Unsauber wäre geschmeichelt Diverse Mängel nach Einbau eines 3-Schicht-Fertigparketts

Die nachfolgend beschriebene Werkleistung in einem Einfamilienhaus zeigt, wie der Branche von vermeintlichen Fachleuten ein großer Imageschaden zugefügt werden kann. Unsauber und unsachgemäß sind dabei noch schmeichelhafte Beurteilungen.

Trittverlängerung auf Parkett
Direkt auf das neue 3-Schicht-Fertigparkett betonierte Trittverlängerung. - © Lysser

Die Qualität der Holzbodenverarbeitung hat in den letzten Jahren zwar enorm zugenommen, sowohl in der Parkettherstellung als auch in der Verlegung des Fertigproduktes auf der Baustelle. Auch die „Schrottlieferungen“ aus dem Osten nahmen deutlich ab. Dennoch haben Sachverständige gelegentlich neu erstellte Parkettböden zu begutachten, bei welchen sie sich nach der Berichterstellung fragen: Was mache ich da für eine „Sch…arbeit“? Es gäbe doch noch Schöneres auf dieser Welt.

Ausgangslage

Weder die allgemeinen Umbauarbeiten am älteren Einfamilienhaus noch das neue 3-Schicht-Fertigparkett beinhalteten kaum lösbare Details, ebenso nicht das Holzbodendessin selbst, welches auf mehreren Etagen vorlag. Einzig waren einige Treppenstufen mit Parkett zu verkleiden (Stirnfläche und Auftritt), zwei Tritte unten zu verlängern sowie verschiedene Bodenelektrodosen zu belegen. Diese Arbeiten konnten als herausfordernd eingestuft werden.

Bei den Zusatzarbeiten galt es, diverse Sichtanschlüsse des Parketts ordentlich sowie mit regelmäßig breiten Anschlussfugen zu schneiden, diese mit elastischen Kittfugen fertigzustellen und an alle übrigen Wände weiße Sockelleisten durch Aufkleben zu montieren.

Zum Einsatz gelangte ein 3-Schicht-Fertigparkett in breiten Kurzdielen mit gebürsteter, gefaster und ab Werk dunkel geölter Oberfläche. Die Elemente wurden in Schiffbodendessin ausgelegt sowie vollflächig mit einem Elastklebstoff auf neue Zementestriche aufgeklebt.

Mängelrüge: unsaubere Anschlüsse, Hohlstellen, unsorgfältige Sockelleistenmontage...

Über die Bauleitung ließen die Hauseigentümer, welche zugleich auch als Bauherrschaft auftraten, noch während der Bauendphase dem Unternehmer Beanstandungen am 3-Schicht-Fertigparkett sowie zu den Zusatzarbeiten zukommen. Dieser reagierte jedoch nicht darauf und somit kam erneut der Sachverständige zu einem Auftrag. Folgende Punkte wurden gerügt:

  • Sämtliche Anschlüsse von 3-Schicht-Fertigparkett zu Boden abgrenzenden oder durchdringenden Bauteilen mit verbleibender Sichtbarkeit treten unregelmäßig und unsauber auf.
  • Die Treppenverkleidung erscheint bei allen Tritten mit unschönen Kanten sowie unregelmäßigen Wandanschlüssen.
  • Metallbodendosen stehen der Holzbodenfläche vor.
  • Die Sockelleisten wurden unsorgfältig montiert.
  • Das Parkett weist stellenweise gut hör- und feststellbare Hohlstellen auf.

Dazu gefielen den „Baulaien“ die Trittverlängerungen mit Beton im Salon nicht besonders gut, und sie baten um eine Beurteilung hierzu durch den Gutachter.

Diverse Mängel am 3-Schicht-Fertigparkett: auf den Punkt gebracht

In einem älteren Einfamilienhaus wurde ein 3-Schicht-Fertigparkett im Schiffbodendessin vollflächig auf neuen Zementestrich geklebt. Einige Treppenstufen waren mit Parkett zu verkleiden, zwei Tritte unten zu verlängern sowie Bodenelektrodosen zu belegen. Es galt zudem, diverse Sichtanschlüsse des Parketts mit regelmäßig breiten Anschlussfugen zu schneiden, diese mit elastischen Kittfugen fertigzustellen und an alle übrigen Wände weiße Sockelleisten durch Aufkleben zu montieren.

Die Hauseigentümer beanstandeten die Verlegearbeiten, der hinzugezogene Sachverständige entdeckte einen Mangel nach dem anderen:

  • Unsaubere Anschlüsse von Parkett zu Boden.
  • Treppenverkleidung: Bei allen Tritten unschöne Kanten sowie unregelmäßigen Wandanschlüsse.
  • Elektrobodendosen stehen der Holzbodenfläche vor.
  • Sockelleisten: unsorgfältig montiert, teilweise größere Spalten und Öffnungen sichtbar.
  • Parkett: stellenweise gut hörbare Hohlstellen.
  • Trittverlängerungen aus Beton: direkt auf das montierte Parkett gegossen.

