Aus Fehlern anderer lernen Mangelhafte Parkettoberfläche

Böden aus Parkett sind nachhaltig und deswegen gerne nachgefragt bei privaten ­Bauherren und Architekten. Häufig ist dabei ein Ölen oder Lackieren der Oberfläche ­erforderlich. Was aber tun, wenn sich Oberflächenstörungen ergeben?

sichtbare Fehlstellen und Ansätze in der Versiegelung
Sichtbare Fehlstellen und Ansätze in der Versiegelung. - © iba-institut

In einer Wohnanlage war eine Wohnung im 3. OG Gegenstand vom Mietvertrag. Ausgestattet war der Fußboden mit einem Parkett als Schiffsboden, 3-Stab, fein geschliffen mit einer geölten Oberfläche. Dadurch hatte das Parkett ein seidenmattes Erscheinungsbild.

Nach fünf Jahren der Nutzung wurde der Mietvertrag vom Nutzer gekündigt – auf eigene Veranlassung beauftragte der Mieter bei einem Parkettleger das voll­ständige Überarbeiten des Schiffsbodens, um die Wohnung an den Vermieter zu übergeben.

Ausgangslage: mangelhafte Parkettoberfläche

Nach dem Auszug der Mietpartei zeigte sich der Parkettboden dann mit einer hochglänzenden Oberfläche und zahlreichen Störungen in der Oberfläche sowie Ansätze in der neuen Lackierung – was nun? Der Vermieter verlangte vom Nutzer eine neue Lackierung in der Optik einer seidenmatten Oberfläche durch Ölen des Parkettbodens. Der vom Mieter beauftragte Parkettleger lehnte solche Maßnahmen ab und zeigte sich zur Mangelbeseitigung nicht bereit.
Zur Klärung des Schadens und der Verursacherfrage wurde daher vom Eigentümer der Wohneinheit ein Sachverständiger des iba-Institut beauftragt.

Schadensbilder: lokale Ansätze und Fehlstellen in der Lackierung, Fremdkörpereinschlüsse

Zur Befunderhebung wurden die Räumlichkeiten der Wohnung in Augenschein genommen und inspiziert. Dabei resultierten folgende Befunde am Parkettboden: