Textile Bodenbeläge sind auch für hohe mechanische Beanspruchungen im Büro geeignet. Dabei werden allerdings an die Nutzung Anforderungen gestellt: von geeigneten Gleitern für Bestuhlungen bis hin zur Frage der laufenden Unterhaltsreinigung.
Fallbeispiel
Für den Neubau einer Verwaltung wurden im Obergeschoss auf 400 m2 im Forum mehrere Räume für Besprechungen, Schulungen und Seminare geplant. Als Oberboden wurde ein heller textiler Bodenbelag verlegt. Die Räumlichkeiten sind so konzipiert, dass entweder 10–15 Personen oder 100–120 Personen in den jeweiligen Büros oder Schulungsräumen unterrichtet und geschult werden können. Die Büroausstattung wurde von zwei verschiedenen Herstellern bereitgestellt bzw. geliefert. Zum einen die Schränke und Tische, zum anderen die Stühle (Freischwinger mit Stuhlgleitern).
Auftraggeber bemängelt Teppichbodenverschmutzungen
Bereits in der Abnahmeniederschrift wurde festgehalten, dass der Teppichboden gegen Verschmutzung sehr empfindlich ist. Die Bauschlussreinigung und Unterhaltsreinigung erfolgt seit Beginn durch denselben Dienstleister. Es wurde jeweils ein Bürstsauger verwendet. Die Unterhaltsreinigung erfolgt an drei Tagen in der Woche – montags, mittwochs, freitags. Seit der Abnahme und Inbetriebnahme des Forums und planmäßiger Nutzung sowie Frequentierung werden vom Auftraggeber beginnende Teppichbodenverschmutzungen festgestellt:
- Im Bereich der Auflagerungen der Schwing-Stühle schwarze Abriebspuren,
- im Bereich der Besprechungstische durch Abrieb von Schuhen der Benutzer auch Verunreinigungen angrenzend hierzu,
- sowie im frequentierten Bereich der Bodenbelagebene zwischen Stühlen bzw. Tischen und anderen Einrichtungsgegenständen bis zum Ein- bzw. Ausgang der Räumlichkeiten entsprechende Laufzonen.
Zur Klärung des Sachverhalts wurde vom Bauherrn ein Sachverständiger des iba-Institut mit einer Begutachtung der Teppichbodenverschmutzungen beauftragt. Um über eine Zustandsfeststellung die Frage der Vorgehensweise zu ermitteln.
Teppichboden & Flecken I
Schutzfolien, Stuhlgleiter, Weichmacherwanderungen
- Kunststofffolien: Nicht auszuschließen ist, dass eine Überlagerung des Schmutzeintrags auch dadurch hervorgerufen werden konnte, dass kurz nach Verlegen des textilen Bodenbelags eine Schutzabdeckung mit einer selbsthaftenden Kunststofffolie aufgelegt wurde. Bei einem längerzeitigen Einwirken unter gleichzeitig kritischen raumklimatischen Bedingungen und punktartigen Auflagerungen von z. B. Leitern der Handwerker der Ausbaugewerke konnte sich hier möglicherweise lokal eine Verbindung des wässrigen Acrylatklebers der selbsthaftenden Folie mit dem Fasermaterial der Nutzschicht des Teppichbodens aus Polyamid einstellen.
Infolge der dann weitergehenden Nutzung und Frequentierung war es unter Umständen möglich, dass sich hier vermehrt Schmutzanhaftungen einstellen konnten. Ein Beleg hierfür mag sein, dass es geometrisch begrenzte Verfleckungen im Bereich von punktartigen Auflagerungen von Einrichtungsgegenständen gibt. Wie beispielsweise angrenzend zu den Flipcharts. Dabei ist die Form der Teppichbodenverschmutzungen hier keine länglich bis gebogene Verstrichung, sondern eben eine regelmäßig begrenzte geometrische Verfleckung. Diese spricht dagegen, dass ein Verschieben oder Verrücken der Flipcharts zu diesen Erscheinungsbildern führen konnte. - Weichmacherwanderungen: Nicht auszuschließen ist auch, dass hier Weichmacherwanderungen zwischen den Kunststoffkappen der Flipcharts und dem Bodenbelag stattgefunden haben. Gegen diese Theorie spricht allerdings, dass im Rahmen der Befunderhebungen derartige Verfleckungen dem Grundsatz nach durch Fleckendetachur entfernt werden konnten. Üblicherweise sind Weichmacherwanderungen als irreversibel zu betrachten. Sie sind durch solche Maßnahmen nicht mehr zu entfernen.
