Nachschiebende Feuchte aus der Betonkernaktivierung Wer nicht absperrt, verliert!

Im vorliegenden Fall hat das Gericht eine Quotelung der Schadenssumme zwischen ­Planer und Estrichleger entschieden, da der Planer falsch geplant hatte und der Estrich­leger keine Bedenken angemeldet hat.

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