Windmöller-Patent Berufungsgericht weist Ansprüche europäischer Fußbodenhersteller ab
Das Berufungsgericht des Europäischen Patentamtes hat diverse Einsprüche europäischer Fußbodenhersteller bewertet und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das Patent zur Herstellung von PVC-Bodenbelägen zur schwimmenden Verlegung mit einem Verriegelungssystem (EP 1938963 B1) ohne wesentliche Abstriche nach wie vor Gültigkeit besitzt.
› mehr