fehlerhafte Abdichtung oder sonstige konstruktive Mängel gegeben. Der Sachverständige sammelte darauf erst einmal die Befundtatsachen vor Ort, um sich ein eigenes umfassendes Bild zu machen.

Schadensbild: Fugenbildung bis zu 0,5 mm und konkave Schüsselung

Die gerügte Fugenbildung war tatsächlich vorhanden und betrug bis zu 0,5 mm. Auch die Waschbrettoptik ließ sich im Gegenlicht einer voll verglasten Wandseite des Saales erkennen. Die Messung der konkaven Schüsselung ergab zwar nur minimale Verformungen im Zehntel-Millimeter-Bereich, aber die optische Wahrnehmung war aufgrund der Raumgröße und des Lichteinfalls deutlich und als Fakt nicht von der Hand zu weisen. Eine Kontrolle mit dem Resonanzfühler ergab eine weitgehend unauffällige Klebung. Lediglich in drei kleineren Bereichen waren geringfügige akustische Abweichungen hörbar.

Schadensanalyse: Parkettunterseite zeigt geringe Adhäsionsschwächen

Da in diesen Bereichen auch die Fugenbildung etwas deutlicher zu sehen war, entschieden die Beteiligten, eine dieser Stellen zu öffnen. Während ein Mitarbeiter des Verlegebetriebs ein Parkettelement vorsichtig ausstemmte, kontrollierte der Sachverständige noch die Vorlauftemperatur der Fußbodenheizung. Dabei ergaben sich aber keine Auffälligkeiten, was bei den moderaten Außentemperaturen zum Zeitpunkt des Ortstermins auch nicht weiter verwunderlich war. In der Prüföffnung waren danach einige Befunde möglich:

Adhäsionsschwächen
Die Parkettunterseite zeigt geringe Adhäsionsschwächen und die Estrichrandzone ist nicht vollständig homogen. - © Humm

Das Zweischichtparkett ist mit einer erhöhten Deckschichtstärke von 5 mm in der Holzart Eiche verbaut. Die Trägerschicht ist aus Sperrholz. Um einen eigenen Eindruck von der Qualität der Materialien zu bekommen, stemmte der Sachverständige die Prüföffnung soweit selbst auf, dass er die notwendige Krafteinwirkung mit der üblichen Festigkeit vergleichen konnte. Die Klebung der Deckschicht auf der Trägerschicht zeigte eine sehr gute Qualität, weil sich eine Trennung nur mit erheblichem Kraftaufwand in der Sperrholzschicht ergab. Das Bruchbild zeigte keinen Bruch in der Leimfuge, sondern nur Ausbrüche aus dem Holzgefüge. Die Verleimung war also stärker als die Festigkeit des Holzes.

Die Klebung zum Estrich war auch nur mit erheblichem Kraftaufwand möglich. Aber es zeigten sich kleinere Schwachstellen, bei denen sowohl die Adhäsion der Kleberfuge zur Parkettunterseite als auch die Kohäsion der Estrichrandzone betroffen waren. Die Schwäche der Adhäsion zeigte sich dadurch, dass beim Abhebeln der Trägerschicht von den Kleberriefen teilweise kein Faserausriss am Holz entstand. Die Schwäche der Estrichrandzone zeigte sich durch die Geringfügigkeit der Ausrisstiefe.

Auf den Punkt gebracht

Ungewöhnliche Trockenheit der Raumluft ist nicht nur in großen Sälen oder Verkaufsräumen zu erwarten. Auch im privaten Wohnungsbau sind bei dichten Gebäudehüllen Zwangslüftungen verbaut. Da diese meist keine Befeuchtung aufweisen, sind Parkettböden im Winter einer Trockenheit ausgesetzt, die zu gravierenden Belastungen und auch erheblichen Auffälligkeiten führt. Der Verleger kann daran nichts ändern, sich aber durch geeignete Hinweise rechtlich absichern.

