Fugen im Zweischichtparkett: Schlechtes Raumklima oder feuchter Estrich?

In den Monaten, in denen viel geheizt wird, kann Parkett schon einmal ­Fugen und Schüsselungen aufweisen. In diesem Fallbeispiel stand aber ein feuchter Estrich im Fokus.

Ein Winterklassiker
Bei diesem Zweischichtparkett aus Nussbaum im Konferenzraum fielen dem Nutzer Schüsselungen auf. - © Humm

Wenn im Januar und Februar die Telefone bei den Parkettverlegern klingeln, wollen nicht alle Anrufer ihre Aufträge für das neue Jahr vergeben. Ein gewisser Prozentsatz der Anrufe dreht sich um das bereits verlegte Parkett − und die Kunden beschweren sich über Auffälligkeiten wie Fugen und Schüsselungen.

Diese bringen ihre Enttäuschung über das aktuelle Erscheinungsbild ihres Parkettbodens zum Ausdruck und sind vielfach nicht durch Erklärungen des Parkettlegers zu beruhigen. Wenn der Parkettleger sich dann auch noch weigert, umgehend vor Ort vorbeizukommen, um das Malheur mit eigenen Augen anzuschauen, fühlen sich manche Kunden schlecht behandelt und suchen sich Unterstützung bei Dritten.

Dann klingelt das Telefon auch bei den ­Parkett-Sachverständigen, die sich der Sache annehmen. Verantwortungsbewusste Sach­ver­ständige werden zunächst versuchen, die Kunden auf die allgemeingültigen Zusammenhänge zwischen dem Werkstoff Holz und dem winterlichen Raumklima hinzuweisen. Wenn die technischen Argumente – die in vergleichbarer Form schon vom Parkettverleger vorgetragen wurden – aber nicht einleuchten oder der Kunde sich ganz sicher ist, dass für den gegebenen Fall andere Ursachen verantwortlich sein müssten, ist ein Ortstermin unumgänglich.

Schadensbild

In einem dieser Fälle wurde der Sachverständige in ein neues Gewerbeobjekt gerufen. Das Objekt war an einen gewerblichen Nutzer als Bürofläche vermietet worden. Wegen des besonderen repräsentativen Anspruchs war neben den Flächen mit textiler Ausstattung auch ein dekoratives Zweischichtparkett mit einer Nutzschicht aus Nussbaum verlegt worden. Der Parkettboden war im Schiffsverband ausgeführt und auf einem unbeheizten Estrich verklebt worden . Die Beheizung der Räume erfolgte über Radiatoren und die Luftzufuhr über eine Zwangsbelüftung.

Der Auftrag für den Sachverständigen sah vor, eine Beweissicherung bezüglich umfänglicher Schüsselungen und Fugen sowie vereinzelter Hohlstellen vorzunehmen. Da die beauftragende Firma eine Beeinträchtigung des Parketts aufgrund eines zu feuchten Estrichs zum Zeitpunkt der Parkettverlegung vermutete, sollte auch eine Prüföffnung vorgenommen werden, um die Estrichfeuchte zu messen. Durch diese Beweissicherung wollte sich die Mieterin gegenüber dem Vermieter rechtlich absichern und gegebenenfalls eine Mietminderung begründen.

Schadensanalyse

Für den Ortstermin war seitens der Mieter der Leiter des Gebäudemanagements anwesend, der Parkettleger wollte sich nicht beteiligen, da er sich keiner Schuld bewusst war. Der Vertreter der Mieterin zeigte dem Sachverständigen die Gegebenheiten und der Sachverständige konnte tatsächlich die gerügten Schüsselungen erkennen. Bezüglich der bemängelten Fugenbildung im Zweischichtparkett war aber kein relevantes Schadensbild zu erkennen, sondern nur Haarfugen beziehungsweise vereinzelte, kleinere Fugen. Diese korrespondierten mit gelegentlichen, kleineren Hohlstellen, wobei keine Nachgiebigkeit der Elemente vorlag und keine Funktionsbeeinträchtigung auffällig wurde.

Ein Winterklassiker
Der gleiche Zweischicht-Parkettboden im Empfangsbereich zeigte ­keinerlei ­Beeinträchtigungen. - © Humm

Nachdem sich der Sachverständige ein Bild von den Gegebenheiten gemacht hatte, kontrollierte er die Raumklimawerte. Er fand Werte von circa 24 °C und 23 % relativer Luftfeuchte vor. Daraufhin fragte er noch einmal beim Vertreter der Mieterin nach, wieso ein feuchter Estrich vermutet würde. Dieser erklärte, dass im Empfangsbereich der Estrich länger ausgetrocknet wäre. Da in diesem Bereich des Parketts keine Schüsselung auffällig sei, würde dies beweisen, dass der Parkettboden durch noch überschüssige Feuchte im Estrich des Konferenzraums aufgeschüsselt sei. Im Konferenzraum wäre ja die Schüsselung recht deutlich zu sehen und zu fühlen.

Der Sachverständige bat darauf den Mietervertreter, sich die Lichtverhältnisse genauer anzusehen: Im Empfangsbereich kam das Licht über eine Glastür zum Korridor längs zur Verlegerichtung. Außerdem wurde durch die vielen Besucher die ­Außentür vielfach geöffnet, was zu einem fortlaufenden Luftwechsel mit dem unbeheizten Treppenhaus führte. Im Konferenzraum lag das Zweischichtparkett dagegen quer zum Lichteinfall, wodurch ein "Waschbretteffekt“ auffällig wurde.

Als Ursache für die Verformungen des Zweischichtparketts war nach Einschätzung des Sachverständigen keine Feuchtebelastung von unten anzunehmen, sondern der Feuchteverlust des Parketts nach oben zur Raumluft hin. Die Unterschiede zwischen den Räumen ließen sich durch ein separates Raumklima sowie durch einen anderen Lichteinfall erklären. Wäre überschüssige Estrichfeuchte im Spiel gewesen, wäre das Parkett ohne ­Fugen und mit gepressten Kanten vorzufinden gewesen. Das Werkszeug für die Prüföffnung konnte nach dieser Erläuterung im Auto des Sachverständigen ­bleiben.

Schadensbeseitigung

Die vorgefundenen Schüsselungen des Zweischichtparketts werden sich im Frühjahr wieder zurückbilden, wenn die Zwangsbelüftung nicht länger trockene Außenluft in die Räume strömen lässt. Sie sind in diesem Falle erfreulicherweise reversibel. Eine nachhaltige ­Problemlösung würde eigentlich nur eine technische Luftauffeuchtung mit den entsprechenden Kosten bieten. Der Parkettleger ist deshalb immer gut beraten, wenn er ein Parkett mit guter Verleimungsqualität einsetzt, damit die unvermeidlichen Schüsselungen nicht zu einer Delaminierung der Deckschicht führen.

Auf den Punkt gebracht

  • Der Parkettleger sollte bereits bei Angebotsabgabe auf ein geeignetes Raumklima hinweisen und absehbare Beeinträchtigungen seinem Auftraggeber mitteilen.
  • Neben Fußbodenheizungen stellen auch Zwangsbelüftungen im Winter ­eine starke Belastung für Parkett dar, weil die relative Luftfeuchte erheblich reduziert wird.
  • Die Verlegerichtung sollte mit dem Auftraggeber immer abgesprochen ­werden. Außerdem müssen die unterschiedlichen Effekte des Lichteinfalls berücksichtigt werden.