- Schwarze Stuhlgleiter: Hervorgerufen wurden die Verstrichungen und Kontaktschmutzansammlungen im Bereich der aufgelagerten Schwing-Stühle. Zunächst einmal durch den Abrieb der schwarzen Gleiter aus Polyamid. Bei Verschieben bzw. Verrücken der Schwing-Stühle durch die jeweiligen Nutzer entstehen infolge des Schmelzpunkts von Polyamid von 250 °C bis 260 °C dadurch entsprechende Schmutzeintragungen.
Der schwarze Abrieb konnte sich im Fasermaterial der Nutzschicht aus Polyamid des textilen Bodenbelags festsetzen. Infolge der hohen Temperaturen beim Verrutschen der Stühle führte dies dann zu einem Verklumpen als sichtbare Verstrichung. - Ergo: Die für diesen Einsatzzweck ungeeigneten schwarzen Gleiter der Schwing-Stühle waren gegen transparente Gleiter auszutauschen. Oder: besser noch durch transparente Kunststoff-Pfropfen zu ersetzen.
Teppichbodenverschmutzungen: Befunde der Begutachtung
Im Rahmen der Begutachtung wurden die Räume für Besprechungen, Schulungen und Seminare inspiziert. Dabei resultierten folgende Ergebnisse bei der Begutachtung der Teppichbodenverschmutzungen:
- Eingang: Im Erdgeschoss ist hinter der Türanlage auf dem Natursteinboden eine abgepasste Schmutzfangmatte ausgelegt.
- Flurbereich: Über eine Treppenanlage erfolgt hinter dem Empfang im EG der Aufgang zum OG und dem Forum mit den Büro- und Seminarräumen.
- Im OG ist im Übergang zwischen den beiden Fluren auf der Brücke, welche das Foyer überspannt, sowie dem angrenzenden Flurbereich ein heller textiler Bodenbelag vollflächig verklebt vorzufinden gewesen. Dabei sind zunächst keine Auffälligkeiten vorhanden.
- Schulungsräume: Hier waren im Bereich der Laufzone zwischen den Stühlen/Tischen und begrenzenden, umlaufenden Wandflächen auf dem Bodenbelag längliche bis gebogene Verstrichungen durch schwarzen Abrieb zu konstatieren. Dabei kann es sich um den Abrieb von schwarzen Sohlen des Schuhwerks der Nutzer handeln.
- Auch angrenzend zu den Schwing-Stühlen zeigten sich längliche bis gebogene Verstrichungen im Farbton schwarz. Unterhalb des Stuhlrahmens aus verchromtem Stahl waren Gleiter im Farbton schwarz aus Polyamid vorzufinden.
- Überlagert wurden derartige Sachverhalte allerdings durch partielle Verfleckungen mit geometrischen Abmessungen. Diese in statistisch wahlloser Reihenfolge angrenzend zu aufgelagerten Flipcharts.
Ursachenforschung für die Teppichbodenverschmutzungen
Es wurden verschiedene Probeflächen angelegt und überprüft:
- Austausch der Stuhlgleiter: Zu Testzwecken hatte der Hersteller der Schwingstühle bereits einen Austausch des schwarzen Gleiters durch einen transparenten Gleiter an einigen Stühlen vornehmen lassen. Weiterhin wurden auch transparente Pfropfen versuchsweise statt der Gleiter eingesetzt. Dies mit gutem Erfolg, da keine Verstrichungen mehr entstanden sind.
- Begehversuche: Das Begehen des hellen Teppichbodens durch Schuhwerk mit schwarzer Sohle wurde nachgestellt. Je nach Bewegungsablauf resultierte dadurch schwarzer Abrieb der Schuhsohle auf dem hellen Teppichboden.
- Probereinigung: Der Gebäudereiniger hat mit dem vor Ort verwendeten Bürstsauger an der verursachten Verstrichung eine Probereinigung vorgenommen. Hierzu wurde ein spezieller Bürstsauger verwendet. Die Bürstenwalze zeigte einen guten Zustand bei genügendem Überstand der Borsten. Trotz mehrmaligem Absaugen und Überfahren der Verstrichung mit dem Bürstsauger war es nicht möglich, den Abrieb vollständig zu entfernen.
- Fleckendetachur: An einer vorhandenen Verstrichung mit länglich bis gebogenem schwarzem Abrieb erfolgte ein Reinigungsversuch durch manuelle Reinigung. Dabei wurde durch intensives Abreiben die Verstrichung entfernt. Dieser Reinigungserfolg erforderte großen Zeitaufwand und mehrfaches Abreiben in Form eines Radierens. Mit Fleckenentferner und Spezial-Reinigungsmittel erfolgten weitere Reinigungsversuche der Teppichbodenverschmutzungen unter Verwendung verschiedener Wischtücher (Mikrofasertuch und Leinentuch). Dabei zeigte sich nach kurzer Einwirkzeit und dem Abtupfen der zuvor beaufschlagten Reinigungsflüssigkeit, dass sich dadurch die Verfleckung bzw. Verstrichung bis auf wenige Bestandteile, die schemenhaft zurückblieben, entfernen ließ. Mit erneuter Fleckendetachur wäre es möglich, die Verfleckung bzw. Verstrichung nahezu vollständig zu entfernen.
Teppichboden & Flecken II
Konstruktion, Farbton & Nutzung
Nach dem technischen Merkblatt und der Produktbeschreibung des Herstellers handelt es sich um eine hochwertige textile Bodenbelagqualität. Einen Teppichboden mit textilem Zweitrücken mit der durch die Nutzschicht ausgebildeten Rippenstruktur aus Polyamid auf einem Träger- und Grundmaterial aus Polypropylen in Verbindung mit Polyethylen.
Infolge
- des Flächengewichts von ca. 2.200 g/m² und
- der Gesamtdicke von ca. 4,0 mm
ist unter Berücksichtigung der Stabilität der Nutzschicht von einer sehr guten mechanischen Eigenschaft des Bodenbelags auszugehen. Und dies gegenüber einwirkenden mechanischen Beanspruchungen, Punkt- und Flächenlasten aus der Nutzung und Frequentierung im gewerblichen Bereich.
Hierfür spricht auch die herstellerseitige Einordnung in
- die Strapazier-/ Komfortklasse „(…) 33 gewerblich stark (…)“ sowie die Zuordnung bzw. Einstufung in die „(…) Luxusklasse LC2 (…)“ mit den Zusatzeignungen für „(…) elektrisches Verhalten – antistatischer Bodenbelag (…)“ sowie die „(…) Wärmeleitfähigkeit (…)“,
- die Eignung für „(…) Bürostuhl dauerhafte Nutzung (…)“, die Kennzeichnung „(…) Stufen dauerhafte Nutzung (…)“ sowie die weiterhin ausgelobten Produkteigenschaften und Zusatzeignungen für das „(…) Brandverhalten – Klasse Cfl-s1 (…)“
- einhergehend mit der ausgewiesenen Eignung für die „(…) Rutschfestigkeit – Klasse DS (…)“.
