Aus der Gutachterpraxis Wiederaufnehmbare verklebte Teppichfliesen: Riskantes Informationsdefizit

Um eine neue, nicht immer normgerechte Teppichfliesengeneration fachgerecht zu ­fixieren, benötigt der Verleger präzise Herstellerangaben. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die Herstellerhinweise zu den Produkten häufig nicht differenziert und präzise sind.

Fugen in Teppichfliesen
Diese Teppichfliesen verschieben sich bei üblichen Lasteinwirkungen. - © Schwarzmann

Teppichfliesen sind in der DIN EN 1307 „Textile Bodenbeläge – Einstufung im Anhang A Anforderungen an Teppichfliesen“ beschrieben. Man unterscheidet zwischen nicht verklebten Fliesen (lose zu verlegen) und wiederaufnehmbar verklebten Fliesen.

  • Lose zu verlegende Teppichfliesen müssen laut der Norm ≥ 3,5 kg|m² wiegen.
  • Wiederaufnehmbare Teppichfliesen müssen ≥ 2,0 kg|m² wiegen.

Die Dimensionsbeständigkeit nach EN 986 sieht als Grenzwert eine maximale Ausdehnung bzw. Schrumpf von ≤ 0,2 % vor.

In die Kategorie „nicht verklebte Teppichfliesen“ gehören solche Produkte, welche z. B. mit Klebeecken untereinander verbunden werden. Diese Klebeecken weisen jedoch keine Verbindung zum Untergrund auf.

Einige der neu entwickelten Teppichfliesen als auch Nadelvliesfliesen sind leichter, aber halten den Grenzwert der maximalen Ausdehnung bzw. des maximalen Schrumpfes ein. Dies zeigt wieder einmal, dass die Entwicklung fortschreitet und die Normung etwas „hinterherhinkt“.

Selbstverständlich müssen diese Teppichfliesen und Nadelvliesfliesen auch die Anforderung an das Schüsseln und Wölben einhalten. Die EN 986 sieht unter den benannten Prüfbedingungen eine maximale Abweichung von der Ebene (gemeint ist die Planlage) ≤ 2 mm vor. Zu beachten ist, dass in dieser Norm die Fliese unter anderem einer Wasserlagerung und einer nachfolgenden Trocknung unterzogen wird. Daher sind die 2 mm keinesfalls so zu verstehen, dass die Fliese bei üblichem Klima (relative Luftfeuchte zwischen 40 % und 65 % wie z. B. im Kommentar zur ATV DIN 18365 Bodenbelagarbeiten beschrieben) sich so bis zu 2 mm verformen darf.

Was versteht man unter wiederaufnehmbar verklebten Teppichfliesen?

Die Teppichfliesen müssen auf einem ausreichend klebrig vorbereiteten Untergrund verlegt werden. Der Untergrund muss dazu führen, dass die Teppichfliesen dauerhaft fest liegen. Ferner müssen die Teppichfliesen ohne nennenswerte Beschädigung wieder aufzunehmen sein. Dass dies schwierig ist, verdeutlichen die Abbildungen 1 und 2. Der klebrige Effekt ist zu gering und die Teppichfliesen werden z. B. durch die Last von Stahlrohrstühlen verschoben. In diesem Fall liegt eine übliche Nutzung vor und die Verlegung versagt aufgrund der zu geringen Klebrigkeit. Ist andersherum die Klebrigkeit zu stark, kann es bei der Auf­nahme bzw. dem Austausch von Fliesen zu Schäden an der Teppichfliese kommen (Abbildungen 2 und 3).

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    Fugen in Teppichfliesen
    © Schwarzmann
    Bild 1: Diese Teppichfliesen verschieben sich bei üblichen Lasteinwirkungen.
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    Stuhlbein verschiebt Teppichfliese
    © Schwarzmann
    Bild 2: Diese Teppichfliesen verschieben sich bei üblichen Lasteinwirkungen.
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    © Schwarzmann
    Bild 3: Die Fasern und auch das Vlies vom Rücken der Teppichfliese reißen ab und haften ­großflächig auf dem Untergrund. Die Teppichfliese ist beschädigt und kann nicht wieder verwendet ­werden. Die gewollte Funktion liegt demzufolge nicht mehr vor.
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    © Schwarzmann
    Bild 4: Die Fasern und auch das Vlies vom Rücken der Teppichfliese reißen ab und haften ­großflächig auf dem Untergrund. Die Teppichfliese ist beschädigt und kann nicht wieder verwendet ­werden. Die gewollte Funktion liegt demzufolge nicht mehr vor.
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    abgeklebte Plattenränder Teppichfliesen
    © Schwarzmann
    So sollten die Plattenränder abgeklebt werden, allerdings sind die Klebebänder vor der Verlegung laut diesem Hersteller zu entfernen.

