Lexikon · Normen, Recht und Abrechnung Mängelrüge

Auch: Mangelanzeige, Reklamation

Mit der Mängelrüge zeigt der Auftraggeber einen Mangel an und fordert dessen Beseitigung. Der Auftragnehmer sollte den Mangel zeitnah besichtigen und Ursache sowie Verantwortlichkeit klären – bei Streit oft mit einem Sachverständigen.

Siehe auch: Abnahme, Mängelansprüche, Sachverständiger

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Die Erklärungen sind allgemeine Fachinformationen und ersetzen weder Normtexte noch Herstellerangaben, Planung oder Rechtsberatung. Grenzwerte und Rechenwege stehen in den verlinkten Fachrechnern.

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