Lexikon · Normen, Recht und Abrechnung Sachverständiger

Auch: Gutachter, öffentlich bestellter Sachverständiger, Gutachten

Ein Sachverständiger beurteilt Schäden und Mängel fachlich, etwa im Auftrag einer Partei (Privatgutachten), im gerichtlichen Verfahren oder in einem Schlichtungsverfahren. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind von einer Kammer auf Sachkunde und Unabhängigkeit geprüft.

Siehe auch: Mängelrüge

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Die Erklärungen sind allgemeine Fachinformationen und ersetzen weder Normtexte noch Herstellerangaben, Planung oder Rechtsberatung. Grenzwerte und Rechenwege stehen in den verlinkten Fachrechnern.

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