Damit hat der textile Bodenbelag solche materialspezifisch kennzeichnenden Merkmale, die nahezu verwandt sind mit denen von elastischen Bodenbelagqualitäten. Dies bedeutet, dass dieser Teppichboden einen hohen mechanischen Widerstand gegenüber Verschleiß durch Nutzung und Frequentierung im gewerblichen Bereich
- durch Begehen von Personen und
- Einsatz von Bürodrehstühlen oder
- Auflagerungen von punktartigen Lasten wie Tischen, Einrichtungsgegenständen u.a. Möblierungen
aufzeigt.
Einher gehen all diese positiven Eigenschaften allerdings auch mit einem relativ hohen abrasiven Verhalten beim Verrutschen oder Verschieben von aufgelagerten Gegenständen aus Kunststoffen oder Gummi –
- wie eben Stuhl-Gleitern,
- Kunststoff-Abdeckkappen
- und/oder Schuhsohlen.
Infolgedessen ist bei der Auswahl von Farbtönen wegen zu erwartender hoher Frequentierung mit entsprechendem Abrieb ein sensibler Einsatz von hellen Farbstellungen zu berücksichtigen. Oder aber ein entsprechend höherer Aufwand für Reinigung und Pflegemaßnahmen einzukalkulieren.
Zu den Teppichbodenverschmutzungen
Ergo: Es kann festgestellt werden, dass der ausgewählte textile Bodenbelag für die vorgesehenen Verwendungsbereiche,
- in welchen entweder 10–15 Personen oder
- 100–120 Personen
in den jeweiligen Büros oder Schulungsräumen unterrichtet und geschult werden, als geeignet angesehen werden kann. Dies gilt allerdings nur in eingeschränktem Umfang hinsichtlich dem ausgewählten hellen Farbton für den in Rede stehenden Teppichboden.
Ob und inwieweit der planende Architekt hier einen entsprechenden Hinweis gegenüber dem Bauherrn/Auftraggeber im Rahmen
- der Bemusterung und Auswahl des vorgesehenen Teppichbodens und
- der gewählten Farbe in Form einer Risikosensibilisierung
vorgenommen hat, ist nicht bekannt. Ebenso war nicht aufzuklären, ob etwa im Vorfeld der Bemusterung der Architekt von Vertretern des Herstellers des Teppichbodens für Auswahl und Farbton des Oberbodens bei der geplanten Errichtung und Ausgestaltung des neu zu erstellenden Verwaltungsgebäudes, für das im Forum im OG beraten worden ist.
Siehe weiteren Kasten „Teppichboden & Flecken III – Reinigung und Pflege, Fleckendetachur“.
Teppichbodenverschmutzungen: Ergebnisse der Befunde
Auf Basis der festgestellten Befunde anlässlich des Gutachtertermins und der Auswertung der Unterlagen zum Teppichboden kann festgestellt werden,
- dass der Auftragnehmer für Bodenbelagarbeiten keine fehlerhaften Werkleistungen erbracht hat.
- Allerdings hat der Bodenleger den Oberboden beim Hersteller erworben und ist einziger Vertragspartner des Auftraggebers!
Kritisch ist wegen der hellen Farbstellung des Oberbodens der durch die gewerbliche Nutzung hoher Intensität resultierende Schmutzeintrag. Nicht zuletzt wegen ungeeigneter Stuhlgleiter. Auch das Nutzerverhalten und zu geringe Intervalle der Unterhaltsreinigung bei unterlassener Fleckendetachur sind dem Bauherrn als Auftraggeber zuzuordnen. Vorgeschlagen wurde aus Schadenminderungspflichten eine außergerichtliche Einigung.
Fazit
Aus technischer Sichtweise des Sachverständigen können als maßgebliche Schadensursache vor allem
- ein individuelles Nutzerverhalten und
- auch unterlassene Pflege und Wartung durch den Auftraggeber
das (wiederkehrende!) Ereignis der Schadensbilder als Verschmutzungen und Verstrichungen am textilen Bodenbelag erklären. Da jeder Auftragnehmer dem Grundsatz nach den Erfolg seiner Werkleistungen gegenüber dem Auftraggeber schuldet, bedarf es bei unmöglicher außergerichtlicher Streitbeilegung hinsichtlich
- der Einstandspflichten oder
- werkvertraglicher Konsequenzen
zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer einer abschließenden juristischen Würdigung durch das erkennende Gericht.