Bewertung: Raumklima ist ursächlich für die optischen Beeinträchtigungen

abgetrennte Deckschicht
Die abgetrennte Deckschicht zeigt den Bruch im Gefüge der Trägerschicht. - © Humm

An diesem Punkt der Befundermittlung musste der Sachverständige eine fachliche Bewertung dieses Ergebnisses vornehmen. Als vernünftige Grundlage für eine Bewertung ist dabei keine theoretische Maximalleistung anzusetzen, sondern der Normalfall mit den branchenüblichen Schwankungen. Bei Anlegen eines praxisgerechten Maßstabs stellte die Verklebung selbst an der schwächsten Stelle der Fläche noch eine Ausführung dar, die üblich und erwartbar ist. Die Qualität des Parketts und des Klebers ist nach der Prüfung nicht nur ausreichend, sondern gut. Insbesondere die besonders gute Qualität der Verbindung von Deckschicht und Trägerschicht hatte dafür gesorgt, dass die durch die erhöhte Nutzschichtstärke ausgeübten Kräfte schadensfrei abgefangen werden konnten.

Mit 5 mm bringt die Nutzschicht bei den durch das Raumklima bedingten Verformungen eine merklich höhere Belastung der Verleimung und der Trägerschicht mit sich. Wenn diese Kräfte nicht sicher aufgefangen werden, entstehen im Kantenbereich Delaminierungen, die mehrere Millimeter betragen können. Da solche Delaminierungen das Gefüge nachhaltig zerstören, können in jeder Heizperiode weitere Aufstippungen der Deckschicht im Kantenbereich hinzukommen, bis hin zum Funktionsverlust. Die beherrschbare Grenze für solche Verformungen werden nach der Erfahrung bei Nutzschichtstärken von 6 bis 7 mm erreicht.

Da im vorliegenden Fall also weder ein übermäßiger Heizungsbetrieb noch eine wesentliche Schwäche der Parkettverlegung ersichtlich waren, blieb für die Ursache der Auffälligkeiten noch das Raumklima übrig. Eine Messung der relativen Luftfeuchte ergab 32 % bei einer Raumtemperatur von ca. 21 °C. Ein Blick auf die bauliche Gesamtsituation machte klar: Eine Belüftung des Raumes bei dem Fassungsvermögen für mehrere Hundert Besucher nur über eine Zwangsbelüftung möglich war. Im Winter ist somit eine Luftfeuchte zwischen 20 % und 30 % als Dauerzustand zu erwarten. Die flächige Fensterfront ist zwar sehr dekorativ und bringt schönes Licht in den Saal, zur Belüftung ist sie aber nicht geeignet. Damit wird im Winter kalte Außenluft im Lüftungssystem nach innen gezogen und dort erwärmt. Die relative Luftfeuchte der ohnehin trockenen Winterluft wird somit monatelang immer noch weiter abgesenkt. Den hygroskopischen Werkstoffen im Raum wird somit zwangsläufig Feuchtigkeit entzogen und das verbaute Holz wird mit materialtypischem Schwund diese Situation beantworten.

Fazit: Auffälligkeiten sind mit Nutzungsverhalten verbunden

Nachdem vom Sachverständigen diese Zusammenhänge erläutert wurden, war auch dem Vertreter der Betreibergesellschaft klar, dass die gerügten Auffälligkeiten wesentlich mit seinem Nutzungsverhalten verbunden sind. Für eine Verbesserung der Auffälligkeit scheiden damit aber Sanierungsversuche am Parkettboden aus. Eine Verbesserung würde durch eine Zwangsbefeuchtung in der Lüftungsanlage erreicht werden. Die damit verbundenen Kosten und der besondere Aufwand für die Hygienemaßnahmen innerhalb des Lüftungssystems sind so erheblich, dass vermutlich die Erwartungshaltungen bzgl. der optischen Erscheinung des Parkettbodens reduziert werden, statt die Sanierung durchzuführen.