Nicht alles, was am Bau geschieht, haben der Architekt oder sein beauftragter Mitarbeiter zu entscheiden. Letzte Instanz ist und bleibt der Bauherr, besonders dann, wenn dem Bodenleger neue Aufträge erteilt werden.
Nicht alles, was am Bau geschieht, haben der Architekt oder sein beauftragter Mitarbeiter zu entscheiden. Letzte Instanz ist und bleibt der Bauherr, besonders dann, wenn dem Bodenleger neue Aufträge erteilt werden.