Aufruf Beitrittsvertrag abschließen Vorsorgekasse wählen

Vorsorgekasse wählen

Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft ruft die Unternehmer auf, einen Beitrittsvertrag zu einer betrieblichen Vorsorgekasse abzuschließen.

Hintergrund ist das „Betriebliche Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz“, das dieses Jahr in Kraft gesetzt wurde. Demnach werden Unternehmer wie Dienstnehmer bei der „Abfertigung Neu“ behandelt. Dabei werden seit 2003 für neu eingetretene Dienstnehmer 1,53 Prozent der Beitragsgrundlage in einer überbetrieblichen Vorsorgekasse veranlagt.

Mit diesen Beiträgen wird die „Abfertigung Neu“ finanziert, die beim Arbeitsplatzwechsel mitgenommen werden kann. Bis 1. Juli 2008 konnten sich die Unternehmer für eine Vorsorgekasse entscheiden.

Allerdings haben das viele Betriebe nicht getan, weil der Sachverhalt zu kompliziert erscheint. Ein Vergleich der einzelnen Anbieter hat nur relativ geringe Unterschiede bei den Verwaltungskosten festgestellt.

Der jährliche Ertrag für die Zukunft ist bei vielen Anbietern nicht vorauszusehen. Da es sich um Durchschnittsbeträge von 200 bis 300 Euro pro Jahr handelt, ist es ratsam, sich von Amts wegen eine Kasse zuweisen zu lassen. Weil der Krankenversicherungsbeitrag für Selbstständige um 1,5 Prozent gesenkt wurde, ist diese neue Maßnahme für die Unternehmen kostenneutral.

So bekommen auch jüngere Selbstständige am Ende ihrer Berufslaufbahn je nach Einzahlung 10.000 bis 20.000 Euro ausbezahlt.-