Trotz angemeldeter Bedenken zu 22.000 Euro Schadensersatz verurteilt
Ein Bauherr bat uns, aus Gewichtsgründen einen Leichtestrich auf Fußbodenheizung oberhalb einer Holzbalkendecke einzubauen. Wir wiesen bereits schriftlich im Angebot darauf hin, dass solche Leichtestriche die Wärme nicht so gut weitergeben, wie dies zum Beispiel bei konventionellen Nassestrichen der Fall ist. Der Natursteinleger platzierte im Anschluss seine Platten auf einem extrem porösen Mörtelbett und der Bauherr drapierte den Naturstein schließlich auch noch mit dicken orientalischen Teppichen. Es war also weiter kein Wunder, dass sich die Räumlichkeiten nicht ideal mit der Fußbodenheizung erwärmen ließen. Der Bauherr verlangte den für ihn kostenlosen Rück- und Neueinbau der Konstruktion, was wir natürlich mit Hinweis auf unsere schriftliche Warnung zurückwiesen. Es kam zu einem Prozess, in dessen Verlauf wir zur kompletten Übernahme des Schadens in Höhe von rund 22.000 Euro verurteilt wurden. Begründung des Gerichtes war, dass die von uns angebotene beheizte Leichtestrichkonstruktion von vornherein untauglich war. Unsere Rechnungssumme belief sich übrigens nur auf 5.500 Euro netto! Dies alles, obwohl der Estrich zu keinem Zeitpunkt einen Schaden aufgewiesen hatte. Fazit: Wenn man von vornherein davon ausgeht, dass das Gewerk ohnehin nicht funktionieren kann, so hilft einem auch eine einfache Bedenkenanmeldung nicht weiter. Hier benötigt man eine ausdrückliche Haftungsfreistellung des Bauherrn. Verstößt der Einbau gegen gesetzliche Vorschriften (z.B. Brandschutz), dann muss man ganz von einem Einbau absehen, da man sich sonst möglicherweise strafbar macht oder sich zivilrechtlichen Ansprüchen Dritter aussetzt.