Der interessante Schadensfall Dubiose Schadensbilder auf Holztreppe und Eichenboden: War's der Hund?

Des Menschen bester Freund bringt die Sachverständigen bisweilen ins Grübeln. Bei der Übergabe einer Wohnung im Zuge von Mieterwechsel lassen sich manchmal Schadensbilder nicht auf Anhieb den Vierbeinern zuordnen. Zwei Fallbeispiele.

Bissspuren Treppe
Auch auf der untersten Trittstufe hat der Vierbeiner seine (Biss-)Spuren hinterlassen. - © Dieter Humm

Ziehen Mieter aus, hinterlassen sie in manchen Fällen den einst so perfekten Parkettboden mit deutlichen Gebrauchsspuren und Flecken. Dann ist der Sachverständige gefordert zu beurteilen, was bzw. wer den Schaden verursacht hat, wie dieser zu sanieren ist und wer die Kosten dafür trägt. Manchmal keine leichte Aufgabe, wie folgende zwei Schadensfälle zeigen, bei denen letztendlich der Hund des jeweiligen Mieters als Übeltäter für die Schadensbilder - Bissspuren und Kratzer auf der Treppe sowie dunkle Flecken, verursacht durch Tierurin - überführt wurde.

Fall 1: Bissspuren vom Hund auf Holztreppe

In einem Fall wurde ein Sachverständiger mit der Auflistung von Schäden beauftragt, die der ausgezogene Mieter zu verantworten hat. Neben den teilweise erheblichen Nutzungsspuren im Parkettboden nahm der Sachverständige auch die Holztreppe in Augenschein. Diese zeigte normale Gebrauchsspuren, lediglich die unterste Trittstufe war durch tiefe Verletzungen bis ins Holz geschädigt. Im Gegensatz zu den generell abgetretenen Stufenkanten waren diese Beschädigungen einige Zentimeter zur Stufenmitte hin verschoben. Als Ursache war somit auszuschließen, dass durch das Auftreten – besonders beim Hinuntergehen – ein Abtrag am Holz der Stufe entstanden sein konnte. Was aber war dann die Ursache?

Ein Blick auf den schön geschwungenen untersten Pfosten des Treppengeländers brachte den Gutachter auf die richtige Spur. Auf wiederholtes Nachfragen klärte sich der Sachverhalt dahingehend auf, dass der Mieter einen Hund hatte. Ob dieser vielleicht an das Treppengeländer gebunden worden war und seinen Unmut über den unterdrückten Bewegungstrieb dadurch Luft gemacht hatte, indem er die Treppenstufe und den Geländerkopf verbiss, konnte der Sachverständige nur vermuten.

Beurteilung des Schadens

Jedenfalls wäre dieser Ablauf nachvollziehbar und eine genaue Beweisführung wurde dem Sachverständigen nicht auferlegt.

Die Sanierung der tiefen Verletzungen an der Trittstufe war nach Ansicht des Sachverständigen nicht mehr durch Schleifen möglich. Daher brachte er erhebliche Kosten für das Einsetzen eines massiven Holzteils im Kantenverlauf in Anschlag.

Fall 2: Tierurin-Flecken auf Eichendielen

In einem anderen Fall war ebenfalls der Mieter ausgezogen. Obwohl er nur kurze Zeit in der Wohnung gewohnt hatte, rügte der Vermieter auffällige Nutzungsspuren und vor allem dunkle Flecken auf den Eichendielen. Da der Mieter seine Nutzung als normal ansah, wollte er seine Kaution in vollem Umfang ausgezahlt bekommen. Der Vermieter zog einen Sachverständigen hinzu, weil sein Parkettleger Bedenken geäußert hat, dass die Flecken nur mit erheblichem Aufwand zu beseitigen wären.

Urinflecken auf dem Parkettboden sind hartnäckig

  • Verfärbungen am Parkett, die durch Tierurin verursacht wurden, lassen sich kaum entfernen.
  • Verfärbungen sind nicht mit Säuren, wie z.B. Oxalsäure, neutralisierbar.
  • Wegen der Eindringtiefe werden Urinflecken durch normales Schleifen nur weniger sichtbar, verschwinden aber nicht ganz.

Fachliche Bewertung

Der Sachverständige hat zunächst mit Oxalsäure versucht, ob die Flecken als Resultat einer Gerbsäurereaktion chemisch reversibel wären. Das brachte keinen Erfolg. Auch ein zusätzliches mechanisches Bearbeiten zeigte keinen Erfolg. Im rohen Zustand wurden die Flecken zwar unauffällig, nach dem Auftrag von Parkettöl kamen sie aber wieder störend zum Vorschein.

Für den Sachverständigen lag der Verdacht nahe, dass die Flecken nicht durch Feuchtigkeit entstanden sind, sondern möglicherweise durch Tierurin. Auf Nachfrage stellte sich dann auch heraus, dass der Mieter einen alten Hund gehalten hat, der während der Mietdauer verstorben war. Das arme Tier hatte wohl nicht mehr die Kraft, alles bei sich zu behalten. Dadurch waren im Bereich seiner Hundedecke die dunklen Flecken entstanden.

Sanierung des Schadens verursacht durch Hundeurin

Um den Sanierungsaufwand zu klären, holte der Sachverständige eine Probe mit einem Dosenbohrer aus dem Dielenboden. Da die Deckschicht komplett verfärbt war, konnte nur durch das Wechseln der Deckschichten bzw. der Dielen ein einheitliches Erscheinungsbild wieder hergestellt werden. Von der Kaution wurden diese Kosten nicht mehr gedeckt.

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    Holztreppe Bissspuren und Kratzer
    © Dieter Humm
    Die Holztreppe zeigte normale Gebrauchsspuren, lediglich die unterste Trittstufe war durch tiefe Verletzungen bis ins Holz geschädigt und auch der Pfosten am Treppengeländer war beschädigt.
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    Bissspuren vom Hund
    © Dieter Humm
    Kraftvoll zugebissen: deutliche Bissspuren ­eines Hundes am Pfosten des Treppen­geländers.
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    Bissspuren Treppe
    © Dieter Humm
    Auch auf der untersten Trittstufe hat der Vierbeiner seine (Biss-)Spuren hinterlassen.
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    Hundeurin Flecken
    © Dieter Humm
    Für die dunklen Flecken auf den Eichendielen war Tierurin ursächlich.
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    Behandlung Urinflecken
    © Dieter Humm
    Die dunklen Flecken gingen nicht weg. Weder durch die Behandlung mit Oxalsäure noch durch zusätzliches mechanisches Bearbeiten.
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    Probe Dosenbohrer Urinflecken
    © Dieter Humm
    Eine Probe mit einem Dosenbohrer aus dem Dielenboden zeigte, dass die Deckschicht komplett verfärbt war.