Fußbodentechnik Revitalisierung von Oberböden: Aus Alt mach Neu

In die Jahre gekommene elastische Bodenbeläge müssen nicht zwangsläufig rückgebaut werden. Statt den damit verbundenen hohen Kosten gibt es auch Alternativen wie eine dekorative Versiegelung. Nachfolgendes Fallbeispiel zeigt eine solche Lösung.

Linoleumbelag mit Eindrücken, Verschmutzungen in Laufzonen und vor Schränken. Dieser Belag lässt sich revitalisieren. - © iba-institut

In einem Verwaltungsgebäude der öffentlichen Hand aus dem Jahr 1980 war der Linoleumbelag in die Jahre gekommen. Daher war zunächst der Austausch des Oberbodens geplant. Eine Kostenschätzung für die 4.000 m² Fußbodenfläche erbrachte einen mittleren sechsstelligen Betrag. In Zeiten kritischer Finanzen der öffentlichen Hand stellte sich die Frage nach Alternativen, z.B. eine Revitalisierung des Bodenbelags. Hierzu konnte nach einer Grundreinigung und weiteren Maßnahmen eine dekorative Versiegelung vorgeschlagen werden. Zur Entscheidungsfindung wurde in einem Büro ein Musterraum eingerichtet und begutachtet.

Ausgangslage

Der vorhandene Linoleumbelag zeigte Laufzonen an der Oberfläche und überproportionale Kontaktschmutzansammlungen sowie zahlreiche Eindrücke mit unterschiedlichem Durchmesser und verschiedener Eindrucktiefe. Solche Abdrücke / Eindrücke resultierten durch Auflagerung verschiedener Einrichtungsgegenstände wie Schreibtische, Regalierungen und Schränke mit Akten.

Revitalisierung des Oberbodens in mehreren Arbeitsschritten

Zunächst wurde der Oberboden gewässert (Wischmopp) und mit einem Grundreiniger in entsprechender Konzentration gereinigt. Hierzu wurde eine Einscheibenmaschine mit einem Schleifgitter (Körnung: 100-er) verwendet und die Randbereiche der Fußleisten manuell vorgearbeitet. Die Schmutzflotte wurde dann mit einem Nasssauger abgezogen und der Vorgang mehrfach wiederholt. Nach vollständigem Abtrocknen wurden die umlaufenden Randbereiche zu den Fußleisten vorgearbeitet.

Die vorhandenen Eindruckstellen am Oberboden wurden mit einem 2-K PU-Füller vorgelegt und mit einem Japanspachtel abgezogen. Der Anschluss zu den umlaufenden Fußleisten zum Boden wurden mit einem 1-K Dichtstoff auf Acrylbasis verschlossen. Die Verspachtelung der Eindruckstellen wurde mehrfach ausgeführt und geschliffen (Schleifpapier 100-er Körnung). Absaugung des Schleifstaub erfolgte danach. Es erfolgte eine 2-K Grundierung auf dem vorbehandelten Oberboden. Nach vollständiger Be-/Entlüftung des Raumes und Durchtrocknung der Grundierung ­wurde eine erste Versiegelung im Farbton hellgrau aufgetragen. In die Frischphase der Abbindereaktion wurden farbige Chips eingeblasen. Nach weiterer vollständiger Aushärtung und Durchtrocknung erfolgte eine zweite, transparente Versiegelung (Kopfversieglung).

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    Blick in den Büroraum.
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    Linoleumbelag mit Eindrücken, Verschmutzungen in Laufzonen und vor Schränken.
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    Linoleumbelag mit Eindrücken, Verschmutzungen in Laufzonen und vor Schränken.
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    Linoleumbelag mit Eindrücken, Verschmutzungen in Laufzonen und vor Schränken.
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    Grundreinigung: Vornässen mit dem Wischmopp und der Einscheibenmaschine, Absaugen der Schmutzflotte und Neutralisieren.
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    Grundreinigung: Vornässen mit dem Wischmopp und der Einscheibenmaschine, Absaugen der Schmutzflotte und Neutralisieren.
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    Grundreinigung: Vornässen mit dem Wischmopp und der Einscheibenmaschine, Absaugen der Schmutzflotte und Neutralisieren.
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    Grundreinigung: Vornässen mit dem Wischmopp und der Einscheibenmaschine, Absaugen der Schmutzflotte und Neutralisieren.
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    Aufspachteln der Eindrücke.
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    Nach dem Spachteln.
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    Nach dem Trocknen: schleifen und absaugen.
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    Nach dem Trocknen: schleifen und absaugen.
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    An den Fußleisten: Anschlussfuge mit ­Fugendichtstoff abdichten.
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    2K-Grundierung.
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    Erste Versiegelung und Einblasen von ­farbigen Chips.
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    dito.
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    Erste Versiegelung und Einblasen von ­farbigen Chips.
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    Kopfversiegelung auftragen.
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    Ergebnis nach dem Trocknen.
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    Ergebnis nach dem Trocknen.
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    Ergebnis nach dem Trocknen.

