Gesetzliche Regeln, Leistungserklärung, CE-Zeichen. DIN-Normen, Hinweis- und Merkblätter, Gütezeichen … In der Praxis werden Planer und ausführende Estrichleger mit einer Flut von Regelwerken konfrontiert. Viele Regeln verändern sich in schöner Regelmäßigkeit nahezu im Stillen. Bei Missachtung drohen Haftungsansprüche dann quasi aus dem Hinterhalt. Der Beitrag stellt wichtige Regelwerke vor und ordnet sie ein.

Es ist noch nicht so lange her, da hätte man sich schon gewundert, wenn jemand von einer bauaufsichtlichen Zulassung von Parkett geredet hätte. Bauaufsichtliche Regeln beschränkten sich im Wesentlichen auf die Standsicherheit und den Brandschutz. Doch bereits 1989 wurde mit der EU Bauproduktenrichtlinie eine Entwicklung angestoßen bei der auch Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz bauaufsichtlich relevant wurden.
Fast alles ist geregelt
Mittlerweile ist fast alles geregelt und die Regeln entwickeln sich mit zunehmender Geschwindigkeit und werden immer komplexer und die Zusammenhänge undurchsichtiger. Durch die Komplexität der Regeln entstehen, fast zwangsläufig, Ungereimtheiten, Unsinnigkeiten und Auslegungsunterschiede, die dann wieder neue Regelungen hervorbringen. Die Regeln sind so präzise und langatmig ausformuliert, dass sie nicht gerade einfach zu lesen sind. Das Steuerrecht lässt grüßen. Durch die dauernde Veränderung ist es schwer, auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Mittlerweile bieten spezialisierte Anwälte und Beratungsfirmen ihre Dienste an. Aus der Prüfung und Überwachung hat sich ein Apparat entwickelt, der sich wohl kaum selbst beschränken wird. Alles dient selbstverständlich nur dem Schutz des Verbrauchers, sprich Bauherrn, der das ja auch letztendlich alles bezahlen muss.
Planer und Ausführende müssen sehr aufpassen, nicht aus Unkenntnis oder soeben überholter Kenntnis, in irgendeine Haftung zu geraten. Die Regeln verändern sich nämlich im Stillen, für einen Praktiker, der mit seiner täglichen Arbeit beschäftigt ist, kaum wahrnehmbar. Oft kommen deshalb Haftungsansprüche wie aus einem Hinterhalt.
Die ganzen Regeln und Zusammenhänge erschließen sich umständlich. Ich habe deshalb den Versuch gemacht, die Dinge so einfach wie möglich und doch zusammenhängend darzustellen. Die Vereinfachung hat natürlich ihre Tücken, das sollte man beachten. Ich übernehme keine Haftung. Grundlage des Ganzen ist die EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO).