bwd -Praxistipp Vorsichtsmaßnahmen

Vorsichtsmaßnahmen

Wer meint, entgegen dem Stand der Technik stark lösemittelhaltige Vorstriche und Klebstoffe einsetzen zu müssen, muss Folgendes beachten:
Es müssen Atemschutzgeräte verwendet werden. Da oft Aceton, Methanol oder Methylacetat enthalten sind, bieten Atemschutzfilter keinen Schutz. Es sind umgebungsluftunabhängige Atemschutzgeräte zu verwenden. Das ist sehr teuer. Zudem darf das Tragen von belastendem Atemschutz keine ständige Maßnahme sein. Daher ist vor Aufnahme solcher Arbeiten eine Ausnahmegenehmigung von den Anforderungen des § 7 (5) der Gefahrstoffverordnung bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Das alles ist teuer und zeitaufwändig, aber nur so könnte legal mit den stark lösemittelhaltigen S-Klebstoffen gearbeitet werden.