Auf einer großen Wohnungsbaustelle wurden ca. 6.000 m² beheizter Calciumsulfatfließestrich eingebaut, auf dem PVC-Designbeläge zu verlegen waren. Im Vorfeld kontrollierte der Bodenleger die Ausführung der Estricharbeiten. Dabei reklamierte er auch die mehr oder weniger intensiven „Sinterschichten“ in der Estrichoberfläche.

Auf der Baustelle kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen, wenn es um die Belegereife und vor allem um die Oberflächenbeschaffenheit von neu eingebauten Calciumsulfatfließestrichen und somit um den Baufortschritt geht. Ein ganz wesentlicher Grund für die Streitigkeiten auf der Baustelle ist die Auslobung der Estrichhersteller, die in ihren technischen Unterlagen behaupten, "unser Calciumsulfatfließestrich muss nicht ab- oder angeschliffen werden". Bei dieser Aussage vergessen sie aber den ganz entscheidenden Nebensatz, aber nur dann, „wenn unser Calciumsulfatfließestrich fachgerecht und mangelfrei eingebaut wurde“. Und da scheiden sich eben die Geister.
Parkett- und Bodenleger aufgepasst!
Der Estrichleger zeigt dem Bauherrn die technische Unterlage des Estrichherstellers und ist der Meinung, damit ist er fein raus. Hier kann man jedem Parkett- und Bodenleger nur raten, den Bauherrn mit dem Merkblatt 4 der Industriegruppe Estrichstoffe im Bundesverband der Gipsindustrie e. V., Berlin und des Industrieverbandes WerkMörtel e. V. Duisburg Stand 12/2011 „Beurteilung und Behandlung der Oberfläche von Calciumsulfatfließestrichen“ /6/ aufzuklären. Hier heißt es: „Es entspricht den allgemein anerkannten Regeln der Technik, dass Fließestriche angeschliffen werden. Auf das Anschleifen kann jedoch verzichtet werden, wenn der Fließestrich eine für den Verwendungszweck ausreichende Oberfläche aufweist“. Und genau das muss der Parkett- und Bodenleger prüfen, beispielsweise mit der Gitterritz-, Drahtbürsten- oder Benetzungsprüfung.