Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Auslegung der Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie bringt für das österreichische Gewährleistungsrecht erhebliche Änderungen, auf die sich auch Bodenleger einstellen müssen.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Auslegung der Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie bringt für das österreichische Gewährleistungsrecht erhebliche Änderungen, auf die sich auch Bodenleger einstellen müssen.