Fazit: Unsaubere sowie unfachmännische Ausführung durch den Parkettverleger, der sämtliche Mängel zu verantworten hatte.

Beurteilungsgrundlagen

Die Reklamationen waren dem Gutachter bereits im Vorfeld seiner Auftragserledigung bekannt. Aber was trifft man(n) wohl an? Und welche Kriterien zur Begutachtung sollen angewendet werden?

Diese Fragen „zuvor“ hatte der Experte in seiner Karriere meist unterdrückt und ließ sich vor Ort überraschen. Auch las er kaum alle zugestellten Unterlagen im Detail durch. Denn nach der Besichtigung lagen die Angaben, Beschreibungen, Äußerungen und Mitteilungen in den unterschiedlichen Schriftstücken klar und verständlich vor, resp. konnten problemlos dem Objekt, den betroffenen Leuten oder Weiterem zugeordnet werden.

Hätte sich der Sachverständige vor dem Augenschein ein Bild aus den beschriebenen, oft nicht korrekt vorliegenden Schilderungen ausgemalt, wäre die Gefahr des „Nichtmehrdavonlösenkönnen“ aufgetreten, wenngleich auf der Baustelle alles anders erschien.

Gelegentlich konnte für die optische Beurteilung einer Verarbeitung auch nur der reine Menschenverstand urteilen. Detailangaben fehlten in der Regel in Normen sowie Verbandsrichtlinien. Das Motto des Unparteiischen lautete in diesen Momenten jeweils: einen Schritt zurücktreten und sich fragen, ob er das zu Hause möchte.

Lediglich zu Hohlstellen lagen (und liegen immer noch) Beschreibungen sowie Toleranzen geschrieben vor, im technischen ISP Merkblatt Nr. 7.

Metallabschlussschiene
Sichtanschluss zur Metallabschlussschiene von Marmorboden. - © Lysser

Feststellungen vor Ort

  • Anschlüsse: Gegen die Metallabschlussschienen der Marmorbodenflächen hin stand das Parkett dem Profil an. Eine Anschlussfuge lag nicht vor. Dazu wiesen die Schnittkanten am Holz Ausfransungen und weitere Unregelmäßigkeiten auf (vgl. Abb. 2).
  • In Bereichen von Wänden mit vorgesehenen Sockelleisten erfolgte eine Parkettanpassung mit zu breiten Anschlussfugen. Die Sockelleisten vermochten die Fugen nicht mehr zu überdecken (vgl. Abb. 3).
  • Zu den Fensterfronten hin zeigten sich dieselben Details wie gegen die Metallprofile vor den Marmorflächen (vgl. Abb. 4).
  • Treppenverkleidung: Das Holz auf der Treppe tuschierte meist beidseitig die Wände (vgl. Abb. 5).
  • Dazu erschienen die Zusammenschnitte von Stirnbrett und Auftritt unansehnlich sowie unregelmäßig. Die meisten Leimbereiche traten viel zu breit sowie zu gut sichtbar auf und der Kleber erschien farblich unpassend sowie stellenweise fehlend (vgl. Abb. 6 und 7).
  • Elektrobodendosen: Die Metallrahmen der Bodendosen standen dem verlegten Parkett mehrere Millimeter vor und bildeten Stolperkanten (vgl. Abb. 8).
  • Weiter erschienen die Kasten ungenügend befestigt. Sie ließen sich bewegen. Dass die Anschlussfugen rund um die Dosen unregelmäßig vorlagen, stellte keine Besonderheit mehr dar (vgl. Abb. 9).
  • Hohlstellen: Durch Abklopfen der Parkettböden konnten vereinzelte, meist nur kleinere und zu tolerierende Hohlzonen ausfindig gemacht werden. Mit größerem Durchmesser traten nur wenige Holzbodenbereiche ohne Verbindung zum Estrich auf, wobei die Dielen in diesen Flächen in der Höhe bewegt werden konnten.
  • Sockelleisten: Einige Leisten lagen nicht über die ganze Länge sauber an den Wänden an. Größere Öffnungen zwischen Sockelleiste und Wand waren vorliegend (vgl. Abb. 10).
  • Auch zum Parkett hin wiesen die Sockel stellenweise größere Spalten oder Öffnungen auf. Eine Anpassung durch Anhobeln der Holzprofile erfolgte nicht.
  • Die Stöße der Leisten waren ebenso keine Augenweide (vgl. Abb. 11 und 12).
  • Trittverlängerungen: Die zwei zuvor diagonal abgegrenzten Tritte unten, an der Treppe zum Obergeschoss und im Wohnzimmer vorliegend, erforderten auf Wunsch der Bauherrschaft eine Verlängerung. Dazu goss der „Spezialist“ Beton direkt auf das zuvor darunter montierte Parkett. Bei geringsten Bewegungen, resp. Druckbelastungen wären diese Ecken, zumindest die untere, abgebrochen (vgl. Abb. 1, S. 44))

Beurteilung der unfachmännischen Ausführung

Vor Ort bot sich dem Gutachter eine Arbeit mit vielen, bereits auf den ersten Blick nicht tolerierbaren Unregelmäßigkeiten.

