Verlegen von Fertigparkett: Vollhandwerkliche Tätigkeit „Das bayerische Verwaltungsgericht in Augsburg hat in seinem Urteil vom 8.Mai 1996 festgestellt, dass das Verlegen von Fertigparkett ein gem. § 1 Abs.1 Abs. 2 der HwO eintragungspflichtiges Handwerk darstellt. Dieses nicht rechtskräftige Urteil, heißt es weiterhin, stellt zumindest eine vorläufige Klarstellung gegenüber den in letzter Zeit verstärkt zu vernehmenden [...]