Nach der Errichtung einer neuen Melkanlage zeigten sich an der Bodenbeschichtung auf dem Stahlbeton der Bodenplatte und der Plattform beginnende Schäden. Der Auftragnehmer kam der Mängelrüge nach und führte eine Nachbesserung durch. Kurze Zeit später gab es erneute Abplatzungen der Epoxidharzbeschichtung vom Stahlbeton. Das Fallbeispiel zeigt die Ursachen der Schäden und die Folgen für die Mangelbeseitigung auf.
In den Jahren 2019/2020 wurde für einen landwirtschaftlichen Betrieb eine neue Melkanlage errichtet. Der Landwirt beauftragte mit Ausschreibung und Bauüberwachung ein spezialisiertes Ingenieur- & Planungsbüro als Fachplaner. Errichtet wurde ein Fahrsilo und Melkhaus. Die Betonarbeiten für die Bodenplatte der Gebäude wurden im September/Oktober 2020 ausgeführt. Für die Bodenbeschichtung wurde vom Fachplaner eine Leistungsbeschreibung erarbeitet und der Auftrag für die Bodenbeschichtung im Fahrsilo für die Herstellung einer EP-Beschichtung mit der Rutschhemmung R12 an ein Fachbetrieb für Bodenbeschichtungsarbeiten vergeben und vom Bauherrn beauftragt.
Die Bodenbeschichtung wurde im Oktober 2020 ausgeführt. Ende Oktober 2020 wurde die geplante Nutzung (Betrieb einer Melkanlage) aufgenommen. Dabei erfolgte für 240 Kühe im Fahrsilo die Versorgung. Jeweils 28 Kühe werden im Melkhaus auf der Melkanlage zweimal täglich gemolken sowie die Milch in benachbarten Silos zum Abtransport verbracht. Die Reinigung der Bodenbeschichtung erfolgte mit Hochdruck-Dampfstrahlen unter Verwendung eines alkalischen Reinigungsmittels. Besondere Anforderungen an die Hygiene waren nicht erforderlich.
Bereits im Januar 2021 kam es zu Schäden an der Bodenbeschichtung im Melkhaus: kleinstformatige Abplatzungen, in geringem Umfang auf der Bodenplatte aus Stahlbeton und größerem Umfang auf der Plattform. Noch Ende Januar 2021 wurde dann vom Auftragnehmer der Bodenbeschichtung eine Mangelbeseitigung vorgenommen: Auf der Plattform wurde die Bodenbeschichtung erneuert und im Bereich der Bodenplatte aus Stahlbeton lokal ausgebessert sowie neu beschichtet.
Nachbesserung der Bodenbeschichtung
Ursprüngliche Ausführung: Auf dem Stahlbeton der Bodenplatte wurde nach der Untergrundvorbereitung ein kunstharzmodifizierter, zementgebundener Mörtel zur Feinspachtelung (Schließen der Poren und Lunker) verwendet. Nachfolgend wurde die EP-Bodenbeschichtung Anfang Oktober 2020 ausgeführt. Dabei wurde keine CM-Prüfung zur Bestimmung der Restfeuchte des Stahlbetons durchgeführt. Vielmehr wäre eine Spezialgrundierung verwendet worden, welche bis 6 CM-% Restfeuchte des Stahlbetons tolerieren würde.
Nachdem es dann im Januar 2021 zu den gerügten Schäden kam, wurde mit dem Systemhersteller das Vorgehen der Mangelbeseitigung besprochen und wie folgt abgestimmt:
