Aus den Fehlern anderer lernen Sicherheit auf Treppen

Wer bei der Planung und Auswahl von Bodenbelägen und Profilen für Treppenanlagen die nötige Sorgfalt vermissen lässt, riskiert Stolper- und Sturzunfälle. Für den Bodenleger ­besteht ein Haftungsrisiko. Nachfolgend zwei Fallbeispiele zum Thema.

Blick auf die Treppenanlage der Bibliothek. - © iba-Institut

Fallbeispiel 1: Treppenanlage in einer Bibliothek

Das betreffende Gebäude der Universität wurde im Jahre 1986 errichtet. In der Bibliothek kam ein textiler Bodenbelag zum Einsatz. Der Oberboden wurde in mehreren Schritten, final 2024, erneuert. Dabei war auch auf der Treppenanlage vom 1. OG bis 2. OG und vom 2. OG zum 3. OG der vorhandene Oberboden aufzunehmen und durch einen neuen textilen Bodenbelag zu ersetzen.

Geplant war dabei zunächst ein Nadelvlies als Oberboden mit spezieller Ausstattung und werkseitiger Kantenverstärkung als Treppenbelag. Daher war an und für sich kein Treppenkantenprofil notwendig. Jedoch war dem Vernehmen nach der Hersteller des Bodenbelags nicht in der Lage, für die erforderliche Anzahl der 42 Treppenstufen diesen speziellen Treppenbelag herzustellen und zu liefern. Deswegen wurde auf Anfrage des Planers über den öffentlichen Auftraggeber ein Treppenkantenprofil nachgefragt und vom Mindestbietenden als Auftragnehmer auch angeboten, nachdem die Bodenbelagarbeiten in der Bibliothek als solche fertiggestellt und der Oberboden auf der Treppenanlage noch zu Verlegen war.

Schließlich wurde ein Einschubprofil aus Aluminium mit Nase ausgewählt und beauftragt. Dies auch deshalb, weil die Treppenanlage eine Metallkonstruktion ist und die Treppenstufen als Wanne ausgebildet sind, in welchem ein Estrich mit Oberboden von jeher vorhanden und der Bodenbelag zu erneuern war.

Bedenken durch den Nutzer

Die Teamleitung der Bibliothek machte gegenüber dem Eigentümer der Liegenschaft als öffentlichem Auftraggeber der Bodenbelagarbeiten deutlich, dass Nutzer – Tagesfrequenz: 3.800 Personen – eine Verunsicherung und Stolpergefahr bei der Begehung der Treppenanlage festgestellt hätten und somit eine Unfallgefahr besorgt wird. Der vom öffentlichen Auftraggeber hinzugezogene planende und bauüber­wachende Architekt hatte hierfür kein ­Verständnis.

Auch der Auftragnehmer der Bodenbelagarbeiten konnte solche Besorgnisse nicht nachvollziehen – man ­habe die Treppenstufen wie beauftragt ausgeführt und das vom Planer freige­gebene Treppen­kantenprofil verwendet. Zur Klärung des Sachverhalts wurde daher vom Bauherrn ein Sachverständiger des iba-Institut beauftragt, im Sinne einer Zustandsfeststellung den Istzustand fest­zustellen.