Aus den Fehlern anderer lernen Teppichbodenverschmutzungen

Textile Bodenbeläge sind auch für hohe mechanische Beanspruchungen im Büro geeignet. Dabei werden allerdings an die Nutzung Anforderungen gestellt: von geeigneten Gleitern für Bestuhlungen bis hin zur Frage der laufenden Unterhaltsreinigung.

Teppichbodenverschmutzungen
Blick in den Seminarraum. - © iba-Institut

Fallbeispiel

Für den Neubau einer Verwaltung wurden im Obergeschoss auf 400 m2 im Forum mehrere Räume für Besprechungen, ­Schulungen und Seminare geplant. Als Ober­boden wurde ein heller textiler Bodenbelag verlegt. Die Räumlichkeiten sind so ­konzipiert, dass entweder 10–15 Personen oder 100–120 Personen in den jeweiligen Büros oder Schulungsräumen unterrichtet und geschult werden können. Die Büro­ausstattung wurde von zwei verschiedenen Herstellern bereitgestellt bzw. geliefert. Zum einen die Schränke und Tische, zum anderen die Stühle (Freischwinger mit Stuhlgleitern).

Auftraggeber bemängelt Teppichbodenverschmutzungen

Bereits in der Abnahmeniederschrift wurde festgehalten, dass der Teppichboden gegen Verschmutzung sehr empfindlich ist. Die Bauschlussreinigung und Unterhalts­reinigung erfolgt seit Beginn durch den­selben Dienstleister. Es wurde jeweils ein Bürst­sauger verwendet. Die Unterhaltsreinigung erfolgt an drei Tagen in der Woche – montags, mittwochs, freitags. Seit der Abnahme und Inbetriebnahme des Forums und planmäßiger Nutzung sowie Frequentierung werden vom Auftraggeber beginnende Teppichbodenverschmutzungen festgestellt:

  • Im Bereich der Auflagerungen der Schwing-Stühle schwarze Abriebspuren,
  • im Bereich der Besprechungstische durch Abrieb von Schuhen der ­Benutzer auch Verunreinigungen angrenzend hierzu,
  • sowie im frequentierten Bereich der Bodenbelagebene zwischen Stühlen bzw. Tischen und anderen Einrichtungsgegenständen bis zum Ein- bzw. Ausgang der Räumlichkeiten ­ent­sprechende Laufzonen.

Zur Klärung des Sachverhalts wurde vom Bauherrn ein Sachverständiger des iba-Institut mit einer Begutachtung der Teppichbodenverschmutzungen beauftragt. Um über eine Zustandsfeststellung die Frage der Vorgehensweise zu ermitteln.

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    Teppichbodenverschmutzungen Seminarraum
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    Blick in den Seminarraum.
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    Blick in den Flur: Teppichboden ohne Flecken.
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    Teppichboden mit Verstrichungen ...
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    ... durch Schwing-Stühle ...
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    Teppichboden mit Verstrichungen durch Schwing-Stühle mit schwarzem Gleiter.
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    Teppichboden mit Verstrichungen durch Schwing-Stühle mit schwarzem Gleiter.
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    Teppichboden mit Verstrichungen durch Schwing-Stühle mit schwarzem Gleiter.

