Estrichpraxis Randfugen: Fehler können teuer werden

Die Ausbildung von Randfugen zählt im Grunde zum kleinen Ein-mal-Eins des bodenlegenden Handwerks. Dennoch kommt es gerade in Verbindung mit dem Einsatz von Randdämmstreifen immer wieder zu ärgerlichen und kostspieligen Fehlern.

Randdämmstreifen
Fachgerecht eingebauter Randdämmstreifen. - © Steinhäuser

Gemäß dem BEB Merkblatt „Hinweise für Fugen in Estrichen, Teil 2: Fugen in Estrichen und Heizestrichen auf Trenn- und Dämmschichten nach DIN 18560 Teil 2 + Teil 4“ muss der Bauwerksplaner einen Fugenplan erstellen, aus dem die Lage und die Art der Fugen eindeutig zu entnehmen ist. Der Fugenplan ist dem Bodenleger zu übergeben. Fußbodenbewegungsfugen können und dürfen nicht vom Bodenleger ohne Fugenplan angeordnet werden. Fußbodenbewegungsfugen müssen genau auf den Verwendungszweck hinsichtlich der Lage, der Breite, der Verfüllung und der Ausbildung in einen Oberbelag abgestimmt und geplant werden. Bei den Randfugen handelt es sich zwar um eine Bewegungsfuge, diese Fugen müssen aber nicht unbedingt im Fugenplan enthalten sein. Trotzdem muss die Ausbildung der Randfugen fachgerecht erfolgen. In der Regel verlassen sich hier die Architekten/Planer auf den Estrichleger, der aufgrund seines Fachwissens und seiner Erfahrung die Randfugen ausbildet.

Nicht einwandfrei ausgeführte Randfugen können Trittschall weiterleiten

Randfugen werden bei schwimmenden Estrichen sowie Estrichen auf Trennlage eingebaut. In den Randfugen sind die sogenannten Randdämmstreifen eingebaut, die bei schwimmenden Estrichen als auch bei Estrichen auf Trennlage bis auf die Sperrschicht der Rohdecke reichen. Randdämmstreifen sind zwischen dem Estrich und allen aufgehenden und hindurchführenden Bauteilen (Wänden, Türzargen, Rohrleitungen usw.) angeordnet. Randdämmstreifen bestehen in der Regel aus Polyethylen-Schaumstoffen (PE-Schaum), die auf Rollen geliefert werden. Bestehen besondere Anforderungen an den Brandschutz, sind Dämmstreifen aus Mineralwolle einzusetzen. Diese Randdämmstreifen sind nicht brennbar, wärme- und schalldämmend, wasserabweisend sowie form- und alterungsbeständig. Randdämmstreifen sind dicht an allen aufgehenden und hindurchführenden Bauteilen zu verlegen. Während selbstklebende Streifen allein an der Wand oder dem Bauteil haften, lassen sich Dämmstreifen ohne Kleber mit einem Tacker vor dem Verrutschen sichern. Um Schallbrücken zu vermeiden, sollten die Tackernadeln über der geplanten Höhe des Oberbelages sitzen.

Randfuge
Im Eckbereich nicht fachgerecht ausgebildete Randfuge. - © Steinhäuser

Werden Randfugen nicht durchgängig und frei von festen Verbindungen ausgeführt,

  • kann Trittschall in andere Bauteile eingeleitet werden,
  • wird das Verkürzungsbestreben in der Schwindphase behindert, mit der Folge von Rissbildungen,
  • wird das Längenänderungsbestreben von Heizestrichen und anderen thermisch beanspruchten Fußböden behindert, ebenfalls mit der Folge von Rissbildungen.

Randdämmstreifen verhindern die Übertragung von Trittschall und Schwingungen in die Fußbodenkonstruktion und ermöglichen horizontale Bewegungen des Estrichs. Außerdem verhindern sie, dass Bauschutt und anderer Schmutz in die Randfuge eindringen kann. In der Regel sind Randdämmstreifen 5 bis 10 mm dick. Bei beheizten Fußbodenkonstruktionen sollte die Dicke des Randdämmstreifens 10 mm nicht unterschreiten. Die Dicke des Randdämmstreifens ist so zu bemessen, dass nach dem Erhärten des Estrichs eine Zusammendrückbarkeit von mindestens 5 mm in horizontaler Richtung gegenüber sämtlichen angrenzenden und die Fußbodenkonstruktion durchdringenden Bauteilen ermöglicht wird.

Der Randdämmstreifen ist erst nach Fertigstellung des Oberbodenbelages sowie bei elastischen und textilen Belägen erst nach der Erhärtung der Spachtelmasse abzuschneiden. Dadurch wird verhindert, dass die Spachtelmasse in die Randfuge eindringen kann. Das Abschneiden des Randdämmstreifens ist eine besondere Leistung, die extra zu vergüten ist.

Mängel lassen sich beheben, aber…

Randfuge
Nicht fachgerecht ausgebildete Randfuge. - © Steinhäuser

Der Parkett- und Bodenleger muss die eingebauten Randdämmstreifen und hier besonders den Überstand über die Estrichoberfläche mittels Zollstock prüfen. Bei folgenden Mängeln muss der Auftragnehmer schriftlich Bedenken anmelden:

  • bei fehlendem Randdämmstreifen,
  • bei nicht fachgerecht eingebauten Randdämmstreifen,
  • wenn die Randdämmstreifen, besonders in den Ecken und Türzargen, nicht dicht an den aufgehenden Bauteilen anliegen,
  • wenn kein ausreichender Überstand des Randdämmstreifens vorhanden ist. Der Überstand sollte ca. 10 mm betragen.
Randdämmstreifen
Bei diesem Randdämmstreifen musste nachgearbeitet werden. - © Steinhäuser

Treten bei den Randdämmstreifen Mängel auf, lassen sich diese sicher problemlos beheben, aber teuer kann das durchaus für den Verursacher werden. Die Maler schneiden häufig die Randdämmstreifen bündig mit Oberkante Estrich ab. In einem solchen Fall müssen die Randdämmstreifen komplett neu eingebaut werden. Die Kosten für diese Leistung müssen eindeutig die Maler tragen. Wenn die Spachtelmasse in die Randfugen gelaufen ist, weil die Randdämmstreifen nicht fachgerecht eingebaut wurden, ist der Trittschallschutz nicht mehr gewährleistet. Das kann für den Parkett- und Bodenleger teuer werden, denn diesen Schaden hat er zu verantworten.

In vielen Fällen werden die Randdämmstreifen so eingebaut, dass sie nicht dicht an den aufgehenden Bauteilen anliegen. Dieser Estrichmangel ist besonders für die Verlegung der Oberbeläge problematisch, da die Oberbeläge auf den dadurch entstandenen Hohlräumen nicht arretiert werden können. Hier muss der Estrichleger nacharbeiten, er muss die Randdämmstreifen nachträglich eng an die aufgehenden Bauteile befestigen und die Hohlräume zwischen dem Randdämmstreifen und dem Estrich schließen. Auch das kostet Zeit und Geld. Diese Hohlräume werden in der Regel mit einem Schnellbauestrich oder einem Epoxidharzmörtel geschlossen. Epoxidharzmörtel haben übrigens bei dieser Mangelbeseitigung Vorteile, sie sind schnell belegereif, dimensionsstabil und entwickeln schnell hohe Festigkeiten. Epoxidharzmörtel werden anrührfertig angeboten, können aber auch selbst vom Verarbeiter kostengünstig hergestellt werden. Eine geeignete Rezeptur und Vorgehensweise für die Herstellung des Epoxidharzmörtels durch einen Verarbeiter wird wie folgt vorgeschlagen:

Epoxidharzmörtel selbst ­herstellen: So geht's

Randfuge
Mit Epoxidharzmörtel reparierte Randfuge. - © Steinhäuser

Ein Teil lösemittelfreies Epoxidharz ist mit acht bis zehn Teilen einer absolut trockenen Quarzsandmischung zu vermengen. Die Quarzsandmischung sollte zu 50 % aus Strecksand 0,2 bis 2 mm und zu 50 % aus Abstreusand 0,4 bis 0,8 mm bestehen. Auf der Baustelle wird der Epoxidharzmörtel in der Regel in einem Bottich aus Plaste oder Metall mit einer geeigneten Bohrmaschine oder Rührwerk angemischt. Die Bohrmaschine/Rührwerk sollte eine Leistung von ca. 500 Watt besitzen und die Geschwindigkeit stufenlos regelbar sein. Beim Einsatz eines Spiralrührers sollte der Ring 10 cm im Durchmesser, beim Einsatz eines Knetrührers sollte der Ring 8 cm im Durchmesser sein. Werden größere Mengen angemischt, muss die Leistung des Rührwerkes ca. 800 bis 1000 Watt betragen, der Ringdurchmesser des Knetrühres sollte 14 cm, des Spiralrührers 16 cm sein. Zum Reinigen der Werkzeuge sollte immer ein Gefäß einer geeigneten Verdünnung bereitstehen.

Noch ein Tipp zum Anrühren des Epoxidharzmörtels: In den Anrührbottich sollte zuerst die Hälfte Teil des Bindemittels eingefüllt werden, anschließend den Zuschlagstoff untermischen und während des Mischvorganges die zweite Hälfte des Bindemittels zugeben. Unmittelbar vor dem Einbau des Epoxidharzmörtels sind die Estrichflanken mit dem Epoxidharzbindemittel vorzustreichen und der Epoxidharzmörtel „nass in nass“ einzubauen.

Der Epoxidharzmörtel erhärtet spannungsfrei und ist bei üblichen raumklimatischen Bedingungen ca. 24 Stunden nach dem Einbau verlegereif. Zur Anbindung der Spachtelmasse an die „glatte“ Oberfläche des Epoxidharzmörtels stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Entweder wird die frische Epoxidharzmörteloberfläche fachgerecht abgequarzt – ähnlich wie bei neu eingebauten Gusssphaltestrichen, oder die ausgehärtete Epoxidharzoberfläche wird mit einem geeigneten Vorstrich grundiert.