Lexikon · Normen, Recht und Abrechnung Prüf- und Hinweispflicht

Auch: Prüfpflicht, Hinweispflicht

Der Auftragnehmer muss die Vorleistungen anderer Gewerke und die Vorgaben des Auftraggebers prüfen, soweit es sein Fachwissen erlaubt, und erkannte Bedenken unverzüglich schriftlich mitteilen. Versäumt er das, haftet er für Mängel, die aus einem ungeeigneten Untergrund entstehen, auch wenn er ihn nicht selbst hergestellt hat.

Fachrechner: Belegreife-Check, Ebenheitstoleranzen

Siehe auch: Bedenkenanmeldung, Untergrundprüfung, Belegreife

Mehr dazu in bwd

Die Erklärungen sind allgemeine Fachinformationen und ersetzen weder Normtexte noch Herstellerangaben, Planung oder Rechtsberatung. Grenzwerte und Rechenwege stehen in den verlinkten Fachrechnern.

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