Teppichboden & Flecken I

Schutzfolien, Stuhlgleiter, Weichmacherwanderungen

  • Kunststofffolien: Nicht auszuschließen ist, dass eine ­Über­lagerung des Schmutzeintrags auch dadurch hervorge­rufen werden konnte, dass kurz nach Verlegen des textilen ­Bodenbelags eine Schutzabdeckung mit einer selbsthaftenden Kunststofffolie aufgelegt wurde. Bei einem längerzeitigen ­Einwirken unter gleichzeitig kritischen raumklimatischen Be­dingungen und punktartigen Auflagerungen von z. B. Leitern der Handwerker der Ausbaugewerke konnte sich hier mög­licherweise lokal eine Verbindung des wässrigen Acrylatklebers der selbsthaftenden Folie mit dem Fasermaterial der Nutzschicht des Teppichbodens aus Polyamid einstellen.
    Infolge der dann weitergehenden Nutzung und Frequen­tierung war es unter Umständen möglich, dass sich hier vermehrt Schmutzanhaftungen einstellen konnten. Ein Beleg hierfür mag sein, dass es geometrisch begrenzte Verfleckungen im Be­­­reich von punktartigen Auflagerungen von Einrichtungs­gegen­ständen gibt. Wie beispielsweise angrenzend zu den Flipcharts. ­Dabei ist die Form der Teppichbodenverschmutzungen hier keine länglich bis gebogene ­Verstrichung, sondern eben eine regelmäßig ­begrenzte geometrische Verfleckung. Diese spricht dagegen, dass ein Verschieben oder Verrücken der Flipcharts zu ­diesen Erscheinungs­bildern führen konnte.
  • Weichmacherwanderungen: Nicht auszuschließen ist auch, dass hier Weichmacherwanderungen zwischen den Kunststoffkappen der Flipcharts und dem Bodenbelag stattgefunden ­haben. Gegen diese Theorie spricht allerdings, dass im ­Rahmen der Befunderhebungen derartige Verfleckungen dem Grundsatz nach durch Fleckendetachur entfernt werden konnten. Üblicherweise sind Weichmacherwanderungen als ­irreversibel zu betrachten. Sie sind durch solche Maß­nahmen nicht mehr zu entfernen.
  • Schwarze Stuhlgleiter: Hervorgerufen wurden die Ver­strichungen und Kontaktschmutzansammlungen im Bereich der aufgelagerten Schwing-Stühle. Zunächst einmal durch den Abrieb der schwarzen Gleiter aus Polyamid. Bei Verschieben bzw. Verrücken der Schwing-Stühle durch die jeweiligen ­Nutzer entstehen infolge des Schmelzpunkts von Polyamid von 250 °C bis 260 °C dadurch entsprechende Schmutz­­eintragungen.
    Der schwarze Abrieb konnte sich im Fasermaterial der Nutzschicht aus Polyamid des textilen Bodenbelags festsetzen. Infolge der hohen Temperaturen beim Verrutschen der Stühle führte dies dann zu einem Verklumpen als sichtbare Verstrichung.
  • Ergo: Die für diesen Einsatzzweck ungeeigneten schwarzen Gleiter der Schwing-Stühle waren gegen transparente Gleiter auszutauschen. Oder: besser noch durch transparente Kunststoff-Pfropfen zu ersetzen.

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    Teppichbodenverschmutzungen
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    Besser sind transparente Gleiter.
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    Flipchart – Flecken am Bodenbelag.
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    Teppichbodenverschmutzungen Flipchart – Flecken am Bodenbelag.
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    Flipchart – Flecken am Bodenbelag.
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    Teppichbodenverschmutzungen Schwarze Schuhsohlen – Verstrichun gen.
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    Schwarze Schuhsohlen – Verstrichun gen.

Teppichbodenverschmutzungen: Befunde der Begutachtung

Im Rahmen der Begutachtung wurden die Räume für Besprechungen, Schulungen und Seminare inspiziert. Dabei resultierten folgende Ergebnisse bei der Begutachtung der Teppichbodenverschmutzungen:

  • Eingang: Im Erdgeschoss ist hinter der Tür­anlage auf dem Natursteinboden ­eine ab­­gepasste Schmutzfangmatte ausgelegt.
  • Flurbereich: Über eine Treppenanlage erfolgt hinter dem Empfang im EG der Aufgang zum OG und dem Forum mit den Büro- und Seminarräumen.
  • Im OG ist im Übergang zwischen den beiden Fluren auf der Brücke, welche das Foyer überspannt, sowie dem ­angrenzenden Flurbereich ein heller textiler Bodenbelag vollflächig verklebt vorzufinden gewesen. Dabei sind ­zunächst keine Auffälligkeiten ­vorhanden.
  • Schulungsräume: Hier waren im ­Bereich der Laufzone zwischen den Stühlen/Tischen und begrenzenden, umlaufenden Wandflächen auf dem Bodenbelag längliche bis gebogene Verstrichungen durch schwarzen Abrieb zu konstatieren. Dabei kann es sich um den Abrieb von schwarzen Sohlen des Schuhwerks der Nutzer handeln.
  • Auch angrenzend zu den Schwing­-Stühlen zeigten sich längliche bis ­gebogene Verstrichungen im Farbton schwarz. Unterhalb des Stuhlrahmens aus verchromtem Stahl waren Gleiter im Farbton schwarz aus Polyamid ­vorzufinden.
  • Überlagert wurden derartige Sach­verhalte allerdings durch partielle ­Verfleckungen mit geometrischen ­Abmessungen. Diese in statistisch wahlloser Reihenfolge angrenzend zu auf­gelagerten Flipcharts.

