Label in der Fußbodenbranche Öko-Label, Umwelt- und Gütesiegel: Durchblick im Label-Dschungel

Es gibt eine Vielzahl an Auszeichnungen für Produkte. Label sollen zusätzliche ­Informationen liefern und bei der Kaufentscheidung helfen. Aber wie aussagekräftig sind diese Zeichen? Und worauf muss man als Anwender oder Hersteller achten?

  • Bild 1 von 8
    eco-institut GEV-Emicode neu
    © eco-institut, GEV-Emicode
    Es gibt eine Vielzahl an Auszeichnungen für Produkte in der Fußbodenbranche, die zusätzliche Informationen liefern und bei der Kaufentscheidung helfen sollen.
  • Bild 2 von 8
    © GEV
    Das Emicode-Logo kennzeichnet emissionsarme Baustoffe.
  • Bild 3 von 8
    © eco-Institut
    Das eco-Institut-Label kennzeichnet besonders schadstoff- und emissionsarme Produkte.
  • Bild 4 von 8
    © GUT
    Das GUT-Label wird von der Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden e.V. (GUT) verliehen. Das Zertifizierungsprogramm beinhaltet strenge Anforderungen an Inhaltsstoffe, Produktemissionen und Geruch.
  • Bild 5 von 8
    © natureplus
    Das natureplus-Qualitätszeichen kennzeichnet umweltverträgliche und gesundheitlich unbedenkliche Bauprodukte.
  • Bild 6 von 8
    © Deutscher Kork-Verband
    Das Kork-Logo ist ein Label speziell für Kork-Bodenbeläge. Alle drei Jahre müssen die Verbandsmitglieder Produktproben auf Emissionen und Geruch prüfen lassen.
  • Bild 7 von 8
    © floor score
    Mit dem US-amerikanischen Zertifizierungsprogramm FloorScore von SCS Global Services können Hersteller von Bodenbelägen die Konformität ihrer Produkte z. B. mit den Emissionsanforderungen in US-amerikanischen, aber weltweit genutzten Gebäudebewertungssystemen wie LEED nachweisen.
  • Bild 8 von 8
    © Frankreich A+
    Bauprodukte sowie Einrichtungs- und Ausstattungsmaterialien, die auf dem französischen Markt verkauft werden, müssen hinsichtlich ihrer Emissionen klassifiziert und gekennzeichnet werden. Die Klasse A+ stellt die höchste Stufe dar. Dabei handelt es sich um eine reine Herstellerklärung, es findet keine unabhängige Überprüfung statt.

Auf dem Markt finden sich kaum noch Bau- und Einrichtungsprodukte, die ohne eine Produktauszeichnung auskommen. So auch bei den Bodenbelägen: Sowohl Böden aus nachwachsendenoder mineralischen Rohstoffen als auch auf Basis künstlicher Materialien sind mit Labeln versehen, die als Nachweis für die Unbedenklichkeit der Produkte in Bezug auf Gesundheit und/oder Umwelt gelten sollen.

Bei der Schadstoffprüfung setzen manche Label nur auf den gesetzlichen Mindeststandard, manche haben umfangreiche Laborprüfungen und strenge Anforderungen in ihrem Kriterienkatalog. Dabei stehen vor allem Emissionen (Ausdünstungen) von Produkten im Fokus, sog. VOC (Volatile Organic Compounds – flüchtige organische Verbindungen), aber auch schädliche Inhaltsstoffe wie Weichmacheroder Flammschutzmittel. Manchmal reicht eine einmalige Prüfung, um das Produkt auszeichnen zu können, andere Label fordern regelmäßige Nachprüfungen.

Label-Geber sindteils unabhängige Prüf­organisationen, teils Verbände, Interessensgemeinschaften oder staatliche Organisationen. Manche Hersteller kreieren selber eine Produktauszeichnung und vergeben Eigenmarken. Testorganisationen wie Stiftung Warentest oder Ökotest prüfen – meist einmalig – Produkte , bewerten diese nach eigenen Kriterien und versehen sie anschließend mit einem Test-Label.

