Solange es sich nur um Staubablagerungen handelt, ist das zu verschmerzen. Schwerwiegend und kostenträchtig sind die Fälle, in denen der Bodenleger infolge unfachmännischen Vorgehens Bauschäden verursacht.
Solange es sich nur um Staubablagerungen handelt, ist das zu verschmerzen. Schwerwiegend und kostenträchtig sind die Fälle, in denen der Bodenleger infolge unfachmännischen Vorgehens Bauschäden verursacht.