Dellen im Parkett: Kleiner Schaden, große Forderung

Kleine Schäden im Parkett sind bisweilen sehr ärgerlich, aber Holzfußböden bieten in den meisten Fällen unterschiedliche Möglichkeiten einer geeigneten Reparatur. Im vorliegenden Fall verlangt der Bauherr einen Komplettaustausch – ein Fall für den Gutachter...

  • Bild 1 von 2
    Pfeile machen Delle und Druckstellen im Kirschenparkett sichtbar.
    © bwd
    Pfeile machen Delle und Druckstellen im Kirschenparkett sichtbar.
  • Bild 2 von 2
    Schadensfall Kirschenparkett
    © bwd
    Die Druckstellen im Kirschenparkett, vermutlich verursacht durch herunterfallende Gegenstände.

Beim Einhängen der Kleiderablage war es wohl passiert: Sie glitt dem Innenausbauer angeblich aus der Hand und fiel mit einigen darauf platzierten Werkstücken zu Boden. Im Kirschenparkett des begehbaren Kleiderschrankes waren zwei kreisrunde Eindruckstellen und eine längliche Delle entstanden. Allerdings war man sich anschließend uneinig, wer für das ­Erscheinungsbild verantwortlich sei. Der Handwerker stritt seine Mitschuld ab .

Der Bauherr zog vor Gericht mit dem Anspruch auf einen neuen Boden. Begründung: Die Schadensstellen befänden sich direkt im Eingangsbereich des Schrankes in seinem Schlafzimmer und würden dort unmittelbar beim Betreten ins Auge fallen. Eine andere Reparatur als die des Komplett­austausches des Bodens wäre aus technischen Gründen nicht möglich. Die Forderung belief sich auf etwa 3.500 Euro plus Nebenkosten, denn das Aus- und Umräumen während der Arbeiten würde auch noch mindestens drei Tage Hotelaufenthalt erforderlich machen.

Das Gericht schaltete einen Gutachter ein, der sich nicht mit der Ursachenfindung für Delle und Druckstellen, sondern lediglich den Möglichkeiten der Sanierung und den entstehenden Kosten auseinanderzusetzen hatte.

Schadensbild

Dazu fand ein Ortstermin statt. Es stellte sich heraus, dass der Bauherr den Boden vor ca. acht Jahren gekauft und bereits in seiner vorherigen Wohnung eingebaut hatte. Es handelte sich ursprünglich um ein dreischichtiges Kirschenparkett mit einer Deckschicht von 2,5 mm, die mit einer werkseitigen UV-Versiegelung versehen war. Bei dem Umzug nach etwa vier Jahren in die jetzige Wohnung hatte der Bauherr die Parkettdielen ausgebaut und neu verlegt, was ihm aufgrund des werkseitig gefrästen Klickprofils der Elemente auch gelang. Da die Nut-Feder-Verbindung nicht mehr ganz so genau ineinanderrastete wie bei der Erstverlegung, verleimte der gelernte Tischler beim Zweiteinsatz des Parketts das eigentlich leimfreie Verbindungsprofil zusätzlich. Darüber hinaus schliff er die Dielen nach der Neuinstallation leicht an und versiegelte den Boden komplett zweifach mit einer Rolle unter Verwendung eines sehr abriebfesten 2-K-PUR-Lackes .

Eine Teilreparatur sei wegen der erfolgten Maßnahmen nicht mehr möglich, begründete der Bauherr im Übrigen seine Forderung nach Komplettaustausch, die er mit einem Angebot eines Parkettlegebetriebes untermauerte, der ebenfalls keine Reparaturmöglichkeiten sah. Dessen Argumentation richtete sich auf die Nutzschichtdicke von 2,5 mm und den zusätzlich aufgebrachten zweifachen Versiegelungsauftrag in Form einer PUR-Beschichtung, die ihrerseits den Einsatz eines groben Schleifpapieres und damit einen so großen Holzabtrag erforderlich mache, dass die Nutzschicht entscheidend geschwächt würde. Die Möglichkeit von Decklamellenloslösungen infolge des Abschliffs und der Neuversieglung sei ebenfalls ins Kalkül zu ziehen.

Schadensbeseitigung

Der Boden erstreckte sich über drei ineinandergreifende, als gleichwertig zu bezeichnende Räume derart, dass man vom Eingangsflur durch das Wohnzimmer bis ins Schlafzimmer und den großen begehbaren Kleiderschrank schauen konnte. Türen waren zwischen den Räumlichkeiten nicht vorhanden, dafür ein gegenüberliegendes, großes Dachfenster im Kleiderschrank, das das tief einfallende Gegenlicht durch alle Räume strömen ließ, so dass schon beim Eintritt die beanstandeten Fehlstellen auf dem durch die Nacharbeit glänzend gewordenen Boden erkennbar wurden.

Der Gutachter diskutierte die verschiedenen Möglichkeiten des Umganges mit dem Schadensfall und nahm auch zu Fragen einer Wertminderung, wie ihm aufgetragen war, Stellung . Teilreparaturen von Decklamellen bzw. von ganzen Dielen schieden für ihn aus, denn bei dem sehr verfärbungsintensiven Kirschenholz mit der zusätzlich aufgebrachten Versiegelung wäre eine tolerierbar ansatzfreie Arbeit nicht möglich. Gleiches galt auch für den gesamten Parkettaustausch in dem betreffenden begehbaren Kleiderschrank.

Ein Abschleifen und Neuversiegeln erschien ebenfalls nicht zielführend, zumal die Deckschicht nach vorgenommener Prüfung nicht 2,5 mm, sondern allenfalls 2,0 mm dick war. Wegen des zusätzlichen Lackaufbaus würde man mit einem einzigen Abschliff in den erforderlichen Arbeitsgängen den konstruktiven Aufbau der einzelnen Parkettelemente schwächen. Also bliebe nur der Komplettaustausch. Mit der Aussage, dass ihm das unverhältnismäßig erscheine, wagte er sich rechtlich gesehen auf dünnes Eis. Als fachliches Ergebnis kam der Vorschlag, eine einfache, aber fachgerechte Reparatur mit einem farbgleichen, erwärmten Hartwachs vorzunehmen.

Beilegung

Das wäre bei diesem handwerklich ober­flächenbehandelten Boden zu rechtfertigen, zumal zwangsläufige Kantenabsenkungen der Nachversiegelung und auch einige Abrieb­erscheinungen das Gesamtbild des bereits acht Jahre alten Bodens prägten. Zwei Stunden für Rüst- und Arbeits­zeiten plus zusätzliche Kosten für die Anfahrt war seine Kalkulation, bei einem alternativen Wertminderungsansatz in etwa gleicher Höhe, was allerdings im Nachhinein auf erheb­­liche Gegenwehr stieß und weitere gutachterliche Tätigkeit vor Gericht erforderte.

bwd-Buchtipp

Schäden vermeiden

Der bwd-Praxisratgeber liefert eine Aufarbeitung von 32 Schadensbildern mit Schadensursachen, ­-analysen und -maßnahmen.
Das Fachbuch „Schadensfälle aus der Parkettlegerpraxis“ ist unter www.holzmann-medienshop.de zum Preis von 29,90 Euro inkl. MwSt. erhältlich.