Wiederaufnembare verklebte Teppichfliesen: Detaillierte Informationen wären hilfreich

Oft fehlen dem Verleger Informationen, um hier den richtigen Verlegewerkstoff zu finden. Selbst die Klebstoffindustrie verwendet unterschiedliche Begriffe, was sicherlich nicht hilfreich bei der Produktauswahl ist. Im TKB-Merkblatt 13 "Kleben von textilen Bodenbelägen" wird z. B. Folgendes ohne Differenzierung geschrieben: „4.4 Verlegung von lose ausgelegten sowie wiederaufnehmbar geklebten (fixierten) Teppichfliesen.“ Eine Festlegung der Bezeichnung, z. B. „Teppichfliesenfixierung“, wäre sicherlich schon hilfreich. Des Weiteren wäre anzuregen, dass es verschiedene Stufen der Klebrigkeit geben sollte. Oft verfügen die Hersteller über mehrere Produkte, welche auch unterschiedlich starke Klebrigkeiten aufweisen. Es ist jedoch oft nicht ersichtlich, wie stark die Klebrigkeit von Produkt A oder B ist. In Anbetracht der in den Bildern 1, 2, 3 und 4 dargestellten Fälle wäre dies für die Kunden der Klebstoffhersteller eine wichtige Entscheidungshilfe.

Ebenso sollten die Hersteller der Teppichfliesen entsprechende Aussagen zu den Teppichfliesen und deren empfohlenen „Teppichfliesenfixierungen“ abgeben. Diese Informationen sind vom Verleger vorrangig einzuhalten.

Selbstverständlich ist die Untergrundvorbereitung als auch ein gleichmäßiger Auftrag in der empfohlenen Auftragsmenge ein äußerst wichtiges Kriterium. Wenn eine spezielle Walze zum Auftrag benannt wird, ist diese einzusetzen. Diese Empfehlungen sind auf Basis umfangreicher Testflächen erstellt und werden nicht grundlos so detailliert beschrieben (vgl. die Abbildungen 5 und 6).

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    Teppichfliesenfixierung
    © Schwarzmann
    Bild 5: Gleichmäßig aufgetragene „Teppichfliesenfixierung“.
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    © Schwarzmann
    Bild 6: Dieser ungleichmäßige Auftrag ist unzureichend.

Auch wiederaufnehmbar verlegte Teppichfliesen müssen angewalzt werden. Insbesondere bei groben Vliesrücken ist dies erforderlich, um eine größtmöglich Faserhaftung am Untergrund zu erzielen. Wird nicht angewalzt, können solche Teppichfliesen wie auf „Spinnenbeinen“ stehen, was zu einem zu geringen Hafteffekt führen kann. Weisen Teppichfliesen Materialspannungen auf, kann dies zum Wölben oder zum Schüsseln führen. Diese Materialspannungen können von „Teppichfliesenfixierungen“ nur bedingt gehalten werden.

Verlegung auf Doppelbodenflächen

Im TKB-Merkblatt 13 "Kleben von textilen ­Bodenbelägen" wird Folgendes unter 4.4.1 geschrieben. „Bei Doppelbodensystemen muss darauf geachtet werden, dass die Rutschbremse oder Fixierung (auch hier werden wiederum zwei Begriffe verwendet) nicht zwischen die einzelnen Doppelbodenplatten gelangt, da dadurch die Plattenkanten verkleben und die Aufnahme einzelnen Doppelbodenplatten erschwert wird.“

Das Verkleben der Plattenkanten kann durch Abkleben der Fugen verhindert werden. Diese Aussage ist sehr wichtig und bewahrt den Verleger vor Verarbeitungsfehlern. Natürlich können die „Teppichfliesenfixierungen“ auf Doppelbodenplatten auch einzeln aufgetragen werden. Wichtig ist nur, dass die „Teppichfliesenfixierung“ keinesfalls auf die Kanten der Doppelbodenplatten gelangt. Die Klebebänder sind vor der Verlegung der Teppichfliesen wieder zu entfernen. Achtung: Es gibt auch Hersteller von Nadelvliesfliesen, welche einen ganzflächigen Auftrag der „Teppichfliesenfixierung“ vorschreiben. Bodenleger sollten daher die jeweiligen Verlegeanleitungen beachten!

Fazit: Stets auf die Verle­­ge- und Verarbeitungsanleitungen achten

Die jetzige Vielfalt der Teppichfliesen mit den unterschiedlichen Rückenkonstruktionen benötigt eine optimale „Teppichfliesenfixierung“, um eine dauerhaft sichere Ver­legung zu gewährleisten. Diese Vielfalt führt dazu, dass die Anforderungen an die Ver­arbeiter dieser Produkte erheblich gestiegen sind. Bodenleger sollten daher stets auf die Verle­­ge- und Verarbeitungsanleitungen achten, um eine ­sichere und optimale Verlegung zu ­gewährleisten.