Im Extremfall austauschen Rutschhemmung von Bodenbelägen: Häufige Fragen und Antworten

Rutschunfälle stehen seit Jahren an der Spitze des Unfallgeschehens. Fußböden müssen deshalb rutschhemmend ausgeführt sein. Wie wird die Rutschhemmung von Boden­belägen gemessen? Welche Anforderungen müssen im Einzelfall erfüllt weren?

Rutschhemmung von Bodenbelägen
Fußböden müssen rutschhemmend ausgeführt sein. - © Steinhäuser

Nach den Statistiken der Unfallversicherungsträger und der Berufsgenossenschaften liegen Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle bei betrieblichen Tätigkeiten seit Jahren an der Spitze des Unfallgeschehens. Sowohl die Arbeitsstättenverordnung als auch die Unfallverhütungsvorschriften schreiben vor, dass Fußböden rutschhemmend ausgeführt sein müssen.

Die Oberfläche von Bodenbelägen muss also so beschaffen sein, dass sie für den jeweiligen Verwendungszweck ausreichenden Schutz gegen das Ausrutschen bietet. Daher ist die Angabe desGleitwiderstandes bei textilen und elastischen Bodenbelägen Gegenstand der CE-Kennzeichnung. Auch die "Europäische Arbeitsstättenrichtlinie" enthält diese Forderung.

1. Welche Kriterien gelten für die Bewertung der Rutschgefahr?

Um einen Fußboden sicher begehen zu können, müssen bestimmte Reibungswerte zwischen Schuhsole und Fußboden vorhanden sein. Gleitfördernde Stoffe vermindern die Reibungskräfte. Bei Bodenbelägen mit ebener, glatter Oberfläche können bereits Wasser und Feuchtigkeit die Reibung gegenüber dem trockenen Zustand erheblich vermindern. Der Bewertung der Rutschgefahr liegen nach BGR 181/DGVU Regel 108-003 folgende Kriterien zu ­Grunde:

  • Häufigkeit des Auftretens gleitfördernder Stoffe auf dem Boden und deren Verteilung.
  • Art und Eigenschaft der gleitfördernden Stoffe.
  • Der durchschnittliche Grad, z.B. die Menge des Stoffes, der Verunreinigung des Fußbodens durch diese Stoffe.
  • Sonstige bauliche, verfahrenstechnische und organisatorische Verhältnisse.