Praxiswissen Risse in Estrichen: So werden sie instand gesetzt

Mit der Instandsetzung von Rissen in Estrichen müssen sich die bodenlegenden Gewerke fast täglich beschäftigen. Die folgenden Ausführungen geben einige grundsätzliche Hinweise, die jeder Verarbeiter kennen und beachten sollte.

Trennrisse im Estrich. - © Steinhäuser

Mit dem Thema Risse in Estrichen beschäftigen sich Architekten und Bauleiter so gut wie gar nicht. Sie überlassen das Schließen von Rissen dem Verarbeiter und sind letztlich froh, wenn sie sich damit nicht auseinandersetzen müssen und der Verarbeiter alle Probleme fachgerecht allein löst. Risse in Estrichen treten in der Regel als Krakelee-Risse, Netz- und Trennrisse auf.

Krakelee-Risse

Krakelee-Risse sind kleine Oberflächenrisse mit geringer Tiefe und kleiner Maschen­weite. Bei Benetzung mit Wasser oder einer Imprägnierung treten sie deutlich hervor. Diese Risse entstehen in den ersten Stunden nach dem Einbau des Estrichs. Sie begründen keinen technischen Mangel, da sie die Gebrauchstauglichkeit, Dauerhaftigkeit und Tragfähigkeit des Estrichs nicht beeinträchtigen.

Netzrisse

Gegenüber Krakelee-Rissen haben Netz­risse eine größere Maschen- und Rissweite. Bei Verbundestrichen können sie bis zum Unterbeton reichen und sich im Laufe der Zeit noch aufweiten. Sie begründen ebenfalls keinen technischen Mangel.

Trennrisse

Trennrisse teilen den Estrich in mehrere Abschnitte. Sie verlaufen entweder gerichtet oder sie verzweigen sich. Auch diese Risse begründen keinen technischen Mangel, wenn sie die Gebrauchstauglichkeit, Dauerhaftigkeit und Tragfähigkeit nicht beeinträchtigen. Das ist besonders bei Industrieestrichen der Fall. Optische Anforderungen sind bei Industrieestrichen gesondert zu bewerten.

Schwimmende Estriche werden in den meisten Fällen mit den unterschiedlichsten Bodenbelägen, Parkett sowie Laminat belegt und weniger direkt genutzt. Gleich­gültig wie breit Risse hier sind, sie werden als Mangel eingestuft, da sie den Oberbelag im Hinblick auf Optik, Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit negativ beeinflussen. Grundsätzlich gilt: alle Risse in schwimmenden Estrichen und Estrichen auf Trennlage vor der Verlegung des Oberbelages immer kraftschlüssig schließen.

  • Werden die Risse nicht fachgerecht kraftschlüssig geschlossen, beispielsweise nur mit Spachtelmasse ausgefüllt, kommt es in der Regel zu sehr unangenehmen Reklamationen.
  • In den nicht fachgerecht geschlossenen Rissbereichen kommt es zur Ablösung der Spachtelmasse und später zur Ablösung des Oberbelages.
  • Durch die mechanische Bewegung des Oberbelages bei ständiger Nutzung (wallender Beanspruchung) kommt es zu Dehnungen und so zu Aufwölbungen entlang der Risse. Diesen Effekt bezeichnet man landläufig als Wurmfalten im Oberbelag, unter Umständen kann der Oberbelag sogar reißen. Die Beseitigung der Wurmfalten im Oberbelag bzw. der Abrisse im Parkettboden ist in der Regel mit einer Neuver­legung und somit mit großem Aufwand verbunden, was sehr teuer werden kann.

Ursachen der Rissbildung

Eine gemeinsame Ursache für alle Rissarten liegt darin begründet, dass in den Estrichen durch materialbedingte Vorgänge (beispielsweise Schwinden, thermisch bedingte Kontraktionen) und von außen einwirkende Kräfte Zugspannungen entstehen. Erreichen diese Spannungen die Materialfestigkeit im Sinne der Bruchspannung, kommt es zum Versagen der Estrichfestigkeit in Form von Rissen. Risse können mannigfaltige ­Ur­sachen haben.

Einige der wichtigsten Ursachen sind unter anderem:

  • Zu hohes und/oder ungleichmäßiges Anfangsschwinden, besonders bei ­Zementestrichen. Das liegt meistens an einer ungünstigen Estrichrezeptur (Zuschläge mit zu viel Feinkornanteil, zu hohem Wasser/Bindemittel-Wert) und/oder mangelhafter Nachbehandlung.
  • Bei fehlender Nachbehandlung besonders im Frühstadium des erhärtenden Estrichs kommt es zu einem zu inten­siven Austrocknen der oberen Zone und damit zu einem starken Schwinden des Estrichs. Die untere Zone des Estrichs trocknet nicht so rasch ab, schwindet weniger und erreicht ihre normale ­Festigkeit. Wenn die Schwind-Zug­spannungen zwischen der oberen und der unteren Zone die noch nicht voll entwickelte Zugfestigkeit des er­härtenden Estrichs erreichen, entstehen Risse in der oberen Estrichzone.
  • Wenn bei fehlender Nachbehandlung der Wasserentzug in der Erhärtungsphase zu hoch ist und damit das für das Abbinden erforderliche Anmachwasser nicht mehr in der erforderlichen Menge vorhanden ist, wird in der oberen Zone die erforderliche Endfestigkeit nicht ­erreicht und es kommt zur Rissbildung. Bei Zementestrich ist deshalb mindestens 7 Tage, bei Calciumsulfatestrich mindestens 2 Tage Durchzug sowie ­intensive Sonneneinstrahlung zu ­vermeiden.
  • Ist die Rissbildung nur auf Teilflächen begrenzt, liegen spezielle Herstellungsfehler vor (ungleiche Mörtelmischungen) sowie Fehler beim Mischen und/oder beim Transport.
  • Risse entstehen bei Estrichen auf Trenn- und Dämmschicht, wenn durch mangelhafte oder fehlende Randfugen oder durch Pfeiler, Mauervorsprünge, Nischen oder andere ungünstige Grundrissformen das Formänderungsverhalten dieser Estriche behindert.
  • Risse entstehen durch ungenügende und stark schwankende Estrichdicken und Estrichfestigkeiten sowie bei ungleichmäßiger und zu hoher Belastung. Deshalb soll beispielsweise die Be­lastung durch Gerüste und Baumaterial bei Zementestrichen erst 7 Tage nach dem Einbau und bei Calciumsulfat­estrichen 5 Tage nach dem Einbau ­erfolgen.
  • Über Bewegungsfugen im Untergrund müssen im darüberliegenden Estrich gleichverlaufende Fugen ausgebildet werden. Verlaufen diese Bewegungs­fugen im Untergrund und im Estrich nicht deckungsgleich, werden sich ­unregelmäßige Risse im Estrich bilden.
  • Zur Vermeidung von Rissbildungen sind Scheinfugen, Bewegungsfugen und Randfugen fachgerecht auszu­führen (Fugenplan beachten!).
  • Durch ein zu frühes Verharzen der Scheinfugen und Risse vor dem Er­reichen der Belegereife führt das ­Restschwinden des Estrichs zu einer ­erneuten Rissbildung, häufig unmittelbar neben den verharzten Scheinfugen und den verharzten Rissen.
  • Der Estrichleger muss den Untergrund im Hinblick auf seine Eignung für die Estrichverlegung prüfen, um Rissbildungen von vornherein auszuschließen. Untergründe haben beispielsweise eine ungeeignete Beschaffenheit, wenn sie Mörtelbatzen, grobe Verunreinigungen, Ausblühungen, zu wenig feste, zu glatte oder zu raue Oberflächen oder größere Unebenheiten aufweisen.

Risse im Estrich haben in aller Regel die Estrichleger zu vertreten. Die Beurteilung und Sanierung von Estrichrissen fällt grundsätzlich in die Verantwortung des Estrich­legers, es ist seine Vertragsleistung. Aber ist es wirklich immer so? Wann ein Riss in einem Zementestrich beispielsweise ein Mangel ist und wann nicht, hängt unter anderem von den Ursachen für die Rissbildung ab. Diese Ur­sachen können, wie oben aufgezeigt, vielschichtig sein. Hier ist es häufig zu Auseinandersetzungen und Differenzen zwischen Bauherrn und Bauleitung auf der einen Seite und den Verarbeitern auf der anderen Seite gekommen. Wie soll beispielsweise der Estrichleger nachweisen, dass Durchzug, intensive Sonneneinstrahlung oder zu frühes Belasten des Estrichs zu Rissen geführt hat und er hier nicht für die Riss­bildung verantwortlich ist?

