Aus den Fehlern anderer lernen Wer Hinweise ignoriert, verliert

Werden herstellerseitige Hinweise nicht an den Kunden weitergegeben oder, noch schlimmer, vom Verleger gar nicht beachtet, sind Schäden vorprogrammiert. Im vorliegenden Fall monierte der Bauherr offene Fugen und darin angetrocknete Ölreste.

Hinweise des Herstellers beachten
Vereinzelt Risse in einzelnen Dielen des Parkettbodens mit einer Rissbreite > 0,1 mm bis < 0,4 mm, sowie 0,5 mm. - © iba-Institut

Für den Neubau seines Einfamilienhauses wählte der Bauherr auf einem Estrich mit Fußbodenheizung als Oberboden ein Parkett aus Landhausdielen, Holzart Eiche mit markantem Erscheinungsbild. Die Oberfläche sollte im Farbton weiß geölt werden. Bei der Abnahme im August 2018 war der Bauherr nicht zufrieden:

  • Es zeigten sich offene Fugen zwischen einzelnen Dielen und
  • in den Fugen angetrocknete Ölreste vom verwendeten Weißöl sowie
  • einzelne Risse in den Landhausdielen.

Der Auftragnehmer für Parkettarbeiten konnte trotz mehrfacher Nachbesserungen in den folgenden zwei Jahren kein zufriedenstellendes Ergebnis erzielen. Zur Klärung des Schadens und der Verursacherfrage wurde daher vom Bauherrn in 2020 ein Sachverständiger des iba-Institut beauftragt.

Schadensbilder des Parkettboden

Zur Befunderhebung wurden die Räumlichkeiten im Einfamilienhaus in Augenschein genommen und inspiziert. Dabei resultierten folgende Befunde am Parkettboden:

  • Es war ein im Farbton weiß geöltes Parkett aus Landhausdielen vorzufinden.
  • Es zeigten sich offene Fugen sowohl an den Längsseiten, als auch an den Stirnseiten (Kopffugen) bei unterschiedlichen Fugenbreiten.
  • Dabei waren Fugenbreiten von > 0,2 mm bis < 0,5, lokal 1,0 mm sowie ≤ 2,5 mm vorhanden.
  • An den Stirnseiten (Kopffugen) war eine knirsche, d.h. dicht gestoßene Verlegung mit einer Fugenbreite von > 0,2 mm bis < 0,5 mm festzustellen. Lokal zeigten sich Fugenbreiten von > 1,0 mm bis < 2,5 mm.
  • Die Abmessungen des dielenförmigen Parkettbodens waren in der Länge unterschiedlich: 1.900 mm Länge bei 200 mm Breite und 2.000 mm Länge bei 198 mm Breite.
  • Zwischen offenen Fugenspalten der umlaufenden Fase des dielenförmigen Parkettbodens zeigten sich trockene Reste von pigmentiertem Öl (Farbton weiß-grau).
  • Vereinzelt waren Risse in einzelnen Dielen des Parkettbodens vorhanden: Rissbreite > 0,1 mm bis < 0,4 mm, sowie 0,5 mm.

Ursachenforschung der Schäden

Vor Ort waren zwischen den einzelnen Dielen des Parkettbodens zu große Fugen vorhanden. Die Dielen des Parkettbodens haben nicht das gewählte Einheitsmaß von 200 mm, sondern verschmälern sich. Die festgestellten Abweichungen der Dielenbreite können innerhalb der zulässigen Grenzabweichungen nach Herstellervorgabe konstatiert werden. In den Längsfugen umlaufend um die Fasen der Dielen des Parkettbodens sind angetrocknete, pigmentierte Ölreste des verwendeten Parkettöls zu vorhanden. Die Verfugung und Befestigung der Sockelleisten umlaufend um den Parkettboden war an einer Gehrung (Außenecke) nicht fachgerecht ausgeführt worden. Ebenso die Verfugung an den Türzargen. Die Ursachen hierfür lagen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in anwendungstechnologischen Problemstellungen oder handwerklichen Fehlleistungen.

