Peter Kunert stellt in seinem Fachbericht die Nutzungs- und Lebensdauer von Estrichen und gestalteten mineralischen Fußböden im Wohnungs- und Objektbau sowie von Nutzböden im Industriebau gegenüber.

Über die Nutzungs- und Lebensdauer, Zeitwerte und Wertminderungen von Bodenbelägen wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Fachbeiträge und Richtlinien veröffentlicht. Zur möglichen Nutzungsdauer von den unter Bodenbelägen befindlichen Untergründen, im Regelfall zumeist schwimmende oder auf Trennschicht verlegte Estriche, existieren dagegen in der Literatur nur sehr allgemeine, zum Teil mehrere Jahrzehnte alte Richtwerte in Bandbreiten, die den heutigen technischen Stand nur noch bedingt darstellen dürften. Zu Industrieböden und gestalteten mineralischen Fußböden (den sog. „Designestrichen“) sind Richtwerte über mögliche Nutzungsdauern, abgesehen von der steuerlichen Abschreibungszeit, nach derzeitigem Kenntnisstand des Verfassers überhaupt nicht verfügbar.
Was versteht man unter Nutzungsdauer?
Unter dem Begriff Nutzungsdauer wird nach allgemeinem Verständnis der Zeitraum verstanden, über den ein Bodenbelag, ggf. eine Fußbodenkonstruktion, nach allgemeiner Erfahrung bei gebrauchsüblicher Beanspruchung genutzt wird [5]. In anderer Literatur [4] wird der Begriff „Wirtschaftliche Nutzungsdauer“ verwendet. Darunter wird der Zeitraum verstanden, in dem es ökonomisch sinnvoll erscheint, die Fußbodenkonstruktion/den Belag auch unter Berücksichtigung etwaig veränderter Nutzeransprüche zu nutzen.
Die Verfasser des Forschungsberichts [1] weisen unter anderem darauf hin, dass es nicht als zielorientiert angesehen wird, eine Mindest- und Höchstlebensdauer zu finden, sondern einen Zeitpunkt als Erwartungshorizont anzugeben, der der Höchstlebensdauer nahe kommt.
Nach Auffassung einschlägiger Experten stützt sich die Lebensdauer nicht nur auf die Qualität der Baustoffe, sondern u.a. auch auf die Qualität der Ausführung, die laufende Unterhaltung sowie mögliche äußere Einflüsse. Bei der Angabe von Lebensdauern werden daher eine normale Benutzung und übliche, gute Instandhaltung zugrunde gelegt [3].