Erneuerung oder Revitalisierung: Welche Variante ist wirtschaftlicher?

Es erfolgte eine Gegenüberstellung der entstehenden Kosten für Erneuerung (Variante A) oder Revitalisierung (Variante B) des Oberbodens.

Variante A: Rückbau und Erneuerung des Oberbodens durch Synthesekautschuk pro m²

  • Ausbau, Abtransport, Entsorgung nicht ­schadstoffbelasteter ­Abfälleca. 8,50 €
  • Abschleifen Klebstoffreste und Spachtelmasse, ­Untergrund ­fräsenca. 19,00 €
  • Grundieren mit 2-K EP-Grundierung, 2-fach,abgestreutca. 25,00 €
  • Spachtelung (Egalisations-/Ausgleichsspachtelung)ca. 7,50 €
  • Bodenbelag liefern und verlegenca. 45,00 €
  • Sockelleiste liefern und verlegenca. 20,00 €/m
  • Silikonfugeca. 5,00 €/m
  • Nettosumme ca. 130,00 €

Variante B: Revitalisierung/Aufbereitung pro m²

  • Bodenbelag wässern, abschleifen und ­Grundreinigung, ­mehrfach15,00 €
  • Eindruckstellen spachteln 2 x (2-K PU-Filler)10,00 €
  • Grundieren (2-K PU)5,00 €
  • Acrylfuge5,00 €Beschichtung einschl. Beflockung und
  • Kopfversiegelung (2-K PU)15,00 €
  • Nettosumme 50,00 €

Die vorgenannte Kostenschätzung basiert auf ent­sprechenden Erfahrungswerten der Sachverständigen am iba -Institut bei der Erneuerung von Oberböden und/oder Revitalisierung von Bodenbelägen im ­Bestand der letzten 5 Jahre und/oder auf Basis des BKI-Baukostenindex (Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern) und ist daher un­verbindlich zu betrachten.

Bei der Variante A können nach der Neuverlegung von Synthesekautschuk innerhalb von 6 bis 24 Monaten der Nutzung ebenfalls Eindruckstellen bei Auflagerung von Einrichtungsgegenständen entstehen – dabei ist entscheidend, welche Tisch-/ Stuhlbeine ausgewählt werden und / oder ob und inwieweit Regalierungen und Aktenschränke nach der Möblierung später wieder reingestellt werden.

Bei der Variante B können nach der Revitalisierung möglicherweise einzelne Eindruckstellen verbleiben, welche dem unbeteiligten Dritten aber nicht störend auffallen sollten. Aufgrund der materialtypisch kennzeichnenden Merkmale sind im Laufe der Zeit bei dem Umstellen von Einrichtungsgegenständen erneute ­Eindruckstellen nicht auszuschließen.

Nach der Fertigstellung

Der Oberboden zeigte eine im Farbton blau-graue Beschichtung mit hellgrauen Chips und transparenter Versiegelung. Die ehemals vorhandenen Laufzonen und Eindruckstellen waren nicht mehr ersichtlich. Nur auf besonderen Hinweis und bei gebückter Haltung waren vereinzelt ehemalige Eindrücke noch schemenhaft erkennbar.

Fußboden-Revitalisierung: Diese Folgekosten fallen an

Erforderlich zum Werterhalt ist – wie bei jedem Oberboden – eine tägliche Unterhaltsreinigung. Je nach Verschleiß ist nach ca. 5 bis 7 Jahren eine Grundreinigung mit erneuter trans­parenter Versiegelung als Permanenteinpflege sinnvoll. Die transparente (Kopf-) Versiegelung ist die Opferschicht, welche die dekorative PUR-Beschichtung vor dem Verschleiß durch Nutzung und Frequentierung schützt. Die Werterhaltung des vorhandenen Linoleum-Bodenbelags kann nach der Revitalisierung mit einer 2-K-PU-Beschichtung dann auf weitere 20 Jahre verlängert werden, wenn o.g. Bedingungen eingehalten ­werden.