Mangelbeseitigung

Zur Beseitigung der vor Ort festgestellten Schäden ist es mindestens erforderlich, dass Parkett aus Landhausdielen neu aufzuarbeiten (Variante A). Hierzu gehören das Säubern der Fugenflanken, das Anschleifen der Oberfläche, Untergrundvorbereitung und das Auftragen von geeignetem Weißöl. In gleichem Zusammenhang ist dann eine juristische Würdigung erforderlich. Ob und in wieweit diese Maßnahmen unter Beachtung der Schadensminderungspflichten ausreichend sind – oder aber dem Bauherrn noch eine Minderung wegen der dadurch nicht beseitigten Mängel (unterschiedliche Fugenbreiten, unterschiedliche Abmessungen der Landhausdielen u.a.) zugesprochen werden muss.

Sollte die vorgenannte Variante A dann aus juristischen Gründen nicht zum Tragen kommen können, ist der Rückbau und die Erneuerung des weißgeölten Parketts aus Landhausdielen vorzunehmen.

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    Blick in den offenen Wohnbereich mit dielenförmigem Parkettboden der Holzart Eiche …
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    … mit offenen Fugen sowohl an den Längsseiten als auch an den Stirnseiten (Kopffugen) bei unterschiedlicher Fugenbreite …
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    … unterschiedlichen Abmessungen des dielenförmigen Parkettbodens in der Länge: 1.900 mm Länge bei 200 mm Breite und 2.000 Länge bei 198 mm Breite.
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    Trockene Reste von pigmentiertem Öl (Farbton weiß-grau) zwischen offenen Fugenspalten der umlaufenden Fase.
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    Vereinzelt Risse in einzelnen Dielen des Parkettbodens mit einer Rissbreite > 0,1 mm bis < 0,4 mm, sowie 0,5 mm.
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Hinweise vom Hersteller: Hilfestellungen für die ­Kundenberatung

Zur Bewertung des Sachverhalts war festzustellen, dass herstellerseitige Hinweise leider nicht mit dem Kunden kommuniziert und auch bei der Ausführung nicht beachtet wurden. Das Problem: Abbildungen in Hochglanzbroschüren und Verkaufsprospekten schrauben die Erwartungshaltung des Kunden nach oben. Daher finden sich manchmal in herstellerseitigen Merkblättern entsprechende Hilfestellungen und Anmerkungen. Vorliegend war dem herstellerseitigen technischen Merkblatt für das verwendete Parkettöl folgendes zu entnehmen „Hinweis: Der Anwender ist angehalten auf dem zu bearbeitenden Parkettfußboden eine Musterfläche mit identischem Aufbau (inklusive Öl. bzw. Versiegelung) und Arbeitsablauf etc. anzulegen, um diese zur Freigabe bzgl. Farbton und Optik dem Kunden vorzulegen“. Durch eine solche Musterfläche wären die vorliegenden Missverständnisse zwischen dem Auftragnehmer für Parkettarbeiten und dem Bauherrn möglicherweise zu vermeiden gewesen.

Im herstellerseitigen technischen Merkblatt gibt es noch folgende Hinweise „Untergrundvorbereitung“: Die zu ölende Oberfläche muss gekittet, sauber, trocken, frei von Verunreinigungen sowie entsprechend den anerkannten Regeln der Technik geschliffen sein“. Es ist nicht bekannt, ob sich der Auftragnehmer für Parkettarbeiten an diese Vorgaben gehalten hat. Im Merkblatt nachfolgend präzisiert: Unter dem Abschnitt „Verarbeitung“: ... spätestens 30 Minuten nach Auftrag der 2. Schicht, nochmals mit dem … Reinigungspad beige den Überschuss entfernen und mit dem ... Reinigungspad weiß auspolieren. Es darf kein überschüssiges Material auf der Fläche verbleiben“.

In den herstellerseitigen Vorgaben heißt es weiterhin, dass ein geeigneter Fugenkitt zwischen den Landausdielen zu verwenden ist. In den Längsfugen umlaufend um die Fasen der Dielen des Parkettbodens waren angetrocknete, pigmentierte Ölreste des verwendeten Parkettöls vorhanden. Die Ursache hierfür liegt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in anwendungstechnologischen Problemstellungen des Auftragnehmers für die Parkettarbeiten bei der Verarbeitung für diesen Oberflächenschutz begründet, weshalb im beschriebenen Fall handwerkliche Fehlleistungen vorliegen. 

