Von Einschwimmen bis Vorstrich
Der Punkt 3 „Begriffe“ wurde von 13 auf 20 Positionen erweitert. Folgende Begriffe sind neu bzw. geändert:
3.2 Kraftschlüssig: Die an einem Ort freigesetzte Kraft wird an einen anderen Ort übertragen.
3.6 Nivellieren: Vorgang, um eine gewünschte bzw. geforderte Ebenheit am Untergrund zu erreichen.
3.10 Spachteln: Vollflächiger Auftrag einer Spachtelmasse in einer mittleren Dicke von 1,5 Millimeter zum Saugausgleich und zur Beseitigung von Rauigkeiten.
3.13 Unterkonstruktion: Dient zur Befestigung oder als Aufstandsfläche von Produkten oder Bauelementen und kann auch Sperr-, Dämm- und Ausgleichsbereich enthalten.
3.14 Einschwimmen: Beschreibt das lagerichtige Anordnen der Fußbodenelemente im Kleberbett unter gleichzeitigem Anpassen an die bereits verlegten Elemente.
3.16 Verlegereife Eigenschaft des Untergrundes: Trifft zu, wenn der Untergrund ohne weitere Vorbehandlung für die Verlegung von Fußböden geeignet ist.
3.18 vollflächige Verklebung: Gleichmäßiger Auftrag eines Klebstoffes, um eine kraftschlüssige Verbindung zum Untergrund zu erzielen
3.19 Vorstrich: Einsatz von Werkstoffen, um einen Saugausgleich oder Haftvermittelung zu erreichen.