Um Label richtig einordnen zu können, ist es daher wichtig, die grundsätzlichen Unterschiede zwischen den Zeichen und der Abgrenzung zu einfachen Prüfnachweisen zu kennen. Dabei lassen sich die meisten Label in drei Kategorien einteilen :

  • Label als baurechtliche Kennzeichen, d. h. Zeichen, deren Grundlage gesetzliche Bestimmungen (z. B. EU-Normen) sind und ohne die ein Produkt nicht auf den Markt gebracht werden darf,
  • Label von Herstellern, wie Einzelaussagen zu bestimmten Schadstoffenoder zu Produktvorteilen sowie Eigen­kreationen von Labeln,
  • Label unabhängiger Prüforganisationen – auch Produktzertifizierungen genannt.

I Baurechtliche Zeichen

Bodenbeläge, für die eine EU-Norm existiert (sog. europäisch geregelte Produkte), müssen das CE-Zeichen führen. Hierunter fallen z. B. elastische und textile Bodenbeläge sowie Laminatbodenbeläge nach EN 14041 , Parkettböden nach EN 14342 oder Sportböden nach EN 14904 . Das CE-Zeichen und die dazugehörige Leistungserklärung enthalten Informationen über technische Eigenschaften, sagen aber nichts darüber aus, ob das Produkt die in Deutschland baurechtlich vorgegebenen Emissionsanforderungen erfüllt.

Daher mussten Hersteller bis zum Jahr 2016 in Deutschland auch für diese Produkte über das sog. Ü-Zeichen (Übereinstimmungszeichen) regelmäßige Emissionsprüfungen nachweisen. Diese nationale Regelung wurde aber durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mittlerweile aufgehoben. Bei geregelten Bauprodukten muss der Nachweis zum Gesundheitsschutz aktuell in Form einer technischen Dokumentation erfolgen.

Ü-Zeichen gibt es nur noch für europäisch nicht geregelte Produkte (z. B. Bodenbelagsklebstoffe ), d. h. für Produkte ohne entsprechende EU-Norm.

Ein echtes Qualitätslabel ist das Ü-Zeichen allerdings nicht, denn die zugrundeliegenden gesetzlichen Emissionsanforderungen stellen nur Mindestanforderungen dar und sind kein Nachweis für ein emissionsarmes Produkt. Ziel der gesetzlichen Regelungen ist und bleibt die Gefahrenabwehr: Bauprodukte dürfen Gesundheit und Umwelt nicht schaden. Das Vorsorgeprinzip, bei dem auch vulnerable Gruppen wie Ältereoder Kinder geschützt werden sollen, greift hier nicht.

II Label von Herstellern

Aktuell werben Hersteller häufig mit einer einzelnen Aussage zur T VOC-Emission ihres Produkts, der Summe der VOC-Gesamtemissionen (Total Volatile Organic Compounds). Die gesundheitliche Aussagekraft des T VOC ist jedoch sehr begrenzt, da die toxikologische Relevanz einzelner gemessener Substanzen dabei keine Rolle spielt.

Manchmal soll auch ein einzelner Prüfbericht als Nachweis für ein schadstoff- und emissionsarmes Produkt dienen. Dessen Aussage kann jedoch häufig nur von Fachleuten interpretiert werden. Außerdem gilt: Prüfberichte beinhalten die Ergebnisse einer Materialprüfung zum jeweiligen Zeitpunkt der Messung und anhand eines Prüfstücks, das der Hersteller selber zur Verfügung stellt. Eine unabhängige Produktauswahloder geregelte Nachprüfungen finden hier meistens nicht statt. Zudem ist der Prüfumfang nicht definiert und kann u. U. nur wenige und für das Produkt vielleicht auch weniger relevante Substanzen beinhalten. Auf den ersten Blick kann es außerdem verwirrend sein, wenn der Prüfbericht von einem Prüflabor stammt, dass auch ein Zertifizierungssystem unterhält. Hier ist darauf zu achten, ob wirklich eine Produktzertifizierung vorliegtoder ob nur eine Einzelmessung durchgeführt wurde.

Gelegentlich findet sich auf der Verpackung von Bauprodukten auch der Slogan „ AgBB geprüft“. Diese Aussage basiert auf dem sog. AgBB-Prüfschema, das der Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) entwickelt hat und das als Grundlage unter anderem für die baurechtlich vorgeschriebene Emissionsprüfung bestimmter Bauprodukte in Deutschland dient. Die (zumeist einmalige) Prüfung, die nicht vom AgBB sondern einem entsprechenden Labor durchgeführt wird, bestätigt nur die Erfüllung der Anforderungen zum Messzeitpunkt.