Auch bei elastischen Bodenbelägen ist die werkseitige ­Versiegelung nach einigen Jahren der Nutzung zu ertüchtigen. Dabei ist auch Synthesekautschuk vor Verschleiß nicht geschützt, d.h. es ist entweder eine aufwendige Aufbereitung ­erforderlich (Grundreinigung, High-Speed-Aufpolierung) oder – je nach Kratz- und Schleifspuren im Bereich der Laufzonen – doch eine Einpflege vorzunehmen. Die Kosten der Grund­reinigung sind heute mindestens mit 6,00 €/m² bis 8,00 €/m² und mit Preissteigerungen von mindestens 1,5%/Jahr für die Zukunft anzusetzen. Die Kopfversiegelung als Permanenteinpflege kann heute mit 8,00 €/m² bis 10,00 €/m² zzgl. 1,5 %/Jahr als Kostensteigerung angesetzt werden.

Mithin kann also der Oberboden durch Revitalisierung noch viele Jahre erhalten werden, bevor der Rückbau und die Erneuerung erforderlich wird.

Fazit: Genau prüfen, ob sich eine Revitalisierung lohnt

Das vorliegende Fallbeispiel zeigt, dass bei intaktem Oberboden ohne Risse, Blasen oder Beulen die Revitalisierung durch eine dekorative Versiegelung eine Erfolg versprechende Variante gegenüber dem ­Rückbau und der Erneuerung darstellt. Ein kostenbewusster Bauherr der öffentlichen Hand sollte wie jeder im Facility-Management tätiger Hausverwalter also genau ­prüfen, welche Vorgehensweise bevorzugt wird. Unter Beachtung der Vorgaben im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sollte Abfall, wie im vorliegenden Fall durch den Rückbau des Oberbodens vermieden werden, wenn eine Revitalisierung als Erfolg versprechende Maßnahme zu betrachten ist. Hierdurch ergeben sich zum einen Chancen für das bodenlegende Handwerk, aber auch Risiken bei fehlerhafter Anwendungstechnik. Auch hier sind die Mitarbeiter der Fachunternehmen zu schulen, da das Bauvorhaben für Experimente nicht taugt!

Erneuerung des Oberbodens: Wie steht es um die langfristige Gebrauchstauglichkeit?

Erwartet wird seitens des öffentlichen Auftraggebers, dass bei Erhalt der Estrichkonstruktion durch Rückbau und Erneuerung des Oberbodens eine Nutzungsdauer von mehr 20 Jahren ­erreicht wird. Eine solche Erwartungshaltung kann durch die Sachverständigen des iba-Institut auch bei weitergehender positiver Testierung nach entsprechender Befundung des Estrichs (Überprüfung der Schichtdicken und Güte) nicht erfüllt / be­stätigt werden. Dies deshalb, weil aus Erfahrungsberichten in der Praxis und Veröffentlichungen in der Fachwelt eine Nutzungsdauer für Estrichkonstruktionen je nach mechanischer Beanspruchung von 20 Jahren (hohe Beanspruchung), über 30 Jahren (mittlere Beanspruchung) bis zu 40 Jahren (leichte Beanspruchung) angenommen werden kann. Vereinzelte Veröffentlichungen zeigen, dass für Zementestriche auch eine Nutzungsdauer von i.M. ≥ 50 Jahren erwartet werden kann.

Fazit: Mithin kann festgestellt werden, dass eine Estrichkonstruktion aus den 1980-er Jahren wie vorliegend im Gebäude aus dem Bestand nach einem Gebrauch über 45 Jahre der Frequentierung aufgrund der o.g. Bewertungskriterien die übliche Nutzungsdauer erreicht hat. Aufgrund der bisher festgestellten Erkenntnistiefe kann also nach dem Rückbau und der Erneuerung des Oberbodens auf der möglicherweise tragfähigen Estrichkonstruktion keine verlässliche Aussage darüber getroffen werden, über welchen Zeitraum nach der Verlegung des Synthesekautschuks eine Gebrauchstauglichkeit der Fußbodenkonstruktion als gegeben angenommen werden kann.

Ergo: Möglicherweise ist nach dem Rückbau des Oberbodens also auch die Estrichkonstruktion zu ersetzen. Schließlich werden nach dem Entfernen des Bodenbelags durch Fräsen und Schleifen zum Abtrag von Klebstoff und Spachtelmasse auch Gefügestörungen im Estrich ausgelöst und dadurch weitere Ertüchtigungen erforderlich. Eine Aussage über die Dauerhaftigkeit der Maßnahme ohne den Estrich zu ersetzen kann ­also nicht mit Sicherheit in der Annahme getroffen werden.

Der Autor

Dipl.-Ing. (FH) Hans-Joachim Rolof, ist ö.b.u.v. Berufssachverständiger im iba-Institut Hans-Joachim Rolof GmbH, Düsseldorf. Koblenz. Stuttgart.