Schüsselungen im Parkett Wenn Schrauben sprechen

Manche Schadensereignisse sind zwar offensichtlich im Hinblick auf den Schaden, aber streitig hinsichtlich des Schadenhergangs. Dem Sachverständigen helfen manchmal kleine Indizien, um Ursache und Zeitpunkt eines Schadens benennen zu können.

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    Schimmelbildung-parkett
    © Humm
    Die Schimmelbildung an den Rändern der Parkettelemente resultiert aus einer längerfristigen Feuchteeinwirkung.
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    Schraube korrodiert
    © Humm
    Die Schraube ist nur an dem Teil korrodiert, das in der Wand sitzt. Folglich befindet sich auch dort die schadensträchtige Feuchte.

Im vorliegenden Fall war ein Wasserschaden durch ein schadhaftes Eckventil in der Küche einer Wohnung entstanden. Die Versicherung des Installateurs übernahm die Kosten der daraufhin veranlassten Bautrocknung in der Küche.

Als einige Wochen später aber auch in einem benachbarten Zimmer dieser Wohnung Auffälligkeiten am Parkett bemerkt wurden, entstand Streit über den Zusammenhang mit dem Wasserschaden .

Der beigezogene Sachverständige fand bei seiner Prüfung zunächst Schüsselungen vor, die im Bereich zur benachbarten Küche stärker ausgeprägt waren. Vergleichende Messungen mit einem aufgelegten elektrischen Messgerät bestätigten eine erhöhte Holzfeuchte in diesem Bereich. Mit einem elektrischen Messgerät wurde dann eine Holzfeuchte von über 14 % gemessen.

Erheblicher Schimmelbefall am Parkett

Um die Ursache der Auffeuchtung eingrenzen zu können, wurde in diesem Bereich eine Bauteilöffnung vorgenommen. Die Fußleisten an der Wand zur Küche wurden abgenommen und ein Randbereich des Parketts herausgeschnitten bzw. gestemmt. Die Parkettelemente waren im Wandbereich bereits durch einen erheblichen Schimmelbefall beeinträchtigt. Dieser Umstand wäre noch mit verschiedenen Ursachen erklärbar gewesen: Die Feuchtigkeit kann nämlich aus der Raumluft o der dem Estrich kommen und auch bereits vor o der auch nach dem bekannten Wasserschaden in der Küche aufgetreten sein.

Der Sachverständige kann bei den Messungen zunächst Werte ermitteln, aber diese Werte müssen noch sachk undig interpretiert werden. Dabei werden die verschiedenen Beteiligten jeweils ganz unterschiedliche Interpretationen vornehmen und mit alternativen Schadensabläufen argumentieren.

Manchmal kommen aber so augenfällige und (be)greifbare Tatsachen ans Licht, dass alternative Betrachtungsweisen hinfällig werden.

In diesem Fall waren es die Schrauben, die an der Wand zur Küche beim Entfernen der Sockelleiste herausgedreht wurden. Die augenfällige Korrosion betraf nur das Gewinde, das in der Wand selbst steckte. Der Kopfteil bzw. der Teil in der Sockelleiste war dagegen nicht betroffen. Die Quelle der Feuchtebelastung war also eindeutig die Wand und nur die Wand.

AusgedehnteWasserwan derung - Schrauben korrodiert

Das beim Wasserschaden ausgetretene Wasser war in der Küche über die Wandfuge auf die Betonplatte gelaufen und hatte sich dort gesammelt. Die auf der Betonplatte aufsitzende Wand hatte das Wasser kapillar eingezogen und weitergeleitet. Somit waren auch die in der Wand steckenden Schraubenteile einer dauerhaften Feuchtebelastung ausgesetzt und sind in der Folge ­korrodiert.

Außerdem hatte sich das ausgetretene Wasser auch in den Senken der Betonplatte bis in den Nachbarraum ausgebreitet und dort zeitlich verzögert die Dämmung, den Estrich und letztlich auch das Parkett auf dem Weg zur Raumluft durchwan dert . Diese Vorgänge werden in der Bauphysik beschrieben und folgen den Diffusionsgesetzen. Da Diffusionsvorgänge bei normalem Wohnraumklima nur langsam ablaufen, sieht ein Laie keinen kausalen Zusammenhang zwischen Ursache und Auftreten der zugehörigen Schadensbil der. Folglich werden dann alle irgendwie denkbaren Verknüpfungen von Ereignissen und Gegebenheiten postuliert, wobei die jeweilige Partei sich selbst aus der Verantwortung herausredet. Die teilweise Korrosion der Schrauben ist im Gegensatz zu Diffusionsvorgängen sichtbar und damit begreifbar - auch für einen Laien.

Auch im vorliegenden Fall konnte ohne weitere Umschweife eine Sanierung angegangen werden. Die Versicherung konnte eine Regulierung des Schadens nicht mehr begründet ablehnen. Dieter Humm

Praxistipp: Nicht einfach blind ­vertrauen

Der Erfolg einer Trocknungsmaßnahme ist nicht dadurch sichergestellt, dass die Trocknungsfirma ihre Geräte abbaut und die Trocknung für beendet erklärt. Nur eine sachverständige Prüfung des tatsächlichen Erfolgs gibt Sicherheit.