Fazit: Hinweise des Herstellers beachten

Die Fehler am Parkettboden wären zu vermeiden gewesen, wenn der Auftragnehmer für Parkettarbeiten die Vorgaben vom Hersteller der Landausdielen (z.B. Werksnorm, vgl. Kasten „Normative Vorgaben...) und Hinweise zur Verarbeitung vom Hersteller des pigmentierten Weißöls zur Verarbeitung (vgl. Kasten Seite 49) beachtet hätte. Wieder einmal zeigt sich, dass der informierte Handwerker der erfolgreiche Unternehmer ist, um Schäden zu vermeiden und Kundenzufriedenheit herzustellen – was vorliegend leider nicht der Fall war.

Achtung Haftungsfalle: Normative Vorgaben & Werksnormen für Parkett

  • Für die Bewertung des Sachverhalts sind die Normen und Richtlinien aus dem Zeitpunkt der Verlegung des Parkettbodens im Jahre 2018 zu beachten. Nach den Vorgaben der DIN EN 13 629 „Holzfußböden – Massive Laubholzdielen und zusammengesetzte massive Laubholzdielen-Elemente“ waren zum Ausgabezeitpunkt Juni 2012 nach Abschnitt 4 unter Punkt 4.5.2.1 „Grenzabweichungen von den Nennmaßen des Elements“ solche Grenzabweichungen in Abhängigkeit der Breite der Dielen von ≤ 0,3% geregelt.
  • Im vorliegenden Fall waren also für den Parkettboden aus 2018 für Dielen von 200 mm Breite daher dann Fugenbreiten zwischen den umlaufenden Fasen der Dielen an der Längsseite von ≤ 0,6 mm Breite zulässig. Vor Ort wurden im Rahmen des Gutachtertermins anlässlich der Befunderhebungen dagegen mehrheitlich Fugenspalten in einer Breite von > 0,8 mm bis < 2,5 mm festgestellt. Somit waren zwischen den einzelnen Dielen des Parkettbodens zu große Fugen vorhanden. Hinweis: Die DIN 13 629 wurde 2020 redaktionell überarbeitet – v.a. normative Verweisungen aktualisiert und unter Abschnitt 4.4 „Feuchtegehalt“ die Vorgaben zur Erstauslieferung auf ≥ 7% bis ≤ 11% geändert.
  • Aus der herstellerseitigen Werksnorm ergibt sich, dass im technischen Datenblatt des Herstellers für die „Landhausdielen massiv auf Fußbodenheizung“ „Grenzabweichungen der Diele nach Werksnorm Dicke +/- 0,5 mm Länge +/- 3,0 mm Breite +/- 1,0 mm“ beschrieben werden. Mithin sind also bei einer Breite von 20 mm dann Grenzabweichungen in der Breite der Diele von +/- 1,0 mm zu beachten, sodass (20 mm +/- 1,0 mm =) eine Breite von 21 mm oder 19 mm für die Dielen des Parkettbodens zu erwarten waren. Derartige Abweichungen und Unregelmäßigkeiten sind dann vom Auftragnehmer für Parkettarbeiten bei der Verlegung des Parkettbodens entsprechend zu beachten und nach Möglichkeit auszugleichen. Dies deshalb, um sonst unvermeidliche Fugenspalten über die Länge der Dielen von (21 mm – 19 mm =) 2,0 mm Fugenbreite vermeiden zu können.
  • Die Dielen des Parkettbodens hatten nicht das gewählte Einheitsmaß von 200 mm, sondern verschmälern sich. Die festgestellten Abweichungen der Dielenbreite war innerhalb der zulässigen Grenzabweichungen nach Herstellervorgabe zu bewerten.

Der Autor

Dipl.-Ing. (FH) Hans-Joachim Rolof, ist ö.b.u.v. Berufssachverständiger im iba-Institut Hans-J. Rolof GmbH, Düsseldorf.Koblenz.Stuttgart.