Auch: Gewährleistung, Verjährungsfrist, Mängelhaftung
Mängelansprüche – umgangssprachlich Gewährleistung – geben dem Auftraggeber bei Mängeln Rechte auf Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz oder Selbstvornahme. Für Arbeiten an einem Bauwerk verjähren sie nach BGB in fünf Jahren, nach VOB/B, sofern nichts anderes vereinbart ist, in vier Jahren ab Abnahme.
Siehe auch: Abnahme, Mängelrüge, VOB
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Die Erklärungen sind allgemeine Fachinformationen und ersetzen weder Normtexte noch Herstellerangaben, Planung oder Rechtsberatung. Grenzwerte und Rechenwege stehen in den verlinkten Fachrechnern.