Fachrechner Aufmaß nach VOB/C: Übermessen und Abziehen richtig anwenden

Der Rechner berechnet die Abrechnungsfläche aus Teilflächen und wendet die Übermessungsregel des gewählten Gewerks auf Aussparungen an. Für Maler- und Tapezierarbeiten lassen sich Leibungen gesondert erfassen.

Eingaben

m²
Leer lassen für den Wert aus der ATV. Weicht der Vertrag ab, hier dessen Wert eintragen.

Teilflächen

BezeichnungL (m)B (m)±Entfernen
Mit „−“ wird eine Teilfläche abgezogen, etwa ein Treppenloch.

Aussparungen

BezeichnungL (m)B (m)Anz.Entfernen
Pfeiler, Schächte, Öffnungen, jeweils mit ihren kleinsten Maßen

Leibungen und Nischen

BezeichnungLänge (m)Tiefe (m)Anz.Entfernen
Abgewickelte Länge, bei einem Fenster etwa zweimal die Höhe plus die Breite

Ergebnis

Das Ergebnis wird berechnet …

Grundlagen

Wird nach VOB abgerechnet, regelt Abschnitt 5 der jeweiligen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) in VOB Teil C, wie Leistungen aufgemessen werden. Für Bodenleger ist das DIN 18365 Bodenbelagarbeiten, für Parkettleger DIN 18356, für Estrichleger DIN 18353, für Maler DIN 18363 und für Raumausstatter beim Tapezieren DIN 18366 (alle bei DIN Media).

Kern der Regeln: Kleine Aussparungen werden übermessen, also so abgerechnet, als wäre durchgehend gearbeitet worden. Erst ab einer bestimmten Einzelgröße wird die Aussparung abgezogen. Diese Grenze unterscheidet sich je nach Gewerk und Bauteil. Der Mehraufwand für das Ausschneiden und Anarbeiten ist damit abgegolten.

So rechnet der Rechner

  • Teilflächen aus Länge × Breite werden addiert. Mit „−“ lassen sich Flächen abziehen, etwa bei L-förmigen Räumen.
  • Jede Aussparung wird einzeln mit der Übermessungsgrenze des Gewerks verglichen. Liegt sie darüber, wird sie abgezogen, sonst übermessen.
  • Der Rechner zeigt neben der Abrechnungsfläche die tatsächlich ausgeführte Fläche. Die Differenz ist die übermessene Fläche.
  • Bei Maler- und Tapezierarbeiten werden Leibungen und Nischen gesondert hinzugerechnet.
  • Die Grenze ist je Gewerk vorbelegt und lässt sich überschreiben, wenn der Vertrag etwas anderes regelt.

Typische Fehler beim Aufmaß

Aussparungen addieren statt einzeln prüfen

Die Grenze gilt für jede Aussparung einzeln. Zwei Pfeilervorlagen mit je 0,12 m² werden nicht zusammengezählt. Wer sie gemeinsam betrachtet und abzieht, verschenkt Fläche.

Übermessen ist kein Geschenk

Übermessen gleicht den Mehraufwand rund um Aussparungen aus: genaues Anarbeiten, mehr Schnitte, mehr Verschnitt. Wer im Einheitspreis bereits großzügig kalkuliert hat, sollte das wissen. Verschnitt selbst wird bei VOB-Abrechnung nicht gesondert vergütet, sondern gehört in den Einheitspreis.

Vertrag schlägt ATV

Die ATV gilt nur, wenn die VOB/B vereinbart ist und der Vertrag nichts anderes regelt. Pauschalverträge und abweichende Aufmaßregeln in den Vorbemerkungen des Leistungsverzeichnisses gehen vor. Gemeinsames Aufmaß mit dem Auftraggeber vermeidet Streit.

Häufige Fragen zum Aufmaß nach VOB/C

Welche Maße gelten für eine Aussparung?

Maßgebend sind die kleinsten Maße der Aussparung. Bei Bodenflächen ist das die Grundfläche, bei Wandflächen die Öffnung im Rohbau bzw. an der Bekleidung.

Werden Türdurchgänge mitgerechnet?

Das hängt von der ATV und davon ab, ob der Belag im Türdurchgang tatsächlich verlegt wird. Belag in Türleibungen und Durchgängen ist oft eine eigene Position. Das Leistungsverzeichnis prüfen.

Gilt das auch für Privatkunden?

Bei Verträgen mit Verbrauchern ist die VOB/B nicht ohne Weiteres wirksam vereinbart. Die Abrechnungsregeln der VOB/C werden aber oft als übliche Abrechnungsweise herangezogen. Besser ist eine klare Vereinbarung im Angebot.

Wie dokumentiere ich das Aufmaß?

Mit Skizze, Maßen, Positionsnummer und Datum, idealerweise gemeinsam unterzeichnet. Der Rechner liefert über „Ergebnis als Text kopieren“ eine Aufstellung für das Aufmaßblatt.

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