Ursachenforschung für die Teppichbodenverschmutzungen

Es wurden verschiedene Probeflächen an­gelegt und überprüft:

  • Austausch der Stuhlgleiter: Zu Testzwecken hatte der Hersteller der Schwingstühle bereits einen Austausch des schwarzen Gleiters durch einen transparenten Gleiter an einigen ­Stühlen vornehmen lassen. Weiterhin wurden auch transparente Pfropfen versuchsweise statt der Gleiter ein­gesetzt. Dies mit gutem Erfolg, da keine ­V­erstrichungen mehr entstanden sind.
  • Begehversuche: Das Begehen des ­hellen Teppichbodens durch Schuh­werk mit schwarzer Sohle wurde nachgestellt. Je nach Bewegungsablauf ­resultierte dadurch schwarzer Abrieb der Schuhsohle auf dem hellen Teppich­boden.
  • Probereinigung: Der Gebäudereiniger hat mit dem vor Ort verwendeten Bürstsauger an der verursachten Verstrichung eine Probereinigung vor­genommen. Hierzu wurde ein spezieller Bürstsauger verwendet. Die B­ürstenwalze zeigte einen guten Zustand bei ­genügendem Überstand der Borsten. Trotz mehrmaligem Absaugen und Überfahren der Verstrichung mit dem Bürstsauger war es nicht ­möglich, den Abrieb vollständig zu ­entfernen.
  • Fleckendetachur: An einer vorhandenen Verstrichung mit länglich bis ge­bogenem schwarzem Abrieb erfolgte ein Reinigungsversuch durch manuelle Reinigung. Dabei wurde durch inten­sives Abreiben die Verstrichung entfernt. Dieser Reinigungserfolg erforderte großen Zeitaufwand und mehr­faches Abreiben in Form eines Radierens. Mit Fleckenentferner und Spezial-­Reinigungsmittel erfolgten weitere ­Reinigungsversuche der Teppichbodenverschmutzungen unter Verwendung verschiedener Wischtücher (Mikrofasertuch und Leinentuch). Dabei zeigte sich nach kurzer Einwirkzeit und dem Abtupfen der zuvor beaufschlagten ­Reinigungsflüssigkeit, dass sich dadurch die Verfleckung bzw. Verstrichung bis auf wenige Bestandteile, die schemenhaft zurückblieben, entfernen ließ. Mit erneuter Fleckendetachur wäre es möglich, die Verfleckung bzw. Verstrichung nahezu vollständig zu entfernen.

Teppichboden & Flecken II

Konstruktion, Farbton & Nutzung

Nach dem technischen Merkblatt und der Produktbeschreibung des Herstellers handelt es sich um eine hochwertige textile Bodenbelagqualität. Einen Teppichboden mit textilem Zweitrücken mit der durch die Nutzschicht ausgebildeten Rippenstruktur aus Polyamid auf einem Träger- und Grundmaterial aus Polypropylen in Verbindung mit Polyethylen.

Infolge

  • des Flächengewichts von ca. 2.200 g/m² und
  • der Gesamtdicke von ca. 4,0 mm

ist unter Berücksichtigung der Stabilität der Nutzschicht von einer sehr guten mechanischen Eigenschaft des Bodenbelags auszugehen. Und dies gegenüber einwirkenden mechanischen Beanspruchungen, Punkt- und Flächenlasten aus der Nutzung und Frequentierung im gewerblichen Bereich.

Hierfür spricht auch die herstellerseitige Einordnung in

  • die Strapazier-/ Komfortklasse „(…) 33 gewerblich stark (…)“ sowie die Zuordnung bzw. Einstufung in die „(…) Luxusklasse LC2 (…)“ mit den Zusatzeignungen für „(…) elektrisches Verhalten – antistatischer Bodenbelag (…)“ sowie die „(…) Wärmeleitfähigkeit (…)“,
  • die Eignung für „(…) Bürostuhl dauerhafte Nutzung (…)“, die Kennzeichnung „(…) Stufen dauerhafte Nutzung (…)“ sowie die weiterhin ausgelobten Produkteigenschaften und Zusatzeignungen für das „(…) Brandverhalten – Klasse Cfl-s1 (…)“
  • einhergehend mit der ausgewiesenen Eignung für die „(…) Rutschfestigkeit – Klasse DS (…)“.

