Vier Punkte, auf die Sie achten sollten
1. Shading ist mit gängigen Methoden nicht vorzubeugen und nicht zu beheben.
2. Im Shading-Fall haftet nach der gängigen Rechtssprechung der Lieferant und Verleger des betroffenen Bodenbelags für die Regulierung des etwaigen Schadens.
3. Absichern kann sich der Verleger nur, wenn er den Kunden beim Verkaufsgespräch auf die Möglichkeit der Shading-Bildung hinweist und die optischen Folgen demonstriert. Dann muss der Kunde unterschreiben, dass er aufgeklärt wurde.
4. Machen Sie sich schlau! Die bebilderte Broschüre „Hinweise für den Fachverkäufer über Schattierungseffekte bei Veloursteppichen“ kann per Telefon unter der Nummer 0202/759791 oder per Fax unter 0202/759797 angefordert werden.