Teppichboden & Flecken III
Reinigung und Pflege, Fleckendetachur
Durch die Befundungen wurde ermittelt, dass zu Beginn der Nutzung der verwendete Bürstsauger hinsichtlich der vorhandenen Bürstenwalze bereits abgenutzt war. Es ergibt sich hier möglicherweise die Frage, ob und inwieweit bereits zu Beginn der Unterhaltsreinigung durch die Verwendung eines geeigneten Bürstsaugers die vorhandenen Verfleckungen und Verunreinigungen hätten minimiert werden können.
Infolge der Feststellungen anlässlich der Befunderhebungen kann allerdings ebenso ausgesagt werden, dass die alleinige Verwendung eines geeigneten Bürstsaugers – wie im Rahmen der Ursachenforschung nachgestellt – nicht zur Minimierung oder Reinigung der entstandenen Verstrichungen und Abriebspuren eingesetzt werden kann.
Hierzu sind vielmehr lokale Reinigungen als Fleckendetachur der
- einzelnen länglich bis gebogenen Verstrichungen und Abriebspuren unterhalb der Auflagerung von Schwing-Stühlen oder
- Verfleckungen in geometrisch begrenzenden Umrissen auch im Laufzonenbereich
erforderlich. Sodann flächige Grundreinigungen des textilen Bodenbelags mit Orbitaltechnologie:
- Reinigungsmaschine mit oszillierender und rotierender Drehbewegung
- unter Verwendung geeigneter Mikrofaser-Pads
- unter Einsatz eines Textilreinigers auf Salzbasis, ohne Tensid-Zusatz.
Dabei ist allerdings ebenso festzustellen, dass dem Bauherrn als Betreiber des Verwaltungsgebäudes hierfür entsprechend hohe finanzielle Aufwendungen im Rahmen des Facility-Managements entstehen. Dies deswegen,
- da die individuelle Reinigung von lokalen Verunreinigungen und Verstrichungen einen relativ hohen Zeitaufwand erforderlich macht und
- auch die vorgenannten Maßnahmen einer Grundreinigung entsprechend häufig wiederholt werden müssen – z. B. halbjährlich oder nach Bedarf.
Ebenso ist die laufende Unterhaltsreinigung
- nicht mehr nur an drei Werktagen,
- sondern am Abend eines jeden Werktags als empfehlenswert und notwendig zu betrachten und
- das Entfernen von lokalen Verfleckungen sofort nach dem Entstehen vorzunehmen.
Erfog: Es wurde diskutiert, ob und inwieweit der Bauherr derartige Kosten hinzunehmen hat. Oder ob aus diesem Grunde ein Austausch der Bodenbelagebene gefordert werden kann. Dies bleibt der juristischen Würdigung vorbehalten, da es sich hier auch um eine Rechtsfrage handelt. Für weitergehende Ursachenforschungen hinsichtlich der Reinigung des Teppichbodens ist
- die Prüfung des Anschmutzverhaltens bzw. der Reinigungsfähigkeit und
- die Frage etwaiger Weichmacherwanderungen durch Kunststoffkappen der Flipcharts bzw.
- die Laboranalyse zur Identifikation der Herkunft der lokalen Verfleckungen
dann als unerlässlich anzusehen, wenn der Rechtsweg beschritten werden sollte. Gleiches gilt für den Nachweis etwaiger Klebemittelrückstände aus der selbsthaftenden Folie als Schutzmaßnahme nach dem Verlegen des Teppichbodens vor weiterem Wirken der Ausbaugewerke seinerzeit bei der Errichtung des Gebäudes.
Der Autor
Dipl.-Ing. (FH) Hans-Joachim Rolof, ist ö.b.u.v. Berufssachverständiger im iba-Institut Hans-J. Rolof GmbH, Düsseldorf.Koblenz.Stuttgart.
