Wenn der Bodenleger bei der Unterbodenreinigung einen Riss vorfindet, muss er laut VOB Bedenken anmelden. Gelingt es dem Verarbeiter, den Riss zu sanieren, kann aus dem Ärgernis aber auch eine unverhoffte Einnahmequelle werden.
Wenn der Bodenleger bei der Unterbodenreinigung einen Riss vorfindet, muss er laut VOB Bedenken anmelden. Gelingt es dem Verarbeiter, den Riss zu sanieren, kann aus dem Ärgernis aber auch eine unverhoffte Einnahmequelle werden.