Alle aufgeführten Beanstandungen waren berechtigt und mussten auf eine unsachgemäße, unsaubere sowie unfachmännische Ausführung durch den Parkettverleger vor Ort zurückgeführt werden. Zu sämtlichen Mängeln lag die Verantwortung ausschließlich beim Auftragnehmer.

Sockelleisten Fugen zu Wänden
Sockelleisten mit Fugen zu Wänden. - © Lysser

Viele Mängel - umfangreiche Korrekturmaßnahmen

Sämtliche Sichtanschlüsse erforderten eine Nachbearbeitung durch Zurückschneiden des Endbelages auf eine einheitliche praxisübliche Breite von ca. 6 bis 8 mm. Das Holz durfte keine anderen Bauteile berühren, aus schalltechnischen wie auch physikalischen Gründen. Quelldruck im Parkett aus natürlicher Sommerfeuchte hätte zu Beschädigungen wie Abplatzungen an den Marmorplatten führen können.

Stellenweise mussten die Dielen auch ergänzt oder ersetzt werden, z. B. bei zu kurz eingepassten Stirnstücken. Hier war ein Ansetzen nicht möglich.

Die ganze Treppenverkleidung konnte ausschließlich durch einen Totalersatz korrigiert werden. Der Experte empfahl dazu, in der Werkstatt Winkelbretter vorzufertigen, welche sodann vor Ort nur noch eingeschnitten werden mussten. Am Schluss sollten auch alle Trittabdeckungen einheitlich breite Fugen beidseitig zu den Wänden aufweisen.

Betreffend die Trittanpassung/-verlängerung mit Beton riet der Experte, diese nochmals zu erstellen, jedoch vorher das 3-Schicht-Fertigparkett zu entfernen und den Antritt auf den Estrich, besser noch auf die darunter liegende Betondecke zu gießen.

Bei den Bodendosen aus Metall mussten Fixierungen so hergerichtet werden, dass auch die Höhe zur Bodenfläche eingestellt werden konnte. Ein Überstand durfte nicht resultieren. Dazu erforderten die Parkettanschlussbretter gegen die Elektroelemente hin einheitlich breite Anschlussfugen.

Wenige Hohlstellen konnten mit Leim-Injektionen oder durch Ersetzen von einigen Parkettdielen nachgebessert werden.

Die Sockelleisten erforderten ebenso einen Ersatz mit ganz neuen Leisten. Dabei mussten die Holzsockel durch Anpassen/Anhobeln den immer vorhandenen und nie vermeidbaren Unebenheiten im Parkettboden, speziell im Randbereich, angepasst werden. Der Sachverständige empfahl dazu, die Leisten durch Verschrauben zu befestigen. Unebenheiten von Wänden, diese liegen kaum je ganz gerade vor, konnten somit besser/einfacher ausgeglichen werden.

Autor Bernhard Lysser ist ehemaliger Gerichtsgutachter im Ruhestand.

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    Trittverlängerung auf Parkett
    © Lysser
    Direkt auf das neue 3-Schicht-Fertigparkett betonierte Trittverlängerung.
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    Metallabschlussschiene
    © Lysser
    Sichtanschluss zur Metallabschlussschiene von Marmorboden.
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    zu kurze Diele
    © Lysser
    Zu kurz eingepasste Diele.
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    unsauberer Anschnitt Fensterfrontprofil
    © Lysser
    Unsauberer Anschnitt des Parketts zu Fensterfrontprofil.
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    satter Anstoß Treppe
    © Lysser
    Satter Anstoß der Treppenverkleidung an Wand.
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    Auftritt Stirnbret
    © Lysser
    „Perfekter“ Zusammenschnitt von Auftritt und Stirnbrett.
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    © Lysser
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    zu hoch eingebaute Elektrobodendose
    © Lysser
    Zu hoch eingebaute Elektrobodendose.
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    Fuge um Bodendose
    © Lysser
    Unregelmäßige Fuge rund um die Bodendose.
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    Sockelleisten Fugen zu Wänden
    © Lysser
    Sockelleisten mit Fugen zu Wänden.

Bilder 11 und 12

Eckendetail Sockelleiste
Eckendetail Sockelleiste "ohne Worte". - © Lysser
Leistenstoß Kantenbeschädigungen
Leistenstoß mit Kantenbeschädigungen. - © Lysser