Damit hat der textile Bodenbelag solche materialspezifisch kennzeichnenden Merkmale, die nahezu verwandt sind mit denen von elastischen Bodenbelagqualitäten. Dies bedeutet, dass dieser Teppichboden einen hohen mechanischen Widerstand gegenüber Verschleiß durch Nutzung und Frequentierung im gewerblichen Bereich

  • durch Begehen von Personen und
  • Einsatz von Bürodrehstühlen oder
  • Auflagerungen von punktartigen Lasten wie Tischen, Einrichtungsgegenständen u.a. Möblierungen

aufzeigt.

Einher gehen all diese positiven Eigenschaften allerdings auch mit einem relativ hohen abrasiven Verhalten beim Verrutschen oder Verschieben von aufgelagerten Gegenständen aus Kunststoffen oder Gummi –

  • wie eben Stuhl-Gleitern,
  • Kunststoff-Abdeckkappen
  • und/oder Schuhsohlen.

Infolgedessen ist bei der Auswahl von Farbtönen wegen zu erwartender hoher Frequentierung mit entsprechendem Abrieb ein sensibler Einsatz von hellen Farbstellungen zu berücksichtigen. Oder aber ein entsprechend höherer Aufwand für Reinigung und Pflegemaßnahmen einzukalkulieren.

Zu den Teppichbodenverschmutzungen

Ergo: Es kann festgestellt werden, dass der ausgewählte textile Bodenbelag für die vorgesehenen Verwendungsbereiche,

  • in welchen entweder 10–15 Personen oder
  • 100–120 Personen

in den jeweiligen Büros oder Schulungsräumen unterrichtet und geschult werden, als geeignet angesehen werden kann. Dies gilt allerdings nur in eingeschränktem Umfang hinsichtlich dem ausgewählten hellen Farbton für den in Rede stehenden Teppichboden.

Ob und inwieweit der planende Architekt hier einen entsprechenden Hinweis gegenüber dem Bauherrn/Auftraggeber im Rahmen

  • der Bemusterung und Auswahl des vorgesehenen Teppichbodens und
  • der gewählten Farbe in Form einer Risikosensibilisierung

vorgenommen hat, ist nicht bekannt. Ebenso war nicht aufzuklären, ob etwa im Vorfeld der Bemusterung der Architekt von Vertretern des Herstellers des Teppichbodens für Auswahl und Farbton des Oberbodens bei der geplanten Errichtung und Ausgestaltung des neu zu erstellenden Verwaltungsgebäudes, für das im Forum im OG beraten worden ist.

Siehe weiteren Kasten „Teppichboden & Flecken III – Reinigung und Pflege, Fleckendetachur“.

Teppichbodenverschmutzungen: Ergebnisse der Befunde

Auf Basis der festgestellten Befunde an­lässlich des Gutachtertermins und der Aus­wertung der Unterlagen zum Teppich­boden kann festgestellt werden,

  • dass der Auftragnehmer für Bodenbelagarbeiten keine ­fehlerhaften Werkleistungen erbracht hat.
  • Allerdings hat der Bodenleger den Ober­boden beim Hersteller erworben und ist ein­ziger Vertragspartner des Auftraggebers!

Kritisch ist wegen der hellen Farbstellung des Oberbodens der durch die gewerbliche Nutzung hoher Intensität resultierende Schmutzeintrag. Nicht zuletzt wegen ungeeigneter Stuhlgleiter. Auch das Nutzerverhalten und zu geringe Intervalle der Unterhaltsreinigung bei unterlassener Flecken­detachur sind dem Bauherrn als Auftrag­geber zuzuordnen. Vorgeschlagen wurde aus Schadenminderungspflichten eine außergerichtliche Einigung.

Fazit

Aus technischer Sichtweise des Sachverständigen können als maßgebliche Schadensursache vor allem

  • ein individuelles Nutzerverhalten und
  • auch unterlassene Pflege und Wartung durch den Auftraggeber

das (wiederkehrende!) Ereignis der Schadensbilder als Verschmutzungen und Verstrichungen am textilen Bodenbelag erklären. Da jeder Auftragnehmer dem Grundsatz nach den Erfolg seiner Werkleistungen gegenüber dem Auftrag­geber schuldet, bedarf es bei unmöglicher außergerichtlicher Streitbeilegung hinsicht­lich

  • der Einstandspflichten oder
  • werkvertraglicher Konsequenzen

zwischen dem Auf­traggeber und dem Auftragnehmer einer abschließenden juristischen Würdigung durch das erkennende Gericht.