Im BEB-Merkblatt „Hinweise für die Verlegung von Zementestrichen“ Stand Mai 2014 wird im Punkt 3.1 Risse folgendes aus­geführt: „Selbst bei ordnungsgemäßer Ausführung von schwimmenden, auf Trennschicht und im Verbund verlegten Estrichen können Risse entstehen. Diese stellen nicht zwangsläufig einen Mangel dar. Risse können mit Reaktionsharzen kraftschlüssig verschlossen werden. Danach ist ein Estrich als rissfrei und diesbezüglich als mangelfrei zu bezeichnen. Ein Riss ist sachgemäß ausgebessert, wenn die Tauglichkeit des Estrichs für den normalen oder nach dem im Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nicht aufgehoben oder gemindert wird. Feine Risse in zementgebundenen Verbundestrichen ohne Hohlstellen stellen im Allgemeinen keinen Mangel dar.“

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    Trennrisse im Estrich.
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    Risse fachgerecht schließen.
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    Würmchenbildung im PVC-Belag durch nicht fachgerechtes Schließen der Trennrisse.
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    Risse im Bereich eines Pfeilers.
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    Einschnitte in den Rissen des Altestrichs zur Verharzung.

Verschließen / Sanieren von Rissen

Das dauerhaft kraftschlüssige Verschließen von Rissen kann durch Vergießen, Verdübeln, Vernieten oder Verdrahten erfolgen. Bei Verbundestrichen kommt das Verpressen hinzu. Die gängigste Art Risse kraftschlüssig zu schließen ist das Vergießen in Verbindung mit dem Verdrahten. In vielen Fällen reicht das Vergießen der Risse mit geeigneten Reaktionsharzmaterialien völlig aus, um eine fachgerechte Sanierung zu erzielen. Vorausgesetzt es sind keine Höhenversätze zu erwarten, der Estrich hat seine Belegereife erreicht und es wird entsprechend fachgerecht gearbeitet. Damit das Reaktionsharz in ausreichender Menge eindringen kann, sollten vor allem gröbere Risse aufgeschnitten werden. Das Aufschneiden kann mit einer Fugenfräse mit exakter Tiefenregulierung aber auch mit einer einfachen Flex erfolgen. Ein einfaches Auf­kratzen der Risse beispielsweise mit einem spitzen Gegenstand reicht nicht aus.

Sollen sogenannte Estrich- bzw. Sanierungsklammern eingebaut werden, müssen zusätzlich in einem Abstand von ca. 20 bis 30 cm im rechten Winkel zum Rissverlauf Einschnitte von ca. 7 bis 10 cm Länge und 2,5 mm Breite ausgeführt werden. Die Tiefe der Einschnitte sollte 1/2 bis 2/3 der Estrichdicke betragen. Besonders wichtig ist das Aussaugen der Einschnitte mit einem Industriesauger. Ansonsten verklebt das Reaktionsharz lediglich den Staub und nicht die Rissflanken. In einem solchen Fall wäre kein kraftschlüssiger Rissverschluss gewährleistet und eine Reklamation vorprogrammiert. In die Einschnitte legt man die Estrichklammern ein. Die Reaktionsharze sind entsprechend den Herstellervorschriften sorgfältig zu mischen. Mischfehler und Nichtbeachten des Raumklimas führen zur Nichterhärtung des Materials und verhindern den kraftschlüssigen Verbund.

Das Reaktionsharz ist in die Einschnitte einzugießen, und zwar so, dass die Einschnitte vollständig mit dem Reaktionsharz bis bündig mit der Estrichoberfläche ausgefüllt sind. Wichtig ist die Herstellung eines Haftverbundes zur nachfolgenden Spachtelmasse. Das kann durch zwei Möglichkeiten erfolgen:

  • Das noch flüssige Reaktionsharz wird mit feuertrockenem Quarzsand abgestreut oder
  • auf das ausgehärtete Reaktionsharz wird eine geeignete Grundierung aufgetragen.

Bei besonders breiten Rissen werden die Reaktionsharze mit feuer­trockenem Quarzsand zu einem Reaktionsharzmörtel gestreckt, wie oben beschrieben. In einem solchen Fall sind die Flanken des Risses vorab mit dem ungestreckten Reaktionsharz beispielsweise mit einem Pinsel zu streichen und der Reaktionsharzmörtel „nass in nass“ einzubringen.

Zum Einsatz von Sanier- bzw. Estrichklammern – auch als Wellenverbinder bezeichnet – noch die folgenden Hinweise. Grundsätzlich gibt es keine technische Regel des Fachs, die zwingend die Verwendung von Sanier- bzw. Estrichklammern vorschreibt. Sanier- bzw. Estrichklammern dienen vor allem dazu, vertikale Kräfte im Bereich der Rissflanken aufzunehmen. Nur im konkreten Einzelfall wird auf der Baustelle entschieden, ob solche Kräfte auftreten und damit entsprechende Maßnahmen notwendig sind. Bei Verbundestrichen und Estrichen auf Trennlage, die direkt auf einem stabilen Untergrund aufliegen bzw. von diesem nur durch eine dünne Trennschicht getrennt sind, ist in der Regel nicht mit Höhenversätzen im Bereich der Risse zu rechnen. Hier macht der Einsatz von Sanier- bzw. Estrichklammern kaum Sinn.

Anders sieht es bei schwimmenden Estrichen oder Estrichen auf einer Holzdielung aus. Bei diesen Fußbodenkonstruk­tionen unbedingt die Belastung des Estrichs berücksichtigen. Besonders wenn eine hohe Belastung auftritt und die Estrichauflage (Dämmschicht) nachgiebig ist, ist mit Höhenversätzen zu rechnen. Hier ist dann in jedem Fall der Einsatz von Sanier- bzw. Estrichklammern angebracht. Die Rissbreite spielt bei einer solchen Entscheidung auch eine wesentliche Rolle. Grundsätzlich kann man aber aufgrund der Erfahrungen aus der Praxis feststellen, dass man mit dem Einsatz von Sanier- bzw. Estrichklammern in jedem Fall auf der sicheren Seite ist, auch wenn sie nicht zwingend vorgeschrieben sind.

Verdübeln und Vernieten von Rissen

Werner Schütze hat das Verdübeln und Vernieten von Rissen bereits vor einem halben Jahrhundert in seinem Buch „Estrichmängel. Entstehen. Vermeiden. Beseitigen“, erschienen im Bauverlag Wiesbaden, wie folgt beschrieben:

  • „Beim Verdübeln wird im Abstand von etwa 20 cm durch den Riss in den Estrich gebohrt. Dabei darf bei schwimmenden Estrichen die Trennschicht nicht erreicht und nicht beschädigt werden.
  • Beim Verbundestrich wird bis in den tragenden Betonuntergrund gebohrt. Dann wird das Bohrloch ausgeblasen oder ausgesaugt und damit vom Bohrmehl gereinigt. Anschließend wird mit einem Kunstharzmörtel weicher Konsistenz verfüllt.
  • Das Vernieten erfolgt zunächst ähnlich dem Verdübeln. Jedoch bewirkt durch eine flüssige Konsistenz des Kunstharzmörtels und Stochern beim Verfüllen, dass sich der Vergussmörtel etwas unter dem Bohrloch verteilt und dort einen nietenartigen Pfropf bildet. Ob dies in der Praxis immer in der gewünschten Weise erfolgt, ist zerstörungsfrei nicht zu kontrollieren.
  • Beim schwimmenden Estrich besteht die Gefahr des Durchstoßens der Trennschicht, deshalb soll bei offenporigen Dämmschichten (Faserdämmstoffen) diese Methode nicht angewendet werden.“

Für eine fachgerechte Sanierung von Rissen ist zwingend ein trockener (belegereifer) Estrich und ein dauerhaft kraftschlüssiger Verschluss des Risses zwingend erforderlich. Wenn in Estrichen, die für das Be­legen mit einem Bodenbelag, Parkett oder Laminat vorgesehen sind, Risse auftreten und diese fachgerecht verschlossen wurden, dann gelten diese Estriche in Bezug auf Risse als mangelfrei.

Fazit

Das Thema Ausbrüche und Fehlstellen in Estrichen instand setzen steht fast jeden Tag auf der Tagesordnung der bodenlegenden Gewerke. Da es hier schon zu sehr ­intensiven und teuren Reklamationen gekommen ist, nehmen besonders die Ver­arbeiter diese Problematik sehr ernst. Während sich Architekten und Bauleiter gern auf das Know-how der Verarbeiter verlassen. Im Zweifelsfall muss der Verarbeiter schriftlich Bedenken anmelden.

Der Autor

Dipl.-Ing. Wolfram Steinhäuser, Kontakt: w-steinhaeuser@web.de