Definition in der Denkmalpflege Wichtige Fachbegriffe auf einen Blick

Wichtige Fachbegriffe auf einen Blick

In der Diskussion über die Leitvorstellungen einer modernen Denkmalpflege kommt es immer wieder zu Begriffsverwirrungen. Die folgende Zusammenfassung von Prof. Dr.
Michael Petzet gibt einen Überblick über die wichtigsten Fachbegriffe.

Instandhaltung: Darunter versteht man Bauunterhalt unter denkmalpflegerischen Vorgaben. Dazu gehören scheinbar selbstverständliche Maßnahmen wie die Reinigung und Pflege eines Holzbodens. Richtige Instandhaltung ist die einfachste und schonendste Art der Denkmalpflege, weil sie möglichen Schäden vorbeugt und damit Denkmäler über Jahrhunderte unversehrt aufbewahrt.

Instandsetzung: Sie wird als Oberbegriff verstanden, der Maßnahmen der Konservierung und Sicherung, Restaurierung, Renovierung und Ergänzung umfassen kann. Eine Instandsetzung ist quasi Folge mangelnder Instandhaltung, weshalb einzelne Teile des Denkmals repariert, auch ergänzt oder ausgewechselt werden müssen.

Sanierung: Dieser Begriff wird zum Teil sehr unterschiedlich interpretiert. In der gängigen Praxis ist damit jedoch eine umfassendere und tiefgreifendere Maßnahme gemeint als es die Instandsetzung darstellt. Insgesamt versteht man unter Sanierung notwendige, allerdings durchgreifende Maßnahmen – zum Beispiel Umnutzungen oder die Anpassung des Gebäudes an moderne Normen, Vorschriften sowie Wohnbedürfnisse, ferner „Revitalisierungsüberlegungen“. Passt die Sanierung ein Gebäude den heutigen Wohnbedürfnissen an, etwa mit dem Einbau einer neuen Heizung, mit der Erneuerung der elektrischen und sanitären Installationen, handelt es sich in der Regel um Modernisierungsmaßnahmen, die über denkmalpflegerische Instandsetzungsmaßnahmen hinausgeht.

Konservierung: Im Konservieren (bewahren, erhalten) kommt die denkmalpflegerische Grundhaltung am reinsten zum Ausdruck. Zur Konservierung sind alle Maßnahmen zu rechnen, die der Erhaltung des materiellen Denkmalbestandes dienen. Beim Baudenkmal gehören dazu alle Maßnahmen, die den weiteren Verfall aufhalten und den historischen Bestand erhalten.

Restaurierung (Wiederherstellung): Dabei geht es – über eine bloß konservierende Tätigkeit hinaus – darum, ästhetische und historische Werte „sichtbar zu machen“, also verborgene oder aus welchen Gründen auch immer verunstaltete und beeinträchtigte Werte des Denkmals wieder zur Geltung zu bringen, wiederherzustellen. Diese Wiederherstellung darf nicht zur Folge haben, dass ein anderer Wert des Denkmals dadurch beeinträchtigt wird.

Renovierung: Renovieren heißt Erneuern und ist neben Konservieren und Restaurieren als dritte Methode der Instandsetzung in der Denkmalpflege verbreitet.

Dabei zielt die Renovierung besonders auf die ästhetische Einheit des Denkmals im Sinn eines „Wieder-neu-Machens“ der äußeren Erscheinung, der sichtbaren Oberfläche eines Denkmals ab. Ein „Wieder-sichtbar-Machen“ durch konservatorische Arbeiten – Reinigung, Freilegung und Kombination mit Ergänzungen – liegt dagegen im Bereich der Restaurierung. Bei beiden Instandsetzungsmaßnahmen (Restaurieren und Renovieren) besteht die Gefahr, dass historische Substanz vernichtet wird.

Generell gilt bei Renovierungen wie bei allen Instandhaltungsmaßnahmen in der Denkmalpflege, dass nur denkmalgerechte Techniken und Materialien zum Einsatz kommen dürfen.

Quelle: www.parkettrestauratoren.org