Teppichboden & Flecken III

Reinigung und Pflege, Fleckendetachur

Durch die Befundungen wurde ermittelt, dass zu Beginn der Nutzung der verwendete Bürstsauger hinsichtlich der vorhandenen Bürstenwalze bereits abgenutzt war. Es ergibt sich hier möglicherweise die Frage, ob und inwieweit bereits zu Beginn der Unterhaltsreinigung durch die Verwendung eines geeigneten Bürstsaugers die vorhandenen Verfleckungen und Verunreinigungen hätten minimiert werden können.

Infolge der Feststellungen anlässlich der Befunder­hebungen kann allerdings ebenso ausgesagt werden, dass die ­alleinige Verwendung eines geeigneten Bürstsaugers – wie im Rahmen der Ursachenforschung  nachgestellt – nicht zur Minimierung oder Reinigung der entstandenen Verstrichungen und ­Abriebspuren eingesetzt werden kann.

Hierzu sind vielmehr lokale Reinigungen als Fleckendetachur der

  • einzelnen länglich bis gebogenen Verstrichungen und Abriebspuren unterhalb der Auflagerung von Schwing-Stühlen oder
  • Verfleckungen in geometrisch begrenzenden Umrissen auch im Laufzonenbereich

erforderlich. Sodann flächige Grund­reinigungen des textilen Bodenbelags mit Orbitaltechnologie:

  • Reinigungsmaschine mit oszillierender und rotierender Drehbewegung
  • unter Verwendung geeigneter Mikrofaser-Pads ­
  • unter Einsatz eines Textilreinigers auf Salzbasis, ohne Tensid-­Zusatz.

Dabei ist allerdings ebenso festzustellen, dass dem Bauherrn als Betreiber des Verwaltungsgebäudes hierfür ent­sprechend hohe finanzielle Aufwendungen im Rahmen des ­Facility-Managements entstehen. Dies deswegen,

  • da die ­indi­viduelle Reinigung von lokalen Verunreinigungen und ­Ver­strichungen einen relativ hohen Zeitaufwand erforderlich macht und
  • auch die vorgenannten Maßnahmen einer Grundreinigung entsprechend häufig wiederholt werden müssen – z. B. halbjährlich oder nach Bedarf.

Ebenso ist die laufende Unterhaltsreinigung

  • nicht mehr nur an drei Werktagen,
  • sondern am Abend eines ­jeden Werktags als empfehlenswert und ­notwendig zu betrachten und
  • das Entfernen von lokalen ­Verfleckungen sofort nach dem Entstehen vorzunehmen.

Erfog: Es wurde diskutiert, ob und inwieweit der Bauherr derartige Kosten hinzunehmen hat. Oder ob aus diesem Grunde ein Austausch der Bodenbelagebene gefordert werden kann. Dies bleibt der juristischen Würdigung vorbehalten, da es sich hier auch um eine Rechtsfrage handelt. Für weitergehende ­Ursachenforschungen hinsichtlich der Reinigung des Teppichbodens ist

  • die Prüfung des Anschmutzverhaltens bzw. der ­Reinigungsfähigkeit und
  • die Frage etwaiger Weichmacher­wanderungen durch Kunststoffkappen der Flipcharts bzw.
  • die Laboranalyse zur Identifikation der Herkunft der lokalen Ver­fleckungen

dann als unerlässlich anzusehen, wenn der Rechtsweg beschritten werden sollte. Gleiches gilt für den Nachweis etwaiger Klebemittelrückstände aus der selbsthaftenden Folie als Schutzmaßnahme nach dem Verlegen des Teppichbodens vor weiterem Wirken der Ausbaugewerke seinerzeit bei der ­Errichtung des Gebäudes.

Der Autor

Dipl.-Ing. (FH) Hans-Joachim Rolof, ist ö.b.u.v. Berufssachverständiger im iba-Institut Hans-J. Rolof GmbH, Düsseldorf.Koblenz.Stuttgart.