Genau hinschauen muss man auch, wenn Produkthersteller eigene Label kreieren und auf ihre Produktverpackungen drucken. Hier werden ggf. nur einzelne, für den Hersteller und sein Produkt vorteilhafte Parameter (z.B. „ Phthalat-frei“) beschrieben.

III Unabhängige Label

Die dritte und – aus Sicht des Gesundheits- und Umweltschutzes – beste Label-Kategorie sind Zertifizierungen. Diese unterscheiden sich von den genannten Herstellernachweisen darin, dass eine unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle die Produkte regelmäßig nach einem umfangreichen und strengen Prüfprogramm testet und die Einhaltung der Anforderungen bescheinigt. Der Hersteller vereinbart mit der Zertifizierungsstelle vertraglich, dass er während der Vertragslaufzeit bei jeder Änderung im Produktionsprozessoder der Produktzusammensetzung die Zertifizierungsstelle informiert. So kann diese das Produkt neu bewerten und ggf. erneut prüfen.

Bei den Zertifizierungen gibt es allerdings große Unterschiede in Umfang und Strenge: Manche Zertifizierungssysteme beinhalten nur Anforderungen an Produkt­emissionen. Andere bewerten zusätzlich die Produktzusammensetzung und schränken dabei den Einsatz bestimmter Substanzen einoder verbieten diese sogar ganz (z. B. PVCoder Flammschutzmittel), außerdem prüfen sie stichprobenhaft die Produkte auf unerwünschte Inhaltsstoffe. Bei einigen Zertifizierungssystemen sind auch Geruchsmessungen vorgesehen.

Bei den Zertifizierungen lassen sich grob Umweltzeichen und Gütesiegel unterscheiden: Umweltzeichen beinhalten zumeist umfangreiche Anforderungen hinsichtlich gesundheitlicher und umwelttoxikologischer Parameter – beim fertigen Produkt, aber auch im Produktionsprozess. Güte­siegel haben den Fokus meist nur auf der Produktqualität und definieren keine Anforderungen an eine umweltfreundliche Materialzusammensetzung. Dafür werden hier technische Qualitäten geprüft und ­bewertet.

Die anspruchsvolleren Zertifizierungssysteme verlangen meist umfangreichere und häufigere Prüfungen – das kann für Hersteller kostenintensiver sein. Dadurch sind in diesen Systemen meist weniger Produkte zertifiziert. Folgende Zertifizierungssysteme bzw. Label sind qualitativ sehr hochwertig, beinhalten aber auch eine große Anzahl zertifizierter Produkte.

Orientierungshilfe im Label-Dschungel

Auf vielen Produkten prangen Gütesiegel, Umweltzeichenoder Nachhaltigkeitslabels, die auf bestimmte Produktqualitätenoder Umwelteigenschaften hinweisen. In Ausgabe 12/2021 stellte bwd bereits den Blauen Engel – als bekanntesten Vertreter der Umweltzeichen – und verschiedene andere Gütesiegel vor. Nachfolgend werden weitere marktrelevante Label für schadstoffarme Produkte beschrieben.

natureplus-Qualitätszeichen

Das natureplus-Qualitätszeichen kennzeichnet umweltverträgliche und gesundheitlich unbedenkliche Bauprodukte. Der Internationale Verein für zukunftsfähiges Bauen und Wohnen – natureplus e. V. ist Träger des Labels und ein Verein zur Informationsarbeit und Unterstützung für Produkte aus natürlichen Rohstoffen. Die ausgegliederte natureplus SCE (europäische Genossenschaft) zertifiziert die Produkte. Das Label hat einen sehr breiten Ansatz zur Produktbewertung: Verlangt werden Produktökobilanzen , strenge Emissions-, Schadstoff- und Geruchsmessungen sowie regelmäßige Werksaudits mit unabhängiger Probenahme. Die Emissionskriterien werden inhaltlich meist mit denen des eco-INSTITUT-Labels abgestimmt (siehe unten). Mit dem Qualitätszeichen werden nur Produkte gelabelt, die die strengen Kriterien einhalten und zu mindestens 85 % aus nachwachsendenoder mineralischen Rohstoffen bestehen. Alle drei Jahre erfolgen Nachprüfungen.

