In der Baupraxis wird die Fugenproblematik sehr stiefmütterlich behandelt, obwohl hier nicht selten Brisanz steckt, die besonders im Schadensfall unangenehme Folgen haben kann. Lesen Sie, was Sie zu den fünf Arten von Fugen in Estrichen wissen müssen.
Planer, Architekten und Bauleiter sind häufig der Meinung, dass die Anordnung und Ausbildung der Fugen in Estrichen allein Sache des Estrichlegers und der bodenlegenden Gewerke ist. Dabei sind bei der Planung von Fugen Bedingungen und Einflussfaktoren in der gesamten Fußbodenkonstruktion zu beachten, die zu Bewegungen und Verformungen führen. Fugenbewegungen werden beispielsweise verursacht durch
- temperaturbedingte Längenänderung,
- Schwingungen,
- Vibrationen,
- Setzungen sowie
- das Quellen und Schwinden von Baustoffen.
Außerdem müssen Fugen Toleranzen der Belagsstoffe ausgleichen.
Verarbeiter können diese Bedingungen und Einflussfaktoren nur bedingt einschätzen. Deshalb heißt es im BEB-Merkblatt „Hinweise für Fugen in Estrichen Teil 2 Fugen in Estrichen und Heizestrichen auf Trenn- und Dämmschichten nach DIN 18560-2 + DIN 18560-4“: „Der Bauwerksplaner muss einen Fugenplan erstellen, aus dem die Anordnung und die Art der Fugen eindeutig zu entnehmen ist. Der Fugenplan ist dem Ausführenden als Bestandteil der Leistungsbeschreibung zu übergeben. Die endgültige Lage der Fugen ist vor der Ausführung durch den Planer in Abstimmung mit allen Beteiligten vor Ort festzulegen.“
Die drei wesentlichen Gründe hierfür sind:
- Der Planer kennt die Nutzung der Fußbodenkonstruktion und muss eventuelle Besonderheiten berücksichtigen.
- Der Planer muss die Fugenanordnung nach ästhetischen Erfordernissen gestalten.
- Der Planer muss die Erfordernisse von Belag, Estrich und Heizung aufeinander abstimmen.
In der Fußbodenbranche sind die nachfolgenden 5 Fugenarten bekannt:
