Dreischichtparkett besteht in der Regel aus drei miteinander verleimten Schichten mit einer nutzbaren Deckschicht aus einem oberflächenbehandelten Holz, einer darunter verleimten Mittellage und einem Gegenzug.
Dreischichtparkett besteht in der Regel aus drei miteinander verleimten Schichten mit einer nutzbaren Deckschicht aus einem oberflächenbehandelten Holz, einer darunter verleimten Mittellage, die in erster Linie für die Dimensionsstabilität der Dielen zuständig ist und einem Gegenzug, der für die Balance der Konstruktion verantwortlich ist. Vor der Verpressung der einzelnen Lagen zu einem Fertigparkettelement werden die Schichten künstlich getrocknet und zwar derart, dass sie nach der Fertigung im Verbund ein stabiles und gerade ausgerichtetes, ebenes Element ergeben. Nicht aufeinander abgestimmte beziehungsweise nicht genau gesteuerte Holzfeuchten oder andere Prozessparameter, die zu eingebauten Spannungen führen, können dafür ursächlich sein, dass die nach der Fertigung unmittelbar verpackten Dielen nach dem Öffnen der Pakete zu Verformungen oder Längskrümmungen neigen. Innerhalb der Schichten finden dann noch Feuchteabgabe bzw. -aufnahmeprozesse statt. Ähnliche Erscheinungsbilder sind auch durch falsche Lagerung der zumeist oberseitig versiegelten und unterseitig rohen Parkettelemente möglich. Ob sie noch für die Verlegung geeignet sind, darüber entscheidet die Art der Verlegung bzw. Verklebung, aber insbesondere das Ausmaß der entstandenen, nicht komplett zu vermeidenden Krümmungen.