EMICODE-Siegel

Das bei vielen Bodenlegern bekannte EMICODE-Siegel ist ein Zertifizierungssystem für Verlegewerkstoffe, Kleb- und Dichtstoffe und Parkettbeschichtungen. Es gibt die drei Zertifizierungsstufen EC2, EC1 und – als höchste und strengste Qualitätsstufe – EC1plus. Die Prüfkriterien umfassen die Produktemissionen, außerdem besteht ein Verwendungsverbot für bestimmte schädliche Substanzen . Das Label wird vom Herstellerverband GEV – Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V. an Mitglieder vergeben. Das Zertifikat ist fünf Jahre gültig, wobei der GEV jährlich gelabelte Produkte stichprobenmäßig aus dem Markt entnimmt und diese in unabhängigen Prüflaboren untersuchen lässt. Laut GEV wurden seit 1997 über 7.500 Produkte mit den Siegeln ausgezeichnet.

GUT-Label

Das GUT-Label wird von der Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden e. V. (GUT) verliehen, die von europäischen Teppichherstellern gegründet wurde. Das Zertifizierungsprogramm beinhaltet strenge Anforderungen an Inhaltsstoffe, Produkt­emissionen und Geruch. Neben den Prüfanforderungen existieren für bestimmte Substanzen Verwendungsverbote. Inzwischen wurden Angaben zu den Gebrauchseigenschaften von Teppichböden in die Prüfkriterien aufgenommen und das GUT-Label zum GUT-PRODIS -Label ergänzt. Textile Bodenbeläge der GUT-Mitglieder sind mit dem GUT-PRODIS-Produktpass und einer 8-stelligen Prüfnummer gekennzeichnet. Die Auszeichnung findet sich auf der Rückseite gelabelter Teppichböden bzw. auf Mustern und in Musterkoffern sowie den technischen Datenblättern der Herstelleroder des Handels. Auf der GUT-Website kann man die Prüfnummer eingeben und viele Einzelheiten über die Produktbeschaffenheit und Kennzeichnung abrufen.

eco-INSTITUT-Label

Das eco-INSTITUT in Köln – ein spezialisiertes und akkreditiertes deutsches Labor für Produkt- und Emissionsprüfungen – zertifiziert besonders schadstoff- und emissionsarme Produkte mit dem firmen­eigenen Prüfzeichen, dem eco-INSTITUT-Label. Zertifizierungsvoraussetzungen sind eine Vorabbewertung der Inhaltsstoffe (bestimmte Substanzen dürfen aus Gründen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes nur eingeschränktoder gar nicht in den Produkten eingesetzt werden) sowie umfangreiche und strenge Emissions-, Inhaltsstoff- und Geruchsprüfungen nach einer unabhängigen Probenahme. Das Zertifikat ist zwei Jahre gültig. Jährlich erfolgt eine Konformitätskontrolle, bei der die Produktzusammensetzung erneut abgeglichen wird. Vollständige Nachprüfungen im Labor werden alle zwei Jahre durchgeführt. Ein Alleinstellungsmerkmal ist die ausführliche Liste von Grenzwerten für kritische Substanzgruppen und Einzelsubstanzen, die u. a. auch die deutschen Innenraumrichtwerte RW I umfasst. Diese dienen normalerweise als Bezugsgröße für Raumluftmessungen in Gebäuden und werden zudem häufig für die Abnahme von Bauleistungen im nachhaltigen Bauen herangezogen. Die Innenraumrichtwerte RW I sind so streng ausgelegt, dass damit auch besonders sensible Nutzer/Bewohner (z. B. in Kindergärtenoder Pflegeeinrichtungen) geschützt sind.

Kork-Logo

Das Kork-Logo ist ein Label speziell für Kork-Bodenbeläge. Der Deutsche Kork-­Verband e.V. hat das Qualitätssiegel 1997 gemeinsam mit dem eco-INSTITUT entwickelt. Alle drei Jahre müssen die Verbandsmitglieder Produktproben auf Emissionen und Geruch prüfen lassen. Die Emissionskriterien sind anspruchsvoller als die baurechtlichen Anforderungen und entsprechen in etwa den Emissionsanforderungen des Blauen Engels für Bodenbeläge.

Folgende Label aus dem Ausland sind auch auf dem deutschen Markt zu finden. Sie sind allerdings nicht vergleichbar mit den genannten anspruchsvollen deutschen Label, die in ihren Emissionsanforderungen oft weit über die baurechtlichen Anforderungen hinausgehen.

Floor-Score

Mit dem US-amerikanischen Zertifizierungsprogramm FloorScore von SCS Global Services können Hersteller von Bodenbelägen die Konformität ihrer Produkte z. B. mit den Emissionsanforderungen in US-amerikanischen, aber weltweit genutzten Gebäudebewertungssystemen wie LEED nachweisen. Die Prüfungen orientieren sich an Prüfstandards, die in den Staaten anerkannt sind, z. B. CDPH standard method (auch California Section 01350 genannt). Die Bewertungsmethodik unterscheidet sich von der europäischen Vorgehensweise in einigen Punkten: Es wird z. B. eine kleinere Anzahl Substanzenoder Substanzgruppen bewertet – ein direkter Vergleich ist daher schwierig. Herauszuheben ist aber der sehr strenge Grenzwert für Formaldehyd .

Frankreich A+

Seit 2012 müssen Bauprodukte sowie Einrichtungs- und Ausstattungsmaterialien, die auf dem französischen Markt verkauft werden, hinsichtlich ihrer Emissionen klassifiziert und gekennzeichnet werden. Dabei handelt es sich um eine reine Hersteller­klärung, es findet keine unabhängige Überprüfung statt. Die Klasse A+ stellt die höchste Stufe dar. Es werden jedoch nur zehn Substanzen und der T VOC bewertet . Dabei sind die einzelnen Grenzwerte auch bei der Klasse A+ – mit Ausnahme von Formaldehyd – zumeist wenig anspruchsvoll. Aufgrund des sehr eingeschränkten Bewertungsumfangs sagt auch die höchste Klasse nichts darüber aus, ob das gelabelte Produkt die baurechtlichen Anforderungen in Deutschland erfüllt. Das französische Label ist auch nicht vergleichbar mit den genannten anspruchsvollen Label. Da es sehr anschaulich gestaltet ist, wird das Label trotzdem auch im deutschen Markt gerne für Werbezwecke verwendet.

Autoren: Daniel Tigges, Karin Roth

Daniel Tigges ist Dipl.-Holzwirt, Mitgeschäftsführer und Gesellschafter der eco-INSTITUT Germany GmbH/Köln

Karin Roth ist Fachjournalistin und freie Mitarbeiterin bei der eco-INSTITUTGermany GmbH/Köln

Auf den Punkt gebracht

Sowohl  Böden aus nachwachsendenoder mineralischen Rohstoffenals auch auf Basis künstlicher Materialien sind mit Labeln versehen, die als Nachweis für die Unbedenklichkeit der Produkte in Bezug auf  Gesundheit und/oder Umwelt gelten sollen.

Schadstoffprüfung: Manche Labels setzen auf Mindeststandard, andere haben umfangreiche Laborprüfungen und strenge Anforderungen in ihrem Kriterienkatalog. Es stehen vor allem Emissionen, aber auch schädliche Inhaltsstoffe, wie Weichmacheroder Flammschutzmittel, im Fokus.

Label-Geber: unabhängige Prüf­organisationen, Verbände, Interessensgemeinschaften, staatliche Organisationen. Manche Hersteller vergeben Eigenmarken. Testorganisationen (Stiftung Warentestoder Ökotest) prüfen Produkte, bewerten diese nach eigenen Kriterien und versehen sie mit einem Test-Label.

Die meisten Label lassen sich in drei Kategorien einteilen:
  • Label als baurechtliche Kennzeichen, d. h. Zeichen, deren Grundlage gesetzliche Bestimmungen (z. B. EU-Normen) sind und ohne die ein Produkt nicht auf den Markt gebracht werden darf,
  • Label von Herstellern, wie Einzelaussagen zu bestimmten Schadstoffenoder zu Produktvorteilen sowie Eigen­kreationen von Labeln,
  • Label unabhängiger Prüforganisationen – auch Produktzertifizierungen genannt.

Um Label richtig einordnen zu können, ist es wichtig, die grundsätzlichen Unterschiede zwischen den Zeichen und der Abgrenzung zu einfachen Prüfnachweisen zu kennen.

Aus Sicht des Gesundheits- und Umweltschutzes sind Zertifizierungen die beste Label-Kategorie. Hier testet eine unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle die Produkte regelmäßig nach einem umfangreichen und strengen Prüfprogramm und bescheinigt die